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Sichere digitale Identifizierung mit BundID für Bundesagentur für Arbeit und Familienkassen
Ab dem 22. Juli 2024 können Bürger die digitalen Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit und Familienkassen sicher und einfach mit der BundID nutzen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil betonen die Vereinfachung des digitalen Zugangs zu Verwaltungsleistungen durch die BundID. Vorstandsvorsitzende Bundesagentur für Arbeit Andrea Nahles sieht die BundID als wichtigen Schritt für die digitale Transformation der Verwaltung.
Die BundID ermöglicht das automatische Vorausfüllen von Online-Anträgen, reduziert den Aufwand und beachtet das Prinzip der Datensparsamkeit. Seit 2019 wird die BundID vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt. Aktuell sind über 1200 Onlinedienste und Portale angebunden.
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Jubiläumsfeier: 75 Jahre Demokratie lebendig!
Der Deutsche Bundestag lädt zum Abschluss des Jubiläumsjahres „75 Jahre Demokratie lebendig!“ alle Bürgerinnen und Bürger zu einer zweitägigen Feier ein. Am 6. und 7. September findet das Bürgerfest rund um den Bundestag am Spreeufer statt, sowie der „Tag der Ein- und Ausblicke“, bei dem das Reichstagsgebäude, das Paul-Löbe-Haus und das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus für Besucher aller Altersgruppen geöffnet sind.
Bürgerfest:
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Freitag, 6. September 2024, 14 Uhr bis 22 Uhr
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Samstag, 7. September 2024, 10 Uhr bis 22 Uhr
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Mitsingkonzert ab 20 Uhr, im Anschluss Großbildprojektion am Spreeufer
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Tag der Ein- und Ausblicke:
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Samstag, 7. September 2024, 10 Uhr bis 19 Uhr
Während des Bürgerfests gibt es ein buntes Programm mit Information, Austausch, Live-Musik und Gastronomie. Am „Tag der Ein- und Ausblicke“ werden zahlreiche Angebote rund um das Parlamentsjubiläum präsentiert, darunter die Originalurschrift des Grundgesetzes und der erstmalige öffentliche Zugang zum Plenarsaal.
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz startet neues Förderprogramm für Gemeinwohlorientierte Unternehmen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das neue Förderprogramm „Nachhaltig wirken – Förderung Gemeinwohlorientierter Unternehmen“ gestartet. Ziel des Programms ist es, Gemeinwohlorientierte Unternehmen in Deutschland durch passende Unterstützungsangebote zu stärken und Impulse für ihre Gründung zu geben. Die Förderrichtlinie wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und die Antragstellung ist voraussichtlich ab dem 7. August 2024 möglich.
Staatssekretär Sven Giegold betont die Bedeutung von Gemeinwohlorientierten Unternehmen als starker Treiber gesellschaftlicher Veränderungen und wichtiger Wirtschaftsfaktor. Mit dem neuen Förderprogramm soll die gemeinwohlorientierte Wirtschaft branchenübergreifend gestärkt, die Unternehmen für weiteres Wachstum fit gemacht und gemeinwohlorientierte Neugründungen erleichtert werden.
In Deutschland gibt es rund 80.000 Gemeinwohlorientierte Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit primär auf die Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen ausrichten. Diese Unternehmen bringen neue Geschäftsmodelle und soziale Innovationen hervor und schaffen neue Arbeitsplätze.
Das neue Förderprogramm fördert Beratungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für Gemeinwohlorientierte Unternehmen, die von verschiedenen Institutionen wie Impact Hubs, Inkubatoren, Akzeleratoren, Coworking-Spaces, Wirtschaftsförderungen, Kammern, Technologie- und Gründerzentren oder Hochschulen umgesetzt werden.
Gemeinwohlorientierte Unternehmen können mithilfe der geförderten Angebote passgenau beraten, qualifiziert und unterstützt werden, betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen und so ihr unternehmerisches Know-how und Handeln stärken.
Das Programm läuft bis zum 31. Dezember 2028 und steht für den gesamten Förderzeitraum bis Ende des Jahres 2028 Mittel in Höhe von rund 110 Millionen Euro bereit. Davon werden voraussichtlich rund 55,6 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus ko-finanziert.
Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinie finden Sie hier:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Dossier/foerderprogramm-gemeinwohlorientierte-unternehmen
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NaturErbeKlima: DBU-Projekt zur Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes
Die Nationalen Naturerbeflächen in der Verwaltung der DBU Naturerbe GmbH, einer Tochtergesellschaft der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, bieten die Möglichkeit, auf gesicherten Flächen Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes umzusetzen. Im Projekt „NaturErbeKlima“ wird für mehr als 3.500 Hektar Flächen in acht Bundesländern der Planungsprozess abgebildet, von der Konzeptentwicklung bis zur Umsetzungsreife.
Die DBU Naturerbe GmbH verwaltet 70.000 Hektar Flächen des Nationalen Naturerbes in zehn Bundesländern, überwiegend ehemalige militärische Übungsflächen. Ihre Kernaufgaben umfassen den Schutz der Biodiversität, die natürliche Entwicklung von Wäldern und die ökologische Aufwertung von Feuchtgebieten.
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) der Bundesregierung zielt darauf ab, den Zustand der Ökosysteme in Deutschland zu verbessern und ihre Resilienz und Klimaschutzleistung zu stärken. Neben Treibhausgasminderung und Negativemissionen wird auch ein Beitrag zur Klimaanpassung erreicht. Das Projekt „NaturErbeKlima“ wird vom Bundesumweltministerium und dem Bundesamt für Naturschutz im Rahmen des ANK gefördert.
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BMI und BMJ legen Gesetzentwurf zur Strafverschärfung bei Geldautomatensprengungen vor
Berlin - Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesjustizministerium (BMJ) haben einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Strafen für Geldautomatensprengungen vorgelegt. Die Zahl dieser Taten ist erheblich angestiegen und erreichte 2022 einen Höchststand. Der Gesetzentwurf sieht Freiheitsstrafen von mindestens zwei Jahren, in schweren Fällen bis zu 15 Jahren, vor. Zudem sollen Ermittlungsbehörden Telekommunikationsüberwachung einsetzen können.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Bundesjustizminister Marco Buschmann betonen die Notwendigkeit einer Verschärfung der Strafen und fordern zusätzliche Präventionsmaßnahmen. Der Gesetzentwurf schließt auch Strafbarkeitslücken im Sprengstoffgesetz und ermöglicht schärfere Strafen für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten.
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