Tübingen (TÜ)

Baden-Württemberg

Falls Sie bis zum 3. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich beim Wahlamt der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar erkundigen, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und welchem Wahllokal Sie zugeordnet wurden. Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber im Wählerverzeichnis geführt werden, können unter Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses dennoch in ihrem zugewiesenen Wahllokal wählen.

Zudem weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass die Beantragung von Briefwahlunterlagen auch ohne Wahlbenachrichtigung bis Freitag, den 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, möglich ist. Die Beantragung kann persönlich im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Rottenburg am Neckar, per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Fax unter 07472/165-457 erfolgen. Bei der Beantragung per E-Mail oder Fax müssen der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum sowie die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angegeben werden. Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich.

Weitere Auskünfte erteilt das Wahlamt unter der Telefonnummer 07472/165-466 oder das Bürgerbüro unter 07472/165-396.

 

Quelle Pressemitteilung:

 

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