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Tag der offenen Tür beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig
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Produktion im Produzierenden Gewerbe – Mai 2024
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Auf dem Weg zu einem zeitgemäßen Zivilprozess: Reformkommission nimmt Arbeit auf
Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben auf Initiative Bayerns die Einsetzung einer Reformkommission beschlossen, die den Zivilprozess fit für die Zukunft machen soll. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betont die Bedeutung einer modernen Justiz, die den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen gerecht wird. Ziel ist es, den Zugang zu Gerichten zu vereinfachen und effiziente Verfahren anzubieten.
Bayerns Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich, unterstreicht die Notwendigkeit, die Chancen der Digitalisierung konsequent zu nutzen, um die Qualität und Effizienz der Justiz zu steigern. Insbesondere der bestehende gesetzliche Rahmen soll überarbeitet werden, um den Anforderungen der Zeit besser zu entsprechen.
Die Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina betont die Bedeutung eines zeitgemäßen Zivilprozesses für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz. Sie fordert einen einfacheren Zugang für alle Bevölkerungsgruppen und eine Anpassung an die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Die Reformkommission hat den Auftrag, den Zivilprozess grundlegend zu untersuchen und auf weitere Digitalisierungsmöglichkeiten zu prüfen. Bereits erreichte Fortschritte, wie die Nutzung von Videokonferenztechnik und elektronischen Akten, sollen weiter ausgebaut werden.
In der heutigen Auftaktsitzung werden die Erwartungen an den Zivilprozess der Zukunft diskutiert. Impulsreferate von Experten sollen die Diskussion über Verfahrensgrundsätze und den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Ziviljustiz vorantreiben.
Die kommenden Arbeitssitzungen in Hamburg und München werden sich auf konkrete Reformansätze konzentrieren, darunter einen leichteren Zugang zur Justiz über ein zentrales Justizportal und zeitgemäße digitale Kommunikationswege.
Der Abschlussbericht der Reformkommission wird Ende 2024 erwartet und soll Vorschläge für einen modernen Zivilprozess umfassen, der den aktuellen Anforderungen und Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht wird.
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Neue Gesetzesinitiative zur Stärkung der Genossenschaften in Deutschland
Das Bundesministerium der Justiz treibt mit einem neuen Gesetzesentwurf die Digitalisierung und Attraktivität von Genossenschaften voran, während gleichzeitig Maßnahmen gegen Missbrauch verschärft werden sollen. Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann betont die Notwendigkeit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die digitalisierte Wirtschaft anzupassen und die genossenschaftliche Rechtsform attraktiver zu gestalten.
Schon 2022 ermöglichte eine Gesetzesänderung virtuelle Genossenschaftsversammlungen und Online-Anmeldungen zum Genossenschaftsregister per Videokommunikation. Jetzt sollen weitere Schriftformerfordernisse abgeschafft werden, um die Gründung und Verwaltung von Genossenschaften zu erleichtern. Dies beinhaltet auch digitale Sitzungen, Beschlussfassungen und die Informationsversorgung der Mitglieder.
Genossenschaften spielen eine bedeutende Rolle im deutschen Wirtschaftsleben, mit insgesamt 23,5 Millionen Mitgliedern. Sie tragen zur sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur bei, indem sie günstigen Wohnraum bereitstellen, Bankdienstleistungen in ländlichen Gebieten sicherstellen und zur Energiewende beitragen. Der neue Gesetzesentwurf soll sicherstellen, dass Genossenschaften weiterhin effektiv und transparent agieren können, während gleichzeitig unseriöse Praktiken bekämpft werden.
Der Referentenentwurf sieht konkrete Maßnahmen vor, darunter:
- Förderung der Digitalisierung durch Abschaffung der meisten Schriftformerfordernisse zugunsten der Textform.
- Beschleunigung der Genossenschaftsgründung durch Maßnahmen wie die Einrichtung einer Datenbank über genossenschaftliche Prüfungsverbände.
- Verschärfte Regelungen zur Verhinderung missbräuchlicher Verwendung der genossenschaftlichen Rechtsform.
Der Gesetzentwurf wurde an die Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt und ist auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz einsehbar. Interessierte Kreise haben bis zum 23. August 2024 Zeit, ihre Meinung einzubringen.