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Verurteilung eines Hamburger HNO-Arztes wegen Körperverletzung mit Todesfolge rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines Hamburger HNO-Arztes gegen sein Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge verworfen. Das Landgericht Hamburg hatte den Angeklagten am 8. Juni 2023 zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 440 Euro verurteilt. Diese Strafe gilt zur Entschädigung für eine überlange Verfahrensdauer als vollstreckt.
Der Fall geht auf den 14. März 2007 zurück, als der Angeklagte in seiner Praxis eine Laserconchotomie bei einem neunjährigen Patienten durchführte. Nach dem Eingriff kam es zu einer lebensbedrohlichen Komplikation, die aufgrund einer unzureichenden Nachsorge eingetreten war. Trotz Reanimationsversuchen verstarb das Kind eine Woche später an den Folgen einer schweren Hirnschädigung, die durch Sauerstoffmangel verursacht wurde.
Das Verfahren gegen den Arzt wurde mehrmals aufgrund von Ermittlungspausen und juristischen Entscheidungen unterbrochen. Erst 2021 kam es zur Anklageerhebung, nachdem das Bundesverfassungsgericht vorangegangene Entscheidungen des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg aufgehoben hatte.
Die Revision des Angeklagten beim Bundesgerichtshof ergab keinen Rechtsfehler des Urteils. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg nun rechtskräftig.
Das Strafmaß beruht auf § 227 des Strafgesetzbuchs, der bei Körperverletzung mit Todesfolge eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vorsieht. Aufgrund der besonderen Umstände des Falls wurde jedoch eine Geldstrafe verhängt, die der Entschädigung dient und die volle Höhe als vollstreckt gilt.
Vorinstanz: Landgericht Hamburg - Urteil vom 8. Juni 2023 - 604 Ks 10/21
Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung von Ärzten bei der postoperativen Betreuung und unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung medizinischer Standards, um schwerwiegende Folgen für die Patienten zu vermeiden.
Karlsruhe, 1. Juli 2024
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Anpassung an Klimawandel: Notwendigkeit und Finanzierung
Die jüngsten Extremwetterereignisse haben erneut die Dringlichkeit einer effektiven Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstrichen. Sowohl Starkregen als auch langanhaltende Hitze- und Dürreperioden werden voraussichtlich zunehmen. Daher ist das Klimaanpassungsgesetz, das die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten auf Landes- und Kommunalebene vorschreibt, ein wichtiger Schritt.
Herausforderungen und Lösungen
Umsetzung auf kommunaler Ebene:
- Gesetzliche Klarheit: Die Länder müssen schnell entsprechende gesetzliche Regelungen verabschieden, um den Kommunen klare Handlungsanweisungen zur Umsetzung zu geben.
- Ausnahme für kleine Kommunen: Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern sollten von der Pflicht zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten ausgenommen werden, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.
Finanzierung und Maßnahmen:
- Kosten: Klimaanpassung und Klimaschutz erfordern erhebliche Investitionen. Allein in den Kommunen werden jährliche Investitionen von mindestens acht Milliarden Euro erwartet.
- Konkret erforderliche Maßnahmen:
- Regenwasserrückhaltung: Bau und Pflege von Anlagen zur Speicherung von Regenwasser.
- Flächenentsiegelung: Umwandlung von versiegelten Flächen in durchlässige Oberflächen, um die Wasseraufnahmefähigkeit zu erhöhen.
- Bauliche Anpassungen: Maßnahmen zum Hitzeschutz in Innenstädten, z.B. durch Begrünung und die Schaffung von Schattenplätzen.
Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz und Klimaanpassung“:
- Bund und Länder in der Pflicht: Alle staatlichen Ebenen müssen ihren Beitrag leisten.
- Verankerung im Grundgesetz: Die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Klimaschutz und Klimaanpassung“ im Grundgesetz ist notwendig. Dieses Instrument hat sich bereits in anderen Bereichen, wie dem Küstenschutz, bewährt und würde eine dauerhafte Finanzierung sicherstellen.
Fazit
Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist eine dringende und komplexe Aufgabe, die nur durch gemeinsames Handeln auf allen staatlichen Ebenen erfolgreich bewältigt werden kann. Das Klimaanpassungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, aber ohne die entsprechende Finanzierung und Unterstützung durch Bund und Länder werden die notwendigen Maßnahmen in den Kommunen nicht umsetzbar sein. Die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz könnte hier eine Lösung bieten, um die Finanzierung dauerhaft sicherzustellen und die Belastungen fair zu verteilen.
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**Bundesfamilienministerin Lisa Paus stellt Empfehlungen gegen Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung vor**
Berlin – Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute gemeinsam mit den Ländern umfassende Empfehlungen präsentiert, um dem akuten Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung entgegenzuwirken. Der Mangel an qualifizierten Fachkräften führt zunehmend zu verkürzten Öffnungszeiten, Gruppenschließungen und Betreuungsausfällen in Kitas und Ganztagseinrichtungen, was sowohl Familien als auch Arbeitgeber und Träger von Betreuungseinrichtungen belastet. Prognosen zufolge könnten trotz steigendem Personalzuwachs bis zum Jahr 2030 bis zu 90.000 Fachkräfte in Kitas fehlen.
Um die Situation zu verbessern und neue Fachkräfte zu gewinnen, hat Ministerin Paus die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ initiiert. Diese Strategie umfasst rund 50 Empfehlungen, die heute in Berlin vorgestellt wurden.
„Heute ist ein guter Tag für die Fachkräftegewinnung in Deutschland. Mit unseren Empfehlungen wollen wir mehr Menschen für die Kinderbetreuung gewinnen und in diesem wichtigen Berufsfeld halten. Durch Umschulungsförderung, vergütete praxisintegrierte Ausbildungsmodelle und flexiblere Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten können wir den Einstieg in den Beruf attraktiver gestalten. Dies schafft nicht nur gute Betreuungsangebote für Familien, sondern stärkt auch die Wirtschaft, indem mehr als 800.000 Personen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könnten,“ erklärte Bundesfamilienministerin Paus.
Auch JFMK-Vorsitzende Sascha Karolin Aulepp betonte die Bedeutung einer nationalen Strategie: „Wir müssen den Personalbedarf in Kitas und Schulen flächendeckend sichern, um allen Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Dafür brauchen wir niedrigschwellige Zugänge in den Arbeitsbereich, tätigkeitsbegleitende Qualifizierung, vergütete und praxisintegrierte Aus- und Weiterbildungen sowie die gemeinsame finanzielle Verantwortung von Bund und Ländern.“
Die Empfehlungen umfassen unter anderem die Vereinfachung der Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse und die Etablierung vergüteter Fachkarrieren, um das Berufsbild attraktiver zu machen.
Die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ wurde in Zusammenarbeit mit zahlreichen Akteuren erarbeitet und soll als Grundlage für weitere Schritte dienen. Hintergrund ist, dass trotz eines Beschäftigungszuwachses in der Kinderbetreuung der Bedarf an qualifizierten Fachkräften weiter steigt. Der Bund unterstützt die Länder zudem im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes mit rund 4 Milliarden Euro in den Jahren 2023 und 2024, um Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung umzusetzen.
Das vollständige Empfehlungspapier und weitere Informationen finden Sie unter bmfsfj.de/gesamtstrategie-kita-ganztag.