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Fachtagung des Bundesministeriums der Justiz: Strafrecht im digitalen Zeitalter – Metaverse und Generative KI
Heute fand im Bundesministerium der Justiz eine bedeutende Fachtagung zum Thema "Strafrecht im neuen digitalen Zeitalter – Metaverse und Generative KI" statt. Die Veranstaltung, eröffnet vom Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann und mit einer Keynote des Bayerischen Staatsministers der Justiz Georg Eisenreich, versammelte hochrangige Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann betonte die drängenden Fragen, die durch die rasante Entwicklung des Metaverse und der Generativen KI im Bereich des Strafrechts entstehen. Fragen nach Verantwortlichkeiten, rechtlichen Rahmenbedingungen und der effektiven Strafverfolgung stehen im Mittelpunkt der Diskussion. Er unterstrich die Notwendigkeit, eine Balance zwischen der Sicherheit der Bürger und der Freiheit im digitalen Raum zu finden.
Georg Eisenreich, Bayerischer Staatsminister der Justiz, hob hervor, dass neue technologische Möglichkeiten auch von Straftätern genutzt werden könnten. Das Metaverse dürfe kein rechtsfreier Raum sein. Er plädierte für frühzeitige rechtliche Maßnahmen, um Phänomene wie Diebstahl virtueller Güter oder den Missbrauch von KI für Straftaten zu bekämpfen.
Die Fachtagung umfasste Impulsvorträge führender Experten wie Dr. Bernhard Waltl und Dr. Dierk Schindler vom Liquid Legal Institute e.V. sowie rechtliche Grundsatzfragen von Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf von der Universität Würzburg. Nachmittags vertieften weitere Vortragende aus Wissenschaft und Praxis materiell-rechtliche Aspekte des Metaverse und diskutierten Herausforderungen der Strafverfolgung in diesem neuen digitalen Umfeld.
Die Veranstaltung endete mit einer Podiumsdiskussion über Handlungsbedarfe und -optionen auf nationaler und internationaler Ebene. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen den Justizministerinnen und -ministern bei der nächsten Justizministerkonferenz im Herbst 2024 präsentiert werden.
Die Fachtagung markierte einen wichtigen Schritt zur Anpassung des Strafrechts an die Herausforderungen der digitalen Zukunft und zur Sicherstellung einer effektiven Strafverfolgung im Metaverse und durch Generative KI.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/0605_Metaverse_Generative_KI.html
Den Link zu den Pressestatements von Minister Buschmann und Staatsminister Eisenreich finden Sie hier.
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Bundesweiter Stakeholder-Dialog zur Wärmeplanung gestartet: Klara Geywitz und Robert Habeck initiieren entscheidenden Schritt für die Energiewende
Berlin - Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, haben den Startschuss für einen bundesweiten Stakeholder-Dialog zur Wärmeplanung gegeben. Dieser Dialogprozess ist eine wesentliche Maßnahme zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), das zu Beginn des Jahres 2024 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, die Dekarbonisierung der Wärmenetze voranzutreiben und die Wärmeversorgung bis 2045 treibhausgasneutral zu gestalten.
Wichtiger Schritt für die Energiewende im Wärmesektor
Die Einführung des Wärmeplanungsgesetzes schafft einen einheitlichen Rahmen für die Wärmeplanung als strategisches Instrument. Bundesminister Robert Habeck betonte die zentrale Rolle der Wärmeplanung für das Gelingen der Energiewende im Wärmesektor. Durch die gezielte Kooperation aller beteiligten Akteure sollen vor Ort passende Lösungen entwickelt werden, um erneuerbare Energien effizient zu nutzen und die klimaneutrale Wärmeversorgung sicherzustellen.
Unterstützung für Kommunen und Stakeholder
Kommunen spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Wärmeplanung. Klara Geywitz hob hervor, dass der bundesweite Beteiligungsdialog einen Mehrwert für alle Beteiligten bringt, insbesondere für Kommunen, Länder, Verbände und Politik. Der Leitfaden zur Wärmeplanung, der im Rahmen des Dialogs vorgestellt wurde, bietet praxisnahe Lösungsansätze und unterstützt die Kommunen bei der Erstellung qualitativ hochwertiger Wärmepläne.
Vielfältige Unterstützungsangebote und Workshopreihe
Im Rahmen des Stakeholder-Dialogs werden in einer Workshopreihe verschiedene Themen der Wärmeplanung diskutiert. Ziel ist es, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam praktikable Lösungen zu erarbeiten. Dieser Dialog wird bis ins Frühjahr 2025 fortgesetzt und stellt sicher, dass die Wärmeplanung flächendeckend und effektiv umgesetzt wird.
Die Auftaktveranstaltung des Stakeholder-Dialogs zeigte bereits am Beispiel von Leipzig und Heeseberg die unterschiedlichen Herausforderungen und Möglichkeiten der Wärmeplanung in großen und kleinen Kommunen auf. Diese Vielfalt wird genutzt, um maßgeschneiderte Konzepte für die jeweiligen lokalen Gegebenheiten zu entwickeln.
Weitere Informationen und Teilnahme
Interessierte können den Leitfaden Wärmeplanung sowie eine Zusammenfassung unter [Link einfügen] abrufen. Der Stakeholder-Dialog ergänzt bestehende Unterstützungsangebote der Bundesregierung, darunter auch das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende in Halle (KWW), das einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leistet.
Mit dem Start des bundesweiten Stakeholder-Dialogs zur Wärmeplanung setzt die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt hin zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Wärmeversorgung in Deutschland.
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Verbraucherpreisindex, Juni 2024:
- +2,2 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
- +0,1 % zum Vormonat (vorläufig)
Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Juni 2024:
- +2,5 % zum Vorjahresmonat (vorläufig)
- +0,2 % zum Vormonat (vorläufig)
WIESBADEN – Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2024 voraussichtlich +2,2 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Mai 2024 voraussichtlich um 0,1 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt voraussichtlich +2,9 %.
Jährliche Veränderung des Verbraucherpreisindex und ausgewählter Gütergruppen:
Gesamtindex / Teilindex | Gewichtung | März 2024 | April 2024 | Mai 2024 | Juni 2024¹ |
---|---|---|---|---|---|
Gesamtindex | 1.000 | 2,2 | 2,2 | 2,4 | 2,2 |
Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie² | 821,41 | 3,3 | 3,0 | 3,0 | 2,9 |
Dienstleistungen | 503,36 | 3,7 | 3,4 | 3,9 | 3,9 |
Waren | 496,64 | 1,0 | 1,2 | 1,0 | 0,8 |
- darunter Energie³ | 73,90 | -2,7 | -1,2 | -1,1 | -2,1 |
- Nahrungsmittel | 104,69 | -0,7 | 0,5 | 0,6 | 1,1 |
Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:
Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.
Methodische Hinweise:
Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert und es findet in der Regel keine Revision der Vergangenheitsdaten statt. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.
Hinweis: Alle Angaben sind vorläufig und können sich nach der endgültigen Berechnung durch das Statistische Bundesamt ändern.
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Bundesamt für Verfassungsschutz veröffentlicht dritten Lagebericht zu Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat heute seinen dritten Lagebericht zu Rechtsextremisten in Sicherheitsbehörden veröffentlicht. Der Bericht, der den Erhebungszeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2022 umfasst, zeigt eine zunehmende Sensibilisierung und intensivierte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden gegen extremistische Bestrebungen im öffentlichen Dienst.
Inhalt des Lageberichts
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Anzahl der untersuchten Fälle: Insgesamt wurden 739 Fälle analysiert, davon 210 Fälle bei Bundessicherheitsbehörden und 529 Fälle bei Landessicherheitsbehörden.
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Ergebnisse der Untersuchungen: Bei 364 Beschäftigten gab es konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Davon entfielen 175 Fälle auf Bundessicherheitsbehörden und 189 Fälle auf Landessicherheitsbehörden.
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Verfassungsschutzrelevante Themen: 79,4 % der untersuchten Fälle wiesen Bezüge zum Rechtsextremismus auf, 10,7 % zur "Reichsbürger"- und "Selbstverwalter"-Szene, und 4,9 % zur "Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates".
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Disziplinar- und arbeitsrechtliche Verfahren: In den genannten Fällen wurden insgesamt 436 Disziplinar- oder arbeitsrechtliche Verfahren eingeleitet. Die Reform des Bundesdisziplinargesetzes, die seit dem 1. April 2024 in Kraft ist, ermöglicht schnellere Disziplinarverfahren in Bundesbehörden.
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Extremistische Aktivitäten: Häufige Vorkommnisse waren extremistische Äußerungen in Chats und auf Social-Media-Plattformen, politisch motivierte Beleidigungen sowie Kontakte zu oder Mitgliedschaften in extremistischen Organisationen und Parteien.
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Netzwerkanalyse: Eine umfassende Analyse der Netzwerke ergab, dass 185 der untersuchten Beschäftigten Verbindungen zu insgesamt 1.101 im Verfassungsschutz bekannten extremistischen Akteuren hatten.
Reaktionen der Politik
Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte die Null-Toleranz-Politik gegenüber Extremisten in Sicherheitsbehörden und hob die Bedeutung von Vertrauen und Transparenz hervor. Sie unterstrich die Notwendigkeit, die Integrität der Sicherheitsbehörden zu schützen und Verfassungsfeinde konsequent aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen.
BfV-Präsident Thomas Haldenwang lobte die verstärkten Bemühungen der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung von rechtsextremistischen Bestrebungen und hob die verbesserte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern hervor.
Fazit
Der Lagebericht verdeutlicht, dass trotz der insgesamt großen Anzahl an Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Sicherheitsbehörden entschlossen gegen extremistische Tendenzen vorgehen. Die Veröffentlichung des Berichts dient der Öffentlichkeit als wichtige Informationsquelle über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Kampf gegen Extremismus innerhalb der Sicherheitsbehörden.
Der vollständige Bericht ist auf der Webseite des Bundesamts für Verfassungsschutz unter www.verfassungsschutz.de abrufbar.