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GEW Baden-Württemberg begrüßt Sprachförderung, schlägt verbessertes Konzept vor
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, mehr Geld und Personal in die frühe Sprachbildung an Kitas und Grundschulen zu investieren. Allerdings schlägt die GEW ein anderes Konzept vor, das eine alltagsintegrierte Sprachförderung betont, anstatt nur vier Stunden pro Woche im letzten Kita-Jahr zu planen. Monika Stein, Landesvorsitzende der GEW, argumentiert, dass Kinder ein "Bad" in der Zielsprache benötigen, um eine Sprache effektiv zu lernen, und dass die Verknüpfung von Wortbedeutung und Erfahrung in verschiedenen Situationen entscheidend ist.
Die GEW plädiert dafür, die Förderung an den Kitas stattfinden zu lassen, die den Kindern vertraut sind, und fordert den Ausbau der alltagsintegrierten Sprachförderung, wie sie in den Sprachkitas praktiziert wurde. Die Ankündigung von Kultusministerin Theresa Schopper, die Sprachkitas von zehn auf 20 Prozent zu erhöhen, wird als Schritt in die richtige Richtung gesehen.
Weiterlesen: Sprachförderung gelingt alltagsintegriert am besten
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Bildungsreform in Baden-Württemberg: Neue Schwerpunkte und Innovationen
Kultusministerin Theresa Schopper hat in einer Kabinettssitzung eine umfassende Bildungsreform vorgestellt, die einen Paradigmenwechsel für das Schulsystem in Baden-Württemberg darstellt. Die Reform zielt besonders auf die Förderung von Kindern mit weniger guten Startbedingungen ab und beinhaltet mehrere Schwerpunkte und Innovationen.
SprachFit – Intensives Sprachtraining:
Bereits vor der Einschulung wird ab dem Schuljahr 2024/2025 unter dem Namen SprachFit ein intensives Sprachtraining für Kinder mit sprachlichem Förderbedarf angeboten. Der Endausbau mit landesweit insgesamt 4.200 Gruppen ist für das Schuljahr 2027/2028 geplant.
Juniorklassen:
Für Kinder, die bei Schulstart weiterhin Förderbedarf aufweisen, werden ab 2026/2027 in Grundschulen Juniorklassen eingerichtet. Dort werden sie ein Schuljahr lang intensiv auf die Grundschule vorbereitet. Der flächendeckende Ausbau soll im Schuljahr 2028/2029 erreicht sein.
Neues neunjähriges Gymnasium (G9):
Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird das neue neunjährige Gymnasium die Regelform sein. Die Schuljahre werden zeitgemäß ausgestaltet und umfassen fünf zentrale Innovationen:
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Basiskompetenzen: Mehr Unterricht in den Grundlagenfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache.
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MINT-Fächer: Stärkung der Fächer Mathematik, Physik und Chemie sowie Einführung eines eigenen Schulfachs für Informatik/KI und Medienbildung.
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Demokratiebildung: Vertiefung des Verständnisses für Demokratie und ihre Werte.
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Berufliche Orientierung: Ausbau der beruflichen Orientierung und Einführung verbindlicher Praktikums- und Praxiselemente.
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Individuelles Schülermentoring: Unterstützung der Schülerinnen und Schüler an den Übergängen von der Unter- zur Mittelstufe und von der Mittel- zur Oberstufe.
Digitale Bildung und Demokratiebildung:
Die digitale Bildung und die Demokratiebildung werden besonders betont. In allen weiterführenden Schulen wird eine Stunde Medienbildung, Künstliche Intelligenz (KI) und Informatik unterrichtet.
Verbundbildung:
Die Möglichkeit zur Verbundbildung im gesamten Schulsystem wird erweitert. Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen werden ebenfalls von den neuen Innovationselementen profitieren.
Gesetzliche Umsetzung:
Das Gesetz geht nun in die Anhörungsphase und die erste Lesung im Landtag ist für dieses Jahr vorgesehen.
Kultusministerin Schopper betont, dass die Reform darauf abzielt, den Kindern die richtigen Kompetenzen und Fähigkeiten für die Herausforderungen von morgen zu vermitteln und Baden-Württemberg auch zukünftig als starkes Land mit hoch qualifizierten Menschen und einer innovativen Wirtschaft zu etablieren.
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Volksbegehren zur Einführung des neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg abgelehnt
Die Durchführung eines Volksbegehrens zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg wurde vom Innenministerium als nicht verfassungskonform eingestuft. Der Gesetzentwurf verstößt nach Ansicht des Ministeriums gegen die Landesverfassung, insbesondere weil er erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben würde und die Gesetzesbegründung hinsichtlich der Kosten unzureichend ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Einführung des neunjährigen Gymnasiums würde jährliche Personalkosten in Höhe von etwa 375 Millionen Euro verursachen, was das Haushaltsgleichgewicht und die Budgethoheit des Parlaments wesentlich beeinflussen würde. Nach Artikel 59 Absatz 3 Satz 3 und Artikel 60 Absatz 6 der Landesverfassung sind Volksbegehren und Volksabstimmungen über das Staatshaushaltsgesetz unzulässig.
Unzureichende Kostenangabe:
In der Gesetzesbegründung fehlt eine klare Angabe der Kosten in Geldbeträgen. Stattdessen wurde nur der Aufwand in Deputaten dargestellt, was nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht ausreicht, um die Auswirkungen des Gesetzentwurfs transparent zu machen.
Unzulässiger Antragsteller:
Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens wurde nicht von den berechtigten Vertrauensleuten des vorangegangenen Volksantrags gestellt, was nach § 48 Absatz 1 Satz 3 des Volksabstimmungsgesetzes unzulässig ist.
Die Antragsteller haben nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Innenministeriums innerhalb von zwei Wochen den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg anzurufen.
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Baden-Württemberg und Bund fördern Landstromanlagen im Hafen Kehl
Kehl - Das Land Baden-Württemberg und der Bund investieren gemeinsam rund 1,1 Millionen Euro in Landstromanlagen im Hafen Kehl. Diese Anlagen sollen Schiffe im Hafenbereich mit erneuerbarer Energie versorgen, wodurch die CO2-Emissionen in der Binnenschifffahrt reduziert werden.
Herkömmliche Schiffe verwenden Generatoren, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, um Strom an Bord zu haben, wenn sie angelegt sind. Dies führt zu Luftverschmutzung und Lärm in Hafenbereichen. Die neuen Landstromanlagen ermöglichen es Schiffen, von Land aus mit Ökostrom versorgt zu werden, wodurch die Notwendigkeit zur Energieerzeugung aus Kraftstoff auf dem Schiff entfällt.
Verkehrsminister Winfried Hermann betonte die Bedeutung dieser Maßnahme für die Umsetzung der Klimaziele: „Mit den Landstromanlagen erreichen wir schon in wenigen Monaten Einsparungen bei den CO2-Emissionen und senken die Lärm- und Schadstoffbelastung im Hafenbereich.“
Die Landstromanlagen werden hauptsächlich Passagierschiffe auf Flusskreuzfahrten versorgen, die bereits über die notwendigen Einrichtungen verfügen, um die Landstromversorgung zu nutzen. Die Ship & Dock Service GmbH plant, im Rheinhafen Kehl zwei Liegeplätze für bis zu vier Fahrgastkabinenschiffe mit Landstromanschlüssen auszustatten. Die Inbetriebnahme ist für Dezember dieses Jahres geplant.
Die Anlagen sollen aus erneuerbaren Energien versorgt werden, und der Betreiber rechnet damit, jährlich rund 359 Tonnen CO2 einzusparen. Die Attraktivität des Rheins für Flusskreuzfahrttouristen dürfte die Zahl der Zwischenstopps erhöhen, was zu weiteren Einsparungen führen wird.
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NASSER SPASS: Familienfreundliche Wassererlebnisse in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg bieten sich zahlreiche Möglichkeiten für familienfreundliche Wassererlebnisse. Von Windsurfen am Bodensee bis hin zu Badespaß im Schwarzwald gibt es für jeden Geschmack etwas dabei. Hier sind einige Highlights:
Klima-Arena Sinsheim: Interaktives Lernen über Nachhaltigkeit und den Klimawandel.
Große Lauter: Erkundung des Biosphärengebiets Schwäbische Alb mit Wander- und Radwegen, sowie Bademöglichkeiten am Fluss.
Höhlenerlebniswelt Giengen-Hürben: Erkundung einer Tropfsteinhöhle und Spurensuche im umliegenden Abenteuerareal.
Wasserwelt Rulantica im Europa-Park: 14 thematisierte Bereiche mit Wasserrutschen und Attraktionen für die ganze Familie.
Unterkirnacher Wasserweg: Familienwanderung zum Thema Wasser, mit Quizfragen und einer kleinen Überraschung am Ende.
Schluchting in Todtnau: Kletter-Wanderung im Bachbett für sportliche Familien mit Kindern ab elf Jahren.
Pfahlbauten Unteruhldingen: Zeitreise in die Steinzeit, mit rekonstruierten Pfahlbauhäusern und Mitmachaktionen.
Wassersport-Action in Kressbronn und Überlingen: Verschiedene Wassersportaktivitäten wie Wakeboard, Segeln und Surfen.
Lastensegler Lädine: Wikingerfahrt über den Bodensee mit Spielen und Experimenten.
Weitere Tipps und Urlaubsideen für Familien finden Sie auf der Webseite "familien-ferien" in Baden-Württemberg.
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