KIEL. Im Kreis Plön wurde die Geflügelpest in einer privaten Haltung nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte eine Infektion mit dem Virus des Subtyps H5N1. Am 20. Januar wurde die Tierseuche amtlich festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden tierschutzgerecht getötet und fachgerecht entsorgt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Angesichts der angespannten Lage ruft das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und zu optimieren. Besonders wichtig ist es, jeglichen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Zudem müssen Halter bei erhöhten Tierverlusten oder Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, unverzüglich eine veterinärmedizinische Untersuchung veranlassen.
Das Landwirtschaftsministerium erinnert an die am 11. Dezember 2024 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalterinnen und -halter, sowohl privat als auch gewerblich.
Geflügelpest in Schleswig-Holstein – Ein Überblick
Die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) ist eine staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche. Sie führt bei Haus- und Wildvögeln oft zu schwerwiegenden Erkrankungen und einem massenhaften Verenden. Seit Oktober 2021 besteht in Schleswig-Holstein eine nahezu durchgehende Geflügelpestlage. Der aktuelle Fall im Kreis Plön ist der dritte bestätigte Ausbruch bei Hausgeflügel in der Saison Herbst/Winter 2024/25. Darüber hinaus wurde seit Oktober 2024 Geflügelpest bei Wildvögeln in mehreren Kreisen, darunter Nordfriesland, Dithmarschen und Plön, festgestellt.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Informationen der Landesregierung: Geflügelpest
Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut
Quelle Pressemitteilung