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Berlin/Wiesbaden, 14. Januar 2025 – Der Bundeswahlausschuss hat entschieden: 41 Parteien sind zur Teilnahme an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zugelassen. In einer öffentlichen Sitzung am 13. und 14. Januar wurden die formalen Voraussetzungen geprüft und bestätigt.

Rückgang der Parteienzahl im Vergleich zu 2021

Zum Vergleich: Bei der Bundestagswahl 2021 hatten 53 Parteien die Möglichkeit zur Teilnahme, von denen 47 mit eigenen Wahlvorschlägen antraten. Der Rückgang spiegelt die neuen Regelungen sowie die veränderte politische Landschaft wider.

Welche Parteien sind vertreten?

Von den 41 zugelassenen Parteien sind zehn aufgrund ihrer Vertretung im Bundestag oder in mindestens einem Landtag von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften befreit. Darunter befinden sich alle im 20. Deutschen Bundestag vertretenen Parteien wie SPD, CDU, GRÜNE, FDP, AfD, CSU und Die Linke. Zusätzlich zählen BÜNDNIS DEUTSCHLAND, Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) sowie FREIE WÄHLER zu dieser Gruppe.

Weitere 31 Vereinigungen wurden durch den Bundeswahlausschuss offiziell als Parteien anerkannt. Sie müssen Unterstützungsunterschriften vorlegen, um an der Wahl teilnehmen zu dürfen.

Besonderheiten der Bundestagswahl 2025

Eine Ausnahme bildet der Südschleswigsche Wählerverband (SSW), der als Partei nationaler Minderheiten anerkannt ist. Für ihn entfällt die 5-Prozent-Klausel, und er muss keine Unterstützungsunterschriften vorlegen. Ein ähnlicher Antrag der Partei DIE SONSTIGEN wurde hingegen abgelehnt.

Fristen und Anforderungen

Wahlvorschläge müssen spätestens bis zum 20. Januar 2025 um 18:00 Uhr eingereicht werden. Landeslisten sind bei den zuständigen Landeswahlleitungen, Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitungen einzureichen. Neu ist seit 2023: Kreiswahlvorschläge können nur zugelassen werden, wenn auch eine Landesliste derselben Partei in dem jeweiligen Bundesland zugelassen ist. Über die Zulassung entscheiden die zuständigen Ausschüsse am 24. Januar.

Weitere Informationen sind auf der Website der Bundeswahlleiterin abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung


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