Wichtige Hinweise zur Briefwahl und verkürzte Fristen
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl weisen die Behörden auf verkürzte Fristen für die Briefwahl hin. Der Zeitraum für die Beantragung, den Versand und die Rückgabe der Briefwahlunterlagen wird deutlich kürzer sein als bei früheren Wahlen.
Nach aktuellem Stand werden die Stimmzettel voraussichtlich Ende der 6. Kalenderwoche (6. oder 7. Februar 2025) verfügbar sein. Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme rechtzeitig ankommt und gezählt wird, wird dringend empfohlen, die Briefwahl frühzeitig zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen können ab dem 10. Februar 2025 ausgehändigt oder versendet werden.
Um Verzögerungen zu vermeiden, die durch den Postversand entstehen könnten, raten die Behörden dazu, die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort im Rathaus abzuholen und nach dem Ausfüllen ebenfalls dort wieder abzugeben. Alternativ besteht ab dem 10. Februar 2025 die Möglichkeit, die Unterlagen direkt im Rathaus auszufüllen, um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig abgegeben wird.
Die Beantragung der Briefwahl kann online über die Website der Bundeswahlleiterin erfolgen. Ausführliche Informationen zur Wahl, insbesondere für Deutsche im Ausland und zur Briefwahl, finden Sie unter:
Die Behörden danken allen Wählerinnen und Wählern für ihr Verständnis und ihre Mithilfe, um einen reibungslosen Ablauf der Bundestagswahl 2025 zu gewährleisten.
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