– Briefwahl ab 10. Februar möglich
Seit dem 15. Januar 2025 sind die Wahlbenachrichtigungen für die anstehende Bundestagswahl in Reutlingen im Versand. Rund 75.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger erhalten in den kommenden Tagen ihre Unterlagen. Aufgrund der großen Menge kann es vorkommen, dass Haushaltsmitglieder ihre Wahlbenachrichtigungen an unterschiedlichen Tagen erhalten. Wer bis Montag, den 27. Januar, noch keine Benachrichtigung bekommen hat, wird gebeten, sich beim Wahlamt unter der Telefonnummer 07121 303-5500 zu melden.
Für diejenigen, die per Briefwahl abstimmen möchten, beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 10. Februar. Grund hierfür sind verkürzte Fristen im Zusammenhang mit den Neuwahlen, die dazu führen, dass die Stimmzettel und Umschläge später als üblich an die Gemeinden in Baden-Württemberg geliefert werden.
Die Stadt Reutlingen bietet auch in diesem Jahr wieder ein Briefwahlbüro an, in dem Wahlberechtigte ihre Unterlagen persönlich abholen und auf Wunsch direkt vor Ort wählen können. Dies ist besonders praktisch für Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag verreist sind. Das Briefwahlbüro öffnet, sobald alle notwendigen Unterlagen eingetroffen sind. Die genauen Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wichtig zu beachten: Die Stimmabgabe im Briefwahlbüro ist nur persönlich möglich. Das Abholen von Unterlagen für andere Personen erfordert eine entsprechende Vollmacht.
Anträge für Briefwahlunterlagen können online über die Website www.reutlingen.de/wahlen, per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, per E-Mail an wahlen(at)reutlingen.de, per Post, persönlich im Briefwahlbüro oder per Fax an 07121 303-2596 gestellt werden.
Für Rückfragen steht das Wahlamt der Stadt Reutlingen unter der Telefonnummer 07121 303-5500 oder per E-Mail an wahlen(at)reutlingen.de zur Verfügung.
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