Die Gemeinde Fehrbellin informiert über wichtige Änderungen bei der Grund- und Hundesteuer für das Jahr 2025. Alle Steuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen wurden – darunter Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Grundsteuerbescheide und Hundesteuerbescheide – werden zum 31. Dezember 2024 kraft Gesetzes aufgehoben. Dies betrifft Bescheide, die auf der Grundlage des „alten Rechts“ vor der Grundsteuerreform ausgestellt wurden. Die Aufhebung erfolgt automatisch, sodass die Finanzämter keine gesonderten Aufhebungsbescheide versenden werden.

Die neuen Steuerbescheide für das Jahr 2025 werden von der Gemeinde Fehrbellin voraussichtlich im Frühjahr 2025 erlassen und versendet. Bis dahin bittet die Gemeinde darum, keine Zahlungen auf Grundlage der alten Steuerbescheide zu leisten. Für Einwohner, die der Gemeinde Fehrbellin ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, besteht keine Notwendigkeit, Änderungen vorzunehmen. Der korrekte Betrag wird automatisch eingezogen, sobald die neuen Bescheide vorliegen.

Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Betroffene an die Finanzabteilung der Gemeinde Fehrbellin wenden. Ansprechpartnerinnen sind Frau Plötz (Durchwahl 250), Frau Schnick (Durchwahl 231) und Frau Meißner (Durchwahl 140). Die Gemeinde bittet um Verständnis für die Übergangsphase und weist darauf hin, dass die neuen Bescheide rechtzeitig vor dem Inkrafttreten der Steuerpflicht für 2025 versendet werden.

Quelle Pressemitteilung:

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