Die Niedersächsische Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schiedsämter-, Schlichtungs- und Justizgesetzes beschlossen. Ziel des Entwurfs ist die Stärkung des Ehrenamts im Bereich der Schiedspersonen und die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen.

Verbesserungen für Schiedspersonen

Die geplanten Änderungen sollen den Zugang zu diesem wichtigen Ehrenamt erleichtern und die Tätigkeit attraktiver gestalten. Schiedspersonen, die ehrenamtlich tätig sind, sollen künftig für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die an Wochentagen stattfinden, Anspruch auf Freistellung von der Arbeitszeit erhalten. Zudem wird das Mindestalter für die Übernahme eines Schiedsamtes von 30 auf 25 Jahre gesenkt. Gleichzeitig wird das Höchstalter auf 75 Jahre festgelegt.

„Unsere ehrenamtlichen Schiedspersonen leisten einen unschätzbaren Beitrag zum Rechtsfrieden, indem sie kleinere Konflikte schnell und unbürokratisch lösen. Wir möchten ihnen die bestmöglichen Rahmenbedingungen bieten, um ihre wichtige Arbeit fortzusetzen,“ betonte Justizministerin Dr. Wahlmann.

Neue Regelung zur Zuständigkeit

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzesentwurfs ist die Anpassung der örtlichen Zuständigkeit von Schiedsämtern. Künftig sollen Schiedsämter in Miet-, Nachbarschafts- und Grundstücksstreitigkeiten am Ort der „belegenen Sache“ zuständig sein. Diese Regelung soll eine effizientere und praxisnähere Konfliktlösung ermöglichen.

Ein Schritt in die Zukunft

Mit diesen Änderungen will die Landesregierung das Ehrenamt langfristig stärken und einer breiteren Bevölkerungsschicht den Zugang zu diesem Amt eröffnen. Ministerin Dr. Wahlmann betonte: „Dieses spannende Ehrenamt wird für noch mehr interessierte Bürgerinnen und Bürger geöffnet, wodurch unsere Schiedsämter insgesamt gestärkt werden.“

Quelle Pressemitteilung:

 

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