Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag einen entscheidenden Schritt in Richtung des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrags gemacht. Mit ihrem Beschluss zur Vorunterrichtung des Landtags folgt sie der Empfehlung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 12. Dezember 2024. Ziel des Vertrags ist es, den Jugendmedienschutz in Deutschland zu stärken.
Verbesserter Schutz Minderjähriger im Fokus
Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag sieht weitreichende Änderungen am bestehenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vor. Insbesondere sollen Minderjährige besser vor schädlichen Inhalten in Telemediendiensten geschützt werden. Im Mittelpunkt des Entwurfs stehen die Stärkung des technischen Jugendmedienschutzes sowie effektivere Durchsetzungsmaßnahmen der Landesmedienanstalten.
Breite Beteiligung der Betroffenen
Rundfunkveranstalter, Behörden, Unternehmen und Verbände konnten sich bereits im Vorfeld in mehreren Fachgesprächen und einer öffentlichen Anhörung im November 2023 zum Diskussionsentwurf äußern. Die 16 Länder haben die eingegangenen Stellungnahmen gemeinsam ausgewertet. Einige der Vorschläge fanden Eingang in den finalen Entwurf des Staatsvertrags.
Zeitplan für die Umsetzung
Nach der Vorunterrichtung der Landtage sollen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder den Änderungsstaatsvertrag bis März 2025 unterzeichnen. Nach der Ratifizierung durch alle 16 Landesparlamente wird erwartet, dass die Neuregelung am 1. Dezember 2025 in Kraft tritt.
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