Brücke zwischen analoger und digitaler Welt: MINT-Workshop „Visions of the Future“
Beim kreisweiten MINT-Workshop „Visions of the Future“ schufen Schülerinnen und Schüler eine faszinierende Brücke zwischen analoger und digitaler Welt. Der Workshop, organisiert von Partnern des zdi-Netzwerks MINT Rhein-Berg, fand eine Woche lang am International College in Bergisch Gladbach statt. Hier konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kreativ arbeiten und ihre Visionen sowohl handwerklich als auch digital umsetzen.
Der Rheinisch-Bergische Kreis ist eine Gebietskörperschaft im Süden von Nordrhein-Westfalen, gegründet am 1. Oktober 1932. Er umfasst eine Fläche von 437,32 km² und hat 286.778 Einwohner (Stand 31. Dezember 2023). Die Kreisstadt ist Bergisch Gladbach, die größte Stadt ist Kerpen. Der Kreis ist Teil der Region Bergisches Land und gehört zum Regierungsbezirk Köln sowie zum Landschaftsverband Rheinland.
Geografisch liegt der Kreis im Rheinischen Schiefergebirge und wird von der Erft durchflossen. Die Landschaft ist geprägt von Hügeln und Tälern, mit dem höchsten Punkt auf dem Kleine Heckberg bei Federath mit 348 m ü. NHN und dem niedrigsten Punkt im Tal der Wupper in Leichlingen mit 51 m ü. NHN. Der Kreis besteht aus acht Gemeinden, darunter Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Leichlingen, Odenthal, Overath, Rösrath und Wermelskirchen.
Die Geschichte des Kreises reicht zurück bis in das Frühmittelalter. Der Kreis entstand 1932 durch die Zusammenlegung des Landkreises Mülheim am Rhein und des Kreises Wipperfürth. 1975 erfolgte eine kommunale Neugliederung, bei der der Kreis seine heutige Form erhielt.
Die Wirtschaft des Kreises ist geprägt von Klein- und Mittelbetrieben, insbesondere im Dienstleistungssektor. Der Kreis verfügt über eine gute Infrastruktur mit Autobahnen, Eisenbahnen, Busverkehr und Stadtbahnen. Es gibt zahlreiche Bildungseinrichtungen, darunter Grundschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs.
Kulturell bietet der Kreis eine Vielzahl von Museen, Kulturdenkmälern und regelmäßigen Veranstaltungen. Der Kreis unterhält Partnerschaften mit dem französischen Département Morbihan und dem polnischen Powiat Bielski.
Der Rheinisch-Bergische Kreis ist ein dynamisches und vielfältiges Gebiet mit einer reichen Geschichte und einem breiten Angebot an kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten.
Upcycling-Workshop für Mädchen im zdi-Netzwerk MINT Rhein-Berg
Im kreisweiten Workshop Upcycling im zdi-Netzwerk MINT Rhein-Berg haben acht Mädchen altem Material neues Leben eingehaucht und aus Metallschrott, Plastikmüll, Holzresten und vielen weiteren Materialien zauberhafte Lampen geschaffen. Diese Unikate tragen dazu bei, Abfall und Müll zu reduzieren und befassen sich mit dem Thema Nachhaltigkeit. Der Workshop fand exklusiv für Mädchen im Bergisch Gladbacher Café Leichtsinn statt und vermittelte handwerkliche Fähigkeiten sowie die Anregung, neue Perspektiven für die eigene berufliche Zukunft zu entwickeln.
Phishing-E-Mails: Verbraucherzentrale NRW warnt vor betrügerischen E-Mails im Namen der AOK
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat betrügerische E-Mails im Phishing-Radar entdeckt, die scheinbar von der AOK stammen und Versicherte auffordern, eine neue Gesundheitskarte zu beantragen. Die E-Mails behaupten, dass mit der alten Karte keine Gesundheitskosten mehr übernommen würden, was jedoch falsch ist. Die E-Mails sind gefälscht und kommen nicht von der AOK.
Versicherte sollten besonders auf folgendes achten:
Links nicht anklicken: Der Button "Senden Sie meine Anfrage" führt zu einer gefälschten Internetseite, die mit der AOK nichts zu tun hat. Alle dort eingegebenen Daten gehen an Kriminelle, die diese möglicherweise für Identitätsdiebstahl und andere Straftaten missbrauchen können. Auch eventuell vorhandene Anhänge sollten nicht geöffnet oder Telefonnummern gewählt werden. Am besten werden solche E-Mails sofort in den Spam-Ordner verschoben.
Im Zweifel Krankenkasse kontaktieren: Versicherte, die den Betrug nicht als solchen erkennen, sollten ihre Krankenkasse anrufen und fragen, ob ihre Karte wirklich getauscht werden muss. Die echte Telefonnummer steht oft auf der Krankenkassenkarte oder ist auf der Homepage der Krankenkasse zu finden. Um auf die Homepage zu gelangen, sollten Versicherte die Internet-Adresse ihrer Krankenkasse direkt in die Adressleiste eines Browsers eingeben, anstatt eine Suchmaschine zu verwenden, um eine weitere Falle zu vermeiden.
Anzeige erstatten: Wer auf den Trick bereits hereingefallen ist und Daten angegeben hat, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten, auch online möglich. Außerdem sollte die Krankenkasse informiert werden.
Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor solchen Phishing-E-Mails und empfiehlt, besonders vorsichtig zu sein und die oben genannten Tipps zu befolgen, um persönliche Daten vor Betrügern zu schützen.
Tickettool der Verbraucherzentralen hilft bei Problemen auf Konzerten und Festivals
Um ihren Lieblingsstar live zu erleben, geben viele Menschen sehr viel Geld aus und haben entsprechend hohe Erwartungen an einen unvergesslichen Abend. Doch nicht immer läuft das Event so reibungslos ab wie erwartet: Das Konzert beginnt zu spät, ein Unwetter zieht über das Gelände oder die Bühne ist vom teuer bezahlten Sitzplatz nur schlecht zu sehen. Um die Rechte von Betroffenen zu prüfen, bietet das kostenlose Tickettool der Verbraucherzentralen Unterstützung.
Das Konzert wird abgebrochen Wenn das Konzert nicht vollständig stattfindet, muss auch nicht der volle Ticketpreis gezahlt werden. Betroffene können sich um Rückzahlung eines anteiligen Betrags bemühen. Wie viel sie vom Veranstalter fordern können, richtet sich nach dem Einzelfall. Bei einem Veranstalterfehler können auch Schäden wie Hotel- und Fahrtkosten ersetzt werden, was bei einem Unwetter in der Regel nicht der Fall ist.
Das Konzert beginnt zu spät oder ist zu kurz Wenn das Konzert deutlich verspätet beginnt oder vorzeitig beendet wird, können Fans einen Teil des Eintrittspreises zurückfordern. Obwohl es keine generellen Richtwerte für die Mindestdauer eines Konzertes gibt, müssen sich Verbraucher:innen nicht alles gefallen lassen. Seriöse Veranstalter geben in der Regel Auskunft über die ungefähre Dauer des Konzertes.
Die Sicht ist eingeschränkt Werden Plätze in unterschiedlichen Kategorien angeboten, ist die bessere Sicht auf die Bühne ein Kriterium für einen höheren Preis. Solange der Veranstalter nicht bereits beim Verkauf der Tickets auf eine eingeschränkte Sicht hinweist, dürfen Verbraucher:innen darauf vertrauen, dass der Veranstalter auf teureren Plätzen für eine bessere Sicht sorgt. Ist das nicht der Fall, können Verbraucher:innen den Ticketpreis nachträglich mindern. Bei Stehplätzen ist grundsätzlich immer damit zu rechnen, dass die Sicht auf die Bühne durch andere Personen oder die Entfernung des Platzes zur Bühne eingeschränkt oder nicht möglich ist. Der Veranstalter muss hier nicht für eine ungehinderte Sicht auf die Bühne sorgen. Trotzdem dürfen Fans auch bei unbestuhlten Veranstaltungen davon ausgehen, dass sie die Möglichkeit haben, die Darbietung zu sehen. Bei größerer Entfernung zur Bühne könnte dies bedeuten, dass der Veranstalter beispielsweise eine zusätzliche Übertragung über eine Leinwand anbieten sollte.
Der Sound ist schlecht Ist der Ton aufgrund fehlerhafter Technik schlecht, etwa weil er viel zu laut, leise oder verzerrt ist, liegt ein Mangel vor. Entscheidend ist, dass der Ton objektiv unzureichend war und es sich nicht um ein subjektives Empfinden einzelner Besucher:innen handelt. Ist das der Fall, können Verbraucher:innen den Ticketpreis nachträglich mindern.
Weiterführende Infos und Links: Das interaktive Tickettool der Verbraucherzentralen hilft mit einer ersten rechtlichen Einschätzung und in vielen Fällen auch mit einem Musterschreiben, um die Ansprüche durchzusetzen: www.verbraucherzentrale.nrw/rechte-bei-festivals-und-konzert