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Bernarda Fink: Eine Legende im internationalen Musikleben
Bernarda Fink, geboren als Kind slowenischer Eltern in Buenos Aires, hat ihre musikalische Reise am Instituto Superior de Arte del Teatro Colón begonnen. Heute ist sie eine der gefragtesten Konzert- und Liedsängerinnen weltweit, die von den renommiertesten Orchestern eingeladen wird. Ihr beeindruckendes Repertoire reicht vom Barock bis ins 20. Jahrhundert und hat sie in die wichtigsten Musikzentren der Welt geführt.
Einladungen und Aufführungen
Fink wird von den Wiener und Berliner Philharmonikern, dem Royal Concertgebouw Orchestra, dem Cleveland Orchestra, dem Chicago Symphony Orchestra und vielen führenden Barockorchestern eingeladen. Sie hat die Ehre, unter berühmten Dirigenten wie Daniel Barenboim, Herbert Blomstedt, Sir John Eliot Gardiner, Sir Simon Rattle und Franz Welser-Möst zu singen. Ihre Präsenz ist in Spielplänen des Wiener Musikvereins und Konzerthauses, der Schubertiade Schwarzenberg, dem Théâtre Royal de la Monnaie in Brüssel, dem Concertgebouw in Amsterdam, der Pariser Cité de la Musique, dem Edinburgh Festival, der New Yorker Carnegie Hall und Alice Tully Hall unerlässlich.
Bildung und Jury-Mitgliedschaften
Bernarda Fink widmet sich auch dem Nachwuchs, indem sie Meisterkurse anbietet, z.B. im Rahmen der Wiener Meisterkurse, beim YSP in Salzburg, bei der Akademie des Festivals in Aix-en-Provence und beim Aldeburgh Festival. Als erfahrenes Jury-Mitglied war sie beim Internationalen Lied-Wettbewerb der Wigmore Hall, beim Bach Wettbewerb in Leipzig, beim BBC Cardiff Singers of the World, beim Wettbewerb DAS LIED und beim ARD-Musikwettbewerb in München aktiv.
Diskografie und Auszeichnungen
Ihr umfangreiches Bühnen- und Konzertrepertoire ist durch eine beeindruckende Diskografie dokumentiert, die bereits die 60er Marke erreicht hat und sich von Monteverdi und Rameau bis hin zu Schubert und Bruckner erstreckt. Viele ihrer Platten wurden mit hoch angesehenen Preisen wie dem Diapason d’Or oder Grammy ausgezeichnet.
2006 wurde Bernarda Fink vom österreichischen Bundeskanzler mit dem Österreichischen Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst ausgezeichnet. Im Februar 2013 erhielt sie zusammen mit Marcos Fink den Preis der Prešeren-Stiftung für ihre gemeinsame Aufnahme "Slovenija!" und die damit verbundenen Konzerte. 2014 wurde ihr der Titel Österreichische Kammersängerin verliehen.
Bernarda Fink ist nicht nur eine herausragende Sängerin, sondern auch eine inspirierende Lehrerin und Mentorin, die die Musikwelt mit ihrer außergewöhnlichen Stimme und ihrem tiefgründigen Verständnis für Musik bereichert.
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Erfolgreiche "STADTRADELN"-Kampagne in Nordfriesland: 47 Tonnen CO2 eingespart
Mit großem Erfolg ging die diesjährige "STADTRADELN"-Kampagne in Nordfriesland zu Ende. Die 94 teilnehmenden Teams legten zusammen fast 282.000 klimafreundliche Kilometer zurück und sparten damit beeindruckende 47 Tonnen CO2 ein. Diese Menge entspricht den Emissionen, die beim Kochen von 8,6 Millionen Tassen Kaffee oder Tee freigesetzt werden – eine großartige Belohnung für das Radfahren an den kühleren Tagen.
Weiterlesen: Fast 282.000 Kilometer beim »STADTRADELN« klimafreundlich zurückgelegt
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Neues Angebot: Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Nordfriesland. Ab dem 2. August bietet das Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland eine Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für gewerbsmäßige Lebensmittelverarbeitung und -zubereitung an. Dieses neue Angebot ersetzt die bisherigen Präsenz-Vorträge, die aufgrund der aktuellen Einschränkungen nicht mehr möglich sind.
Daniel Binz, Verwaltungsleiter des Gesundheitsamtes, hebt hervor: "Wir freuen uns, den gastronomischen Betrieben in Nordfriesland und insbesondere auf den Inseln jetzt ein Online-Angebot machen zu können. Das erspart den Teilnehmern teils lange Fahrzeiten."
Technisch wird die Online-Belehrung durch das Technologiezentrum Glehn in Korschenbroich umgesetzt, unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Die Teilnehmer benötigen einen Computer, ein Notebook oder ein Tablet, eine Internetverbindung, ein Smartphone sowie ein gültiges Ausweisdokument. Die Belehrung erfolgt durch einen Informationsfilm und einen Wissenstest. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer ihr Gesundheitszeugnis per Post oder E-Mail.
Interessenten können sich ab Montag, dem 2. August, über https://nf.gotzg.de anmelden. Die Belehrungen finden wochentags von 8 bis 20:30 Uhr und sonnabends von 9 bis 15:30 Uhr statt. Die Gebühr in Höhe von 25 Euro ist online zu entrichten. Weitere Informationen zum Ablauf der Online-Belehrung sind unter www.nordfriesland.de/belehrungen abrufbar.
Für bestimmte Personengruppen ist die Teilnahme kostenfrei: Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen sowie ehrenamtlich Tätige mit entsprechendem Nachweis.
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Baumschutz: Rechtliche Vorgaben und Fachregeln für den Erhalt von Alleen und prägenden Gehölzen
Für Alleen und andere landschaftsprägende Gehölze gelten strenge rechtliche Vorgaben, um ihr Erscheinungsbild zu schützen und ihre langfristige Gesundheit zu gewährleisten. Besonders in Gemeinden und Städten mit eigenen Baumschutzsatzungen sind Maßnahmen zur Pflege und Sicherung dieser Bäume gesetzlich geregelt.
Laut Naturschutzgesetz dürfen Baumreihen entlang von Straßen, markante Einzelbäume sowie Baumgruppen nicht übermäßig beeinträchtigt oder gar gefällt werden. Diese Regelungen zielen darauf ab, das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten und ökologische Funktionen zu sichern.
Über das gesetzliche Mindestmaß hinaus haben einige Kommunen spezielle Baumschutzsatzungen erlassen, um bestimmte Bäume im Stadt- oder Ortsbild zusätzlich zu schützen. Diese Satzungen legen fest, wie und wann Eingriffe in die Bäume erlaubt sind und welche Pflegemaßnahmen fachgerecht durchgeführt werden müssen.
Fachbetriebe, die Rückschnitte durchführen, müssen sich an das Standardregelwerk „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ halten. Dieses Regelwerk betont die Erhaltung des natürlichen Erscheinungsbildes der Bäume oder Gehölzstrukturen. Erlaubte Maßnahmen umfassen die Entfernung von Totholz, Formschnitte zur Verbesserung des Lichtraumprofils und die Kappung der Baumkrone um höchstens ein Drittel.
Allerdings wird die Einkürzung der gesamten Baumkrone, wie sie vermehrt in der Landschaft praktiziert wird, kritisch betrachtet. Diese Maßnahme führt häufig zu unerwünschtem Wasseraustrieb, der die Gesundheit des Baumes beeinträchtigen kann und sein charakteristisches Erscheinungsbild verändert. Besondere Baumarten wie Kopflinden oder -weiden können hierbei Ausnahmen darstellen, wo eine Kappung der Krone angebracht sein kann.
Für Interessierte und Fachleute ist es wichtig, sich über die jeweiligen örtlichen Regelungen zu informieren und diese im Umgang mit Alleen und prägenden Gehölzen zu beachten. Nur so lässt sich der Erhalt dieser wertvollen Bestandteile unserer Landschaft langfristig sichern.
Nähere Informationen zu spezifischen Baumschutzsatzungen und Pflegemaßnahmen sind bei den örtlichen Naturschutzbehörden erhältlich.