Baden-Württemberg
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Tourismus-Verband Baden-Württemberg etabliert TrustScore als zusätzliche Kennzahl
Der Tourismus-Verband Baden-Württemberg (TVBW) hat beschlossen, den TrustScore als ergänzende Kennzahl für die Branche einzuführen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Gästezufriedenheit und die Qualität des Tourismus in Baden-Württemberg besser zu messen und zu bewerten. Der Vorstand des Verbands hat sich in seiner jüngsten Sitzung darauf verständigt, diese qualitative Weiterentwicklung fortzusetzen.
Weiterlesen: Pressemitteilung: Mehr als nur Gäste- und Übernachtungszahlen
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Landesfamilienpass Baden-Württemberg: Vergünstigungen und kostenlose Eintritt für Familien in den Sommerferien
Der Landesfamilienpass bietet Familien in Baden-Württemberg während der Sommerferien vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen wie Freizeitparks, Museen und Freibädern. Sozialminister Manne Lucha betont die Bedeutung des Landesfamilienpasses für die Teilhabe von Familien und dankt allen Beteiligten für ihre Unterstützung.
Der Landesfamilienpass und die Gutscheinkarte mit 47 einzelnen Gutscheinen können von Familien bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten Kind und Familien mit schwerbehinderten Kindern, die Leistungen wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld oder Asylbewerberleistungen beziehen, sind berechtigt, den Pass zu beantragen. Auch Geflüchtete, die bei einer Gemeinde angemeldet sind und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld erhalten, können einen Landesfamilienpass erhalten.
Weiterlesen: Mit dem Landesfamilienpass in die Sommerferien starten
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GEW Baden-Württemberg begrüßt Sprachförderung, schlägt verbessertes Konzept vor
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Baden-Württemberg begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, mehr Geld und Personal in die frühe Sprachbildung an Kitas und Grundschulen zu investieren. Allerdings schlägt die GEW ein anderes Konzept vor, das eine alltagsintegrierte Sprachförderung betont, anstatt nur vier Stunden pro Woche im letzten Kita-Jahr zu planen. Monika Stein, Landesvorsitzende der GEW, argumentiert, dass Kinder ein "Bad" in der Zielsprache benötigen, um eine Sprache effektiv zu lernen, und dass die Verknüpfung von Wortbedeutung und Erfahrung in verschiedenen Situationen entscheidend ist.
Die GEW plädiert dafür, die Förderung an den Kitas stattfinden zu lassen, die den Kindern vertraut sind, und fordert den Ausbau der alltagsintegrierten Sprachförderung, wie sie in den Sprachkitas praktiziert wurde. Die Ankündigung von Kultusministerin Theresa Schopper, die Sprachkitas von zehn auf 20 Prozent zu erhöhen, wird als Schritt in die richtige Richtung gesehen.
Weiterlesen: Sprachförderung gelingt alltagsintegriert am besten
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Bildungsreform in Baden-Württemberg: Neue Schwerpunkte und Innovationen
Kultusministerin Theresa Schopper hat in einer Kabinettssitzung eine umfassende Bildungsreform vorgestellt, die einen Paradigmenwechsel für das Schulsystem in Baden-Württemberg darstellt. Die Reform zielt besonders auf die Förderung von Kindern mit weniger guten Startbedingungen ab und beinhaltet mehrere Schwerpunkte und Innovationen.
SprachFit – Intensives Sprachtraining:
Bereits vor der Einschulung wird ab dem Schuljahr 2024/2025 unter dem Namen SprachFit ein intensives Sprachtraining für Kinder mit sprachlichem Förderbedarf angeboten. Der Endausbau mit landesweit insgesamt 4.200 Gruppen ist für das Schuljahr 2027/2028 geplant.
Juniorklassen:
Für Kinder, die bei Schulstart weiterhin Förderbedarf aufweisen, werden ab 2026/2027 in Grundschulen Juniorklassen eingerichtet. Dort werden sie ein Schuljahr lang intensiv auf die Grundschule vorbereitet. Der flächendeckende Ausbau soll im Schuljahr 2028/2029 erreicht sein.
Neues neunjähriges Gymnasium (G9):
Ab dem Schuljahr 2025/2026 wird das neue neunjährige Gymnasium die Regelform sein. Die Schuljahre werden zeitgemäß ausgestaltet und umfassen fünf zentrale Innovationen:
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Basiskompetenzen: Mehr Unterricht in den Grundlagenfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache.
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MINT-Fächer: Stärkung der Fächer Mathematik, Physik und Chemie sowie Einführung eines eigenen Schulfachs für Informatik/KI und Medienbildung.
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Demokratiebildung: Vertiefung des Verständnisses für Demokratie und ihre Werte.
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Berufliche Orientierung: Ausbau der beruflichen Orientierung und Einführung verbindlicher Praktikums- und Praxiselemente.
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Individuelles Schülermentoring: Unterstützung der Schülerinnen und Schüler an den Übergängen von der Unter- zur Mittelstufe und von der Mittel- zur Oberstufe.
Digitale Bildung und Demokratiebildung:
Die digitale Bildung und die Demokratiebildung werden besonders betont. In allen weiterführenden Schulen wird eine Stunde Medienbildung, Künstliche Intelligenz (KI) und Informatik unterrichtet.
Verbundbildung:
Die Möglichkeit zur Verbundbildung im gesamten Schulsystem wird erweitert. Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen werden ebenfalls von den neuen Innovationselementen profitieren.
Gesetzliche Umsetzung:
Das Gesetz geht nun in die Anhörungsphase und die erste Lesung im Landtag ist für dieses Jahr vorgesehen.
Kultusministerin Schopper betont, dass die Reform darauf abzielt, den Kindern die richtigen Kompetenzen und Fähigkeiten für die Herausforderungen von morgen zu vermitteln und Baden-Württemberg auch zukünftig als starkes Land mit hoch qualifizierten Menschen und einer innovativen Wirtschaft zu etablieren.
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Volksbegehren zur Einführung des neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg abgelehnt
Die Durchführung eines Volksbegehrens zur Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Baden-Württemberg wurde vom Innenministerium als nicht verfassungskonform eingestuft. Der Gesetzentwurf verstößt nach Ansicht des Ministeriums gegen die Landesverfassung, insbesondere weil er erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt haben würde und die Gesetzesbegründung hinsichtlich der Kosten unzureichend ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Einführung des neunjährigen Gymnasiums würde jährliche Personalkosten in Höhe von etwa 375 Millionen Euro verursachen, was das Haushaltsgleichgewicht und die Budgethoheit des Parlaments wesentlich beeinflussen würde. Nach Artikel 59 Absatz 3 Satz 3 und Artikel 60 Absatz 6 der Landesverfassung sind Volksbegehren und Volksabstimmungen über das Staatshaushaltsgesetz unzulässig.
Unzureichende Kostenangabe:
In der Gesetzesbegründung fehlt eine klare Angabe der Kosten in Geldbeträgen. Stattdessen wurde nur der Aufwand in Deputaten dargestellt, was nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht ausreicht, um die Auswirkungen des Gesetzentwurfs transparent zu machen.
Unzulässiger Antragsteller:
Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens wurde nicht von den berechtigten Vertrauensleuten des vorangegangenen Volksantrags gestellt, was nach § 48 Absatz 1 Satz 3 des Volksabstimmungsgesetzes unzulässig ist.
Die Antragsteller haben nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Innenministeriums innerhalb von zwei Wochen den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg anzurufen.
Unterkategorien
Alb-Donau-Kreis (UL) Beitragsanzahl: 1
Baden-Baden (Stadtkreis)(BAD) Beitragsanzahl: 25
Biberach (BC) Beitragsanzahl: 2
Böblingen (BB, LEO) Beitragsanzahl: 35
Bodenseekreis (FN, TT, ÜB) Beitragsanzahl: 9
Breisgau-Hochschwarzwald (FR, MÜL, NEU) Beitragsanzahl: 8
Calw (CW) Beitragsanzahl: 112
Emmendingen (EM) Beitragsanzahl: 18
Enzkreis (PF) Beitragsanzahl: 106
Esslingen (ES, NT) Beitragsanzahl: 15
Freiburg im Breisgau (Stadtkreis)(FR) Beitragsanzahl: 8
Freudenstadt (FDS, HCH, HOR, WOL) Beitragsanzahl: 14
Göppingen (GP) Beitragsanzahl: 2
Heidelberg (Stadtkreis)(HD) Beitragsanzahl: 44
Heidenheim (HDH) Beitragsanzahl: 2
Heilbronn (Landkreis)(HN) Beitragsanzahl: 7
Heilbronn (Stadtkreis)(HN) Beitragsanzahl: 13
Hohenlohekreis (KÜN, ÖHR) Beitragsanzahl: 1
Karlsruhe (Landkreis)(KA) Beitragsanzahl: 20
Karlsruhe (Stadtkreis)(KA) Beitragsanzahl: 14
Konstanz (KN, STO (BÜS)) Beitragsanzahl: 7
Lörrach (LÖ) Beitragsanzahl: 4
Ludwigsburg (LB, VAI) Beitragsanzahl: 4
Main-Tauber-Kreis (TBB, MGH) Beitragsanzahl: 2
Mannheim (Stadtkreis)(MA) Beitragsanzahl: 20
Neckar-Odenwald-Kreis (MOS, BCH) Beitragsanzahl: 1
Ortenaukreis (OG, BH, KEL, LR, WOL) Beitragsanzahl: 253
Ostalbkreis (AA, GD) Beitragsanzahl: 1
Pforzheim (Stadtkreis)(PF) Beitragsanzahl: 282
Rastatt (RA, BH) Beitragsanzahl: 37
Ravensburg (RV, SLG, ÜB, WG) Beitragsanzahl: 94
Rems-Murr-Kreis (WN, BK) Beitragsanzahl: 22
Reutlingen (RT) Beitragsanzahl: 47
Rhein-Neckar-Kreis (HD) Beitragsanzahl: 16
Rottweil (RW) Beitragsanzahl: 1
Schwäbisch Hall (SHA, BK, CR) Beitragsanzahl: 1
Schwarzwald-Baar-Kreis (VS) Beitragsanzahl: 2
Sigmaringen (SIG, SLG, STO, ÜB) Beitragsanzahl: 3
Stuttgart (Landeshauptstadt)(S) Beitragsanzahl: 58
Tübingen (TÜ) Beitragsanzahl: 48
Tuttlingen (TUT) Beitragsanzahl: 4
Ulm (Stadtkreis)(UL) Beitragsanzahl: 17
Waldshut (WT, SÄK) Beitragsanzahl: 5
Zollernalbkreis (BL, HCH) Beitragsanzahl: 14
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