Land Baden-Württemberg erlässt neue Förderregeln für Unwettergeschädigte Verkehrsinfrastruktur
Nach den Unwetter-Schäden im Juni hat das Land Baden-Württemberg neue Förderregeln für die Verkehrsinfrastruktur der betroffenen Kommunen erlassen, um eine schnelle und effektive Wiederherstellung der Mobilität zu ermöglichen. Das Verkehrsministerium nutzt das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG), um zeitlich befristete Fördergrundlagen zu schaffen.
Die Förderung umfasst den kommunalen Straßenbau, den Rad- und Fußverkehr sowie den öffentlichen Personennahverkehr. Maßnahmen zur Behebung von Hochwasserschäden und zur zukünftigen Unwetterertüchtigung sind mit bis zu 75 Prozent förderfähig, wenn sie mindestens 100.000 Euro kosten. Der Erlass wurde an die Regierungspräsidien verschickt, um schnelle Maßnahmen zu ermöglichen.
Verkehrsminister Winfried Hermann betonte, dass das Ziel eine schnelle und effektive Wiederherstellung der Mobilität in den betroffenen Gemeinden ist. Die flexiblen und priorisierten Programme sollen die Schäden schneller beheben und die Verkehrswege für zukünftige Unwetter besser vorbereiten.
Schnelle und pragmatische Hilfe
Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, lobte die schnelle und pragmatische Hilfe des Verkehrsministeriums. Der Erlass ermöglicht eine einfache Unterstützung zur Wiederherstellung und Optimierung beschädigter Verkehrsinfrastruktur mit einem Fördersatz von 75 Prozent.
Dr. Susanne Nusser vom Städtetag Baden-Württemberg und Prof. Dr. Alexis von Komorowski vom Landkreistag Baden-Württemberg betonten die Bedeutung der raschen Hilfe und die unbürokratischen Maßnahmen des Verkehrsministeriums. Die Hochwasserhilfen des Ministeriums setzen gezielt dort an, wo die Kommunen Unterstützung benötigen, und ermöglichen eine schnelle Instandsetzung der beschädigten Verkehrswege.