Enzkreis (PF)

Baden-Württemberg

Abfallgebührenbescheid 2024: Melden Sie Änderungen in der Haushaltsgröße bis 19. Februar

Im Enzkreis können Änderungen in der Haushaltsgröße – etwa durch Nachwuchs oder einen Studienbeginn in einer anderen Stadt – Auswirkungen auf die Abfallgebühren haben. Alexander Pfeiffer, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft, rät, Änderungen bei der Anzahl der Personen und Haushalte bis zum 19. Februar zu melden, damit diese noch im Abfallgebührenbescheid 2024 berücksichtigt werden. Der Bescheid wird ab dem 18. März an die Haushalte verschickt.

Der Bescheid setzt sich aus den tatsächlichen Gebühren für 2024 und einer Vorausberechnung für 2025 zusammen. Änderungen der Mülltonnenleerungen und der Anzahl der Personen bilden die Grundlage für die Berechnung der Gebühren. Um Änderungsbescheide zu vermeiden, sollten alle Daten bis zum Stichtag erfasst sein.

Meldungen können entweder mit einem Vordruck, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Weitere Infos und der Vordruck sind unter www.enzkreis.de verfügbar.

Quelle Pressemitteilung:

 

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