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Deutschland - Stadt und Landkreise

Landesförderung für den Wiederaufbau der Verkehrsinfrastruktur nach Hochwasser

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg stellt ab sofort Fördermittel bereit, um den vom Unwetter im Juni besonders betroffenen Gemeinden und Landkreisen bei der Wiederherstellung ihrer Verkehrsinfrastruktur zu unterstützen. Die Gelder stammen aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und sollen schnell und unbürokratisch bereitgestellt werden.

Förderbereiche und Konditionen

Der Erlass umfasst alle drei Förderbereiche des LGVFG:

  • Kommunaler Straßenbau
  • Rad- und Fußverkehr
  • Öffentlicher Personennahverkehr

Gefördert werden Maßnahmen zur Behebung von Hochwasserschäden, die gleichzeitig die Infrastruktur für künftige Unwetterereignisse ertüchtigen. Für Investitionen ab 100.000 Euro können bis zu 75 Prozent der direkten Investitionskosten sowie Planungskosten übernommen werden. Der Erlass wurde am Freitag an die Regierungspräsidien verschickt, um eine schnelle Bearbeitung der Anträge zu ermöglichen.

Stimmen zur Förderung

Verkehrsminister Winfried Hermann betont: „Unser Ziel ist es, eine funktionierende Mobilität für die besonders betroffenen Gemeinden und Landkreise schnell wiederherzustellen. Durch die flexible Nutzung und Priorisierung bestehender Programme können die Kommunen Schäden zügig beheben und die Infrastruktur besser auf zukünftige Unwetter vorbereiten. Die Landesförderung soll ohne lange Wege bei den betroffenen Kommunen ankommen.“

Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, hebt hervor: „Das Verkehrsministerium hat eine einfache Unterstützungsmöglichkeit geschaffen, um die Wiederherstellung und Optimierung der beschädigten Verkehrsinfrastruktur in einem schlanken Genehmigungsverfahren zu ermöglichen. Der Fördersatz von 75 Prozent ist ein wichtiges Signal für die betroffenen Kommunen.“

Dr. Susanne Nusser, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetags Baden-Württemberg, lobt die rasche und pragmatische Hilfe: „Die Unterstützung durch das Verkehrsministerium erfolgt im Erlassweg, ohne aufwendiges Gesetzgebungsverfahren, und ermöglicht eine deutliche Erhöhung der Förderquote für die Hochwasserschäden.“

Prof. Dr. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags Baden-Württemberg, sieht die Maßnahme als Musterbeispiel für zügige und unbürokratische Hilfe: „Die Hochwasserschäden haben Landkreise schwer getroffen, und die Kommunen sind auf Landesmittel angewiesen. Das Verkehrsministerium bietet hier genau die notwendige Unterstützung.“

Für weitere Informationen und zur Antragstellung können betroffene Kommunen sich direkt an die zuständigen Regierungspräsidien wenden.

Quelle Pressemitteilung:

 

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