Baden-Württemberg
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Positive Entwicklung in der Südwestindustrie im Jahr 2023
Die Beschäftigtenzahlen in der Südwestindustrie verzeichneten im Jahr 2023 eine leichte positive Entwicklung. Rund 1,3 Millionen Personen waren in Baden-Württemberg in der Industrie beschäftigt, was einen Zuwachs von 0,9 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes stieg die Zahl der Beschäftigten in 36 der 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs gegenüber dem Vorjahr an.
Den größten absoluten Beschäftigtenzuwachs verzeichneten der Ostalbkreis und der Stadtkreis Stuttgart mit jeweils 1.500 Personen, gefolgt vom Bodenseekreis mit 1.100 Personen. Den stärksten Rückgang an Industriebeschäftigung gab es im Landkreis Rastatt (−700 Personen), im Rems-Murr-Kreis (−600 Personen) und im Landkreis Karlsruhe (−400 Personen).
Mit rund 74.200 Beschäftigten in der Industrie war der Landkreis Böblingen zum vierten Mal in Folge der beschäftigungsstärkste Kreis der Südwestindustrie, gefolgt vom Stadtkreis Stuttgart mit 67.600 Personen. An dritter und vierter Stelle lagen der Landkreis Esslingen (61.400 Personen) und der Landkreis Ludwigsburg (58.000 Personen). Zusammengenommen befanden sich 2023 etwa 19,9 % der Arbeitsplätze der Südwestindustrie innerhalb dieser vier Kreise der Region Stuttgart. Die geringste Anzahl an Beschäftigten wiesen erneut die Stadtkreise Heidelberg (8.300 Personen) und Baden-Baden (4.100 Personen) auf.
Die Industriebetriebe in Baden-Württemberg erwirtschafteten im Jahr 2023 einen nominalen Umsatz von rund 447,8 Milliarden Euro, was einem Plus von 10,5 Milliarden Euro (+2,4 %) im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die umsatzstärkste Industrieregion war erneut die Region Stuttgart mit Umsatzerlösen von 140,7 Milliarden Euro, gefolgt von den Regionen Mittlerer Oberrhein (48,7 Milliarden Euro) und Heilbronn-Franken (41,2 Milliarden Euro). Zusammengenommen erwirtschafteten diese drei Regionen mehr als die Hälfte (51,5 %) des baden-württembergischen Industrieumsatzes.
Den größten absoluten Umsatzzuwachs im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten die Regionen Stuttgart (+3,3 Milliarden Euro bzw. +2,4 %), Mittlerer Oberrhein (+1,5 Milliarden Euro bzw. +3,1 %) sowie Donau-Iller (+1,2 Milliarden Euro bzw. +5,2 %). Die schwächste absolute nominale Umsatzentwicklung zeigten die Regionen Hochrhein-Bodensee (+0,2 Milliarden Euro bzw. +1,2 %) und Südlicher Oberrhein (+45,9 Millionen Euro bzw. +0,2 %). Die Region Nordschwarzwald verzeichnete einen nominalen Umsatzrückgang von 0,6 Milliarden Euro (−2,6 %) im Vergleich zum Vorjahr.
Ein Plus bei den Auslandsumsätzen erzielte die Südwestindustrie im Jahr 2023 mit 8,8 Milliarden Euro (+3,5 %) auf insgesamt 261,3 Milliarden Euro. Die Exportquote erreichte mit 58,3 % einen neuen Höchstwert. Die Region Stuttgart wies das größte Exportvolumen auf und verbuchte einen Anstieg des Auslandsumsatzes um 2,9 Milliarden Euro (+2,9 %) auf 101,6 Milliarden Euro, was einer Exportquote von 72,2 % entspricht. Es folgte die Region Mittlerer-Oberrhein mit einem Zuwachs des Auslandsumsatzes um 0,9 Milliarden Euro (+3,6 %) auf 26,7 Milliarden Euro und einer Exportquote von 54,8 %. Die Region Hochrhein-Bodensee erzielte die geringsten Auslandsumsätze mit einem nominalen Plus von 0,2 Milliarden Euro (+2,0 %) auf 9,1 Milliarden Euro und einer Exportquote von 49,7 %. Die geringste Exportorientierung zeigte die Region Südlicher Oberrhein mit einem Anstieg der Auslandsumsätze um 0,4 Milliarden Euro (+3,7 %) auf 12,1 Milliarden Euro und einer Exportquote von 45,5 %.
Die positive Entwicklung der Beschäftigtenzahlen und Umsätze in der Südwestindustrie im Jahr 2023 unterstreicht die Stabilität und Stärke des Industriestandorts Baden-Württemberg.
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Der Nordschwarzwald umfasst das nördliche Drittel des Schwarzwaldes und erstreckt sich von Karlsruhe-Pforzheim im Norden bis zum Renchtal-Freudenstadt im Süden. Geologisch geprägt durch Buntsandstein und Granit, ist er mit durchschnittlich 73% Waldanteil stark bewaldet und beheimatet die höchste Erhebung, die Hornisgrinde mit 1164,4 m ü. NHN. Der Naturraum zeichnet sich durch trapezförmige Gipfel, Karseen wie den Mummelsee und Hochmoore wie den Hohlohsee aus. Bekannte Städte sind Pforzheim, Baden-Baden und Freudenstadt, während Baiersbronn und Baden-Baden als Tourismusorte hervorstechen.
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Der Nordschwarzwald ist das nördliche Drittel des Schwarzwaldes und erstreckt sich zwischen Karlsruhe–Pforzheim im Norden und Renchtal–Freudenstadt im Süden. Er ist durch Buntsandstein geprägt und zeichnet sich durch eine hohe Waldbedeckung von 73 % aus. Höchste Erhebung ist die Hornisgrinde mit 1164,4 m ü. NHN. Der Nordschwarzwald ist in drei naturräumliche Bereiche unterteilt: Nördlicher Talschwarzwald, Grindenschwarzwald und Enzhöhen sowie Schwarzwald-Randplatten. Seit 2014 gibt es den Nationalpark Schwarzwald und seit 2001 den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord. Bedeutende Städte und Gemeinden im Nordschwarzwald sind unter anderem Baden-Baden, Baiersbronn und Pforzheim. Zu den bekannten Bergen zählen die Hornisgrinde, der Hochkopf und der Vogelskopf. Der Nordschwarzwald ist auch bekannt für seine Karseen, wie den Mummelsee, und Talsperren, wie die Schwarzenbachtalsperre und die Murgtalsperre.
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Neue Straßenverkehrsordnung: Mehr Raum für Radverkehr und Busspuren
Nach der kürzlichen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bundesrat nun auch die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Diese Entscheidung eröffnet neue Möglichkeiten zur Förderung des Radverkehrs und zur Einrichtung von Busspuren in deutschen Städten.
Drei Wochen nach der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes ist die neue Straßenverkehrsordnung nun endgültig verabschiedet. Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann äußerte sich dazu am Freitag in Stuttgart: „Die Kommunen erhalten endlich erweiterte Spielräume, um Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Klima einfacher umzusetzen. Der Ausbau von Fahrradwegen, Busspuren und die Förderung der Elektromobilität vor Ort werden nun unterstützt. Diese Änderungen sind nicht nur für Einzelmaßnahmen wichtig, sondern tragen auch zur dringend benötigten Verkehrswende insgesamt bei.“
Weniger Bürokratie, mehr Verkehrssicherheit
Die Neuerungen in StVG und StVO stärken nun verstärkt den Klima- und Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Aspekte bei der Umsetzung von Verkehrsmaßnahmen. Während die Verkehrssicherheit weiterhin eine zentrale Rolle spielt, entfällt für viele Projekte eine bisherige bürokratische Hürde, die eine „qualifizierte Gefahrenlage“ als Voraussetzung verlangte.
Konkrete Änderungen im Überblick
Die neue StVO ermöglicht unter anderem:
- Die Anordnung von Busspuren und Ampelschaltungen, die den Busverkehr bevorzugen, aus Gründen des Klima- und Gesundheitsschutzes sowie zur Förderung der Elektromobilität.
- Die Schaffung ausreichender Flächen für Fuß- und Radverkehr.
- Die leichtere Anordnung von Tempo-30-Zonen an sensiblen Orten wie Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Spielplätzen und Schulwegen.
- Die Möglichkeit, Tempo-30-Zonen bis auf eine Distanz von 500 Metern zu erweitern, um unübersichtliche Geschwindigkeitswechsel zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
- Kommunen erhalten ein Antragsrecht für Verkehrsmaßnahmen außerhalb ihrer Zuständigkeit, um eine ermessensfehlerfreie Entscheidung zu gewährleisten.
Ein Erfolg für Klimaschutz und Verkehrspolitik
Die Neuerungen in der StVO sind das Ergebnis einer breiten Unterstützung durch über 1000 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus verschiedenen Parteien, die sich für eine erleichterte Anordnung von Verkehrsmaßnahmen zugunsten von Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz eingesetzt haben. Nach anfänglicher Ablehnung im Bundesrat im November 2023 konnte durch konstruktive Verhandlungen im Vermittlungsausschuss ein erfolgreicher Kompromiss erzielt werden.
Verkehrsminister Winfried Hermann zeigte sich zufrieden: „Die neue StVO ist ein wichtiges Instrument für eine moderne und nachhaltige Verkehrspolitik, die den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Wir werden nun die Kommunen und Verkehrsbehörden detailliert über die Neuerungen informieren, um eine schnelle Umsetzung zu unterstützen.“
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Landesnaturschutzpreis 2024: Bewerbungsphase läuft bis zum 1. August
Bis zum 1. August 2024 haben nichtstaatliche Einrichtungen und engagierte Einzelpersonen die Möglichkeit, sich für den Landesnaturschutzpreis 2024 der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg zu bewerben. Gesucht werden Projekte, die neue Mitstreiterinnen und Mitstreiter für den Naturschutz begeistern und gewinnen können.
Ein Aufruf zur Teilnahme
Umweltministerin Thekla Walker, Vorsitzende des Stiftungsrats, ruft besonders Initiativen auf, die mit kreativen Ideen und Elan Menschen für den Naturschutz gewinnen. Das diesjährige Motto lautet „Einsatz mit Elan – Menschen für Naturschutz begeistern“. Angesichts des demografischen Wandels betont Ministerin Walker die Bedeutung gemeinsamen Engagements für die Arten- und Lebensraumvielfalt in Baden-Württemberg.
Bewertung durch eine fachkundige Jury
Eine Jury aus Expertinnen und Experten wird die eingereichten Projekte nach Kriterien wie der Umsetzung des Mottos, der Vorbildwirkung sowie dem Engagement und der Fachkompetenz der Bewerberinnen und Bewerber beurteilen. Die Verleihung des Landesnaturschutzpreises 2024 ist für das Frühjahr 2025 geplant und wird feierlich von Umweltministerin Thekla Walker durchgeführt.
Über den Landesnaturschutzpreis
Der Landesnaturschutzpreis wird alle zwei Jahre verliehen und ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert, die auf mehrere Preisträgerinnen und Preisträger aufgeteilt werden. Interessierte finden die Bewerbungsunterlagen online oder können sie bei der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg in Stuttgart anfordern.
Machen Sie mit und setzen Sie sich für den Naturschutz in Baden-Württemberg ein! Weitere Informationen zur Bewerbung und den genauen Kriterien finden Sie auf unserer Webseite.