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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat im Rechtsstreit gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG einen entscheidenden Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erklärte in einem Urteil vom 30. Januar 2025 eine Klausel der Allianz zur Kürzung des Rentenfaktors als rechtswidrig (Az 2 U 143/23). Damit ist die Allianz nicht länger berechtigt, die vertraglich zugesagte Rentenhöhe einseitig zu reduzieren.

Die Verbraucherzentrale hatte gegen die Allianz geklagt, nachdem das Unternehmen in Riester-Verträgen die ursprünglich zugesagten Rentenfaktoren und damit die Rentenhöhe gekürzt hatte. Die Allianz berief sich dabei auf eine Klausel in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die eine nachträgliche Kürzung der Rentenleistung ermöglichte. Diese Klausel besagt, dass die Allianz die Rentenzahlungen herabsetzen könne, wenn sich die Lebenserwartung der Versicherten erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen sinkt, um die Rentenzahlungen langfristig zu sichern.

Das Gericht stellte jedoch klar, dass diese Klausel nur die Interessen des Versicherers verfolge und keine Regelung für eine mögliche Rücknahme der Kürzung bei verbesserten Umständen beinhalte. Niels Nauhauser, Abteilungsleiter bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärte, dass der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz zwar berechtigt sei, die Rentenleistung zu senken, jedoch auch verpflichtet sei, diese wieder zu erhöhen, wenn die Gründe für die Kürzung entfallen. Eine freiwillige Zusage des Versicherers reiche hier nicht aus; die Erhöhung müsse vielmehr in den Versicherungsbedingungen verankert sein.

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen, denn die Klausel, die zur Rentenkürzung führte, ist in der Branche weit verbreitet. So hatte die Allianz den Rentenfaktor für einen betroffenen Riester-Vertrag um rund 20 Prozent gesenkt – von 38,74 Euro auf 30,84 Euro je 10.000 Euro Policenwert. Diese Kürzung wurde unter anderem mit der Niedrigzinsphase begründet. Auch wenn die Europäische Zentralbank (EZB) inzwischen den Leitzins angehoben hat, ist die Allianz nicht verpflichtet, die Kürzung zurückzunehmen.

Das OLG Stuttgart entschied, dass die Allianz diese Klausel in zukünftigen Verträgen nicht mehr verwenden darf und sich in laufenden Verträgen nicht mehr auf sie berufen kann. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wurde eine Revision zugelassen, und es wird erwartet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) die relevanten Rechtsfragen für die Branche klären wird.

Verbraucherschützer fordern nun eine grundlegende Reform des Riester-Systems. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte, dass die kapitalgedeckte Altersvorsorge in ihrer aktuellen Form nicht verbraucherfreundlich sei und fordert gesetzliche Regelungen, die Verbraucher besser vor einseitigen Vertragsänderungen schützen.

 

Quelle Pressemitteilung: Verbraucherzentrale

 

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