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Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
die vergangenen Wochen und Monate haben uns einmal mehr vor Augen geführt, wie wichtig die Arbeit unserer Sicherheitsbehörden angesichts immer komplexerer Lagen ist. Der Verfassungsschutz – als Frühwarnsystem unserer Demokratie – nimmt dabei extremistische Bestrebungen in den Blick. Der polizeiliche Staatsschutz erfasst und verfolgt die Straftaten der politisch motivierten Kriminalität. Im alljährlichen Verfassungsschutzbericht werden die Entwicklungen und Erkenntnisse aus beiden Bereichen zusammengefasst.
Für das Berichtsjahr 2023 bilden der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und der wiederentflammte Nah-Ost-Konflikt den sicherheitspolitischen Rahmen. Die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine umfassen hierzulande in besonderem Maße die Gefahren durch Cyberangriffe. Denn seit Kriegsbeginn mehren sich derartige Angriffe, die Russland zugeschrieben werden.
Der Cyberraum bietet eine Angriffsfläche für die Vorbereitung und Durchführung von Spionage- und Sabotageaktivitäten. Das bedeutet eine hohe und stetig zunehmende Gefährdungslage. Deshalb haben wir den Bereich der Spionage- und Sabotageabwehr im Verfassungsschutz prioritär eingestuft und personell verstärkt.
Dazu haben die terroristischen Angriffe der HAMAS gegen Israel und der daraufhin wieder entflammte Nah-Ost-Konflikt in Teilen antisemitische Reaktionen der extremistischen Szene im Land herbeigeführt. Diese greift der Bericht gesondert auf.
Dazu bleiben die weiteren Entwicklungen in den Bereichen Rechtsextremismus, Reichsbürger und Islamismus besonders erwähnenswert. Im Bereich des Rechtsextremismus geht die größte Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung von Gruppierungen der „Neuen Rechten“ aus.
Auf subtile Weise versuchen die Gruppierungen, gesellschaftspolitische Themen mit eigenen Begriffen und Erzählungen zu besetzen, die eindeutig verfassungsfeindlichen Inhalt haben. Das Personenpotential im Rechtsextremismus ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen: von 1.220 auf 1.200 Personen. Davon werden 350 Personen als gewaltbereit eingeschätzt.
Die Straftaten im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität – rechts – sind hingegen angestiegen: Von 699 Fällen 2022 auf 975 im Jahr 2023. Dies entspricht einer Steigerung von fast 40 Prozent. Die Gründe sind vielfältig. So wird zum Beispiel ein großer Teil dieser Straftaten im Internet mit niedrigen Hemmschwellen begangen. Und auch das Anzeigeverhalten in der Bevölkerung hat sich durch eine offenbar gestiegene Sensibilität verändert.
Andererseits treffen extremistische Botschaften auf Frust und Enttäuschung in Teilen der Gesellschaft, die durch die Krisen der letzten Jahre Vertrauen in staatliche Institutionen und die Demokratie verloren haben.
Und auch der Zulauf zur Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter bleibt relativ stark. Das Personenpotenzial betrug in diesem Berichtsjahr 700 Personen und damit knapp zehn Prozent mehr als noch 2022 mit 640 Personen. Die gesteigerten Aktivitäten einzelner Gruppierungen aus diesem Spektrum und die hohe latente Gewaltbereitschaft – bis hin zu konkreten Umsturzplänen – machen auch diese Szene zu einer Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung und die öffentliche Sicherheit.
Währenddessen bleibt auch die Gefahr von islamistischem Terrorismus in ganz Deutschland unverändert abstrakt hoch. Das Personenpotenzial lag im Jahr 2023 bei 825 Personen und damit nur leicht unter dem Wert von 2022. Diese Bedrohung kann jederzeit durch Ereignisse, wie jihadistisch motivierte Anschläge, real werden. Dies wurde uns bei der Messerattacke vom 31. Mai in Mannheim, bei der ein junger Polizeibeamter ums Leben gekommen ist, schmerzlich vor Augen geführt.
Neben der Gefährdung durch die Terrororganisation „Islamischer Staat“ hat aktuell der Ableger, der „Islamische Staat Provinz Khurasan“ (ISPK) an Bedeutung gewonnen.
Die jüngsten Ereignisse im Nahen Osten könnten für einzelne Personen aus der jihadistischen Szene als moralische Rechtfertigung für Straftaten dienen. Angesichts dieser Gefahrenlage haben die europäischen Sicherheitsbehörden die Fußballeuropameisterschaft (UEFA EURO 2024) in Deutschland besonders eng begleitet. Die 33. Olympischen Spiele in Frankreich stellen eine weitere Herausforderung dar.
Der Verfassungsschutzbericht macht deutlich: Unser Sicherheitsrahmen hat sich geändert und stellt die zuständigen Behörden vor große Aufgaben. Dabei ist und bleibt ein Leben in Freiheit und Sicherheit Voraussetzung und Grundlage unserer Demokratie. Verfassungsfeindlichen Bestrebungen treten wir deshalb unermüdlich in allen Bereichen entschieden entgegen.
Extremismus hat keinen Platz in unserer Gesellschaft.
Vielen Dank!
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail:
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Landtagsrede von Bildungsministerin Karin Prien zum Thema Bundesjugendspiele
In ihrer Landtagsrede betont Bildungsministerin Karin Prien die Bedeutung der Bundesjugendspiele für die Kindheits- und Jugenderfahrungen. Sie erklärt, dass es bei den Bundesjugendspielen nicht um die Abschaffung des Leistungsprinzips geht, sondern um die Austragungsform in den Jahrgangsstufen 3 und 4 in den Disziplinen Leichtathletik und Schwimmen. Der Wettkampfcharakter ist ein wichtiges Element, aber es geht auch um Motivation und Freude an Bewegung.
Seit dem Schuljahr 2023/24 gelten neue Regeln, die auf Empfehlungen der Sportwissenschaft, des Deutschen Olympischen Sportbundes und einer Mehrheit der Spitzenverbände des Sports basieren. Die starre Normierung des Wettkampfes wurde aufgebrochen und durch ein Wettbewerbsformat ersetzt, das den Leistungsvergleich innerhalb der Klasse ermöglicht und den Schulen mehr Flexibilität bietet.
Prien betont, dass es darum geht, die jeweils beste Lösung für einen Schulstandort zu finden. Sie setzt sich dafür ein, dass sowohl der Wettkampf als auch der Wettbewerb in zukünftigen Ausschreibungen enthalten sind, um den Bedarfen der Kinder und der vorhandenen sportlichen Infrastruktur gerecht zu werden.
Die Ministerin hofft, dass durch die vielen Elemente und Formate des Schulsports und mit passenden Bundesjugendspielen die Sportbegeisterung bei den Kindern geweckt wird.
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Sozialministerin Touré fordert höhere Schonvermögensgrenze für Pflegewohngeld
Kiel – Sozialministerin Aminata Touré sprach im schleswig-holsteinischen Landtag über die dringende Notwendigkeit, die Schonvermögensgrenze für das Pflegewohngeld anzuheben. Sie betonte die stark steigenden Pflegekosten und die zunehmende Zahl Pflegebedürftiger, die ohne Unterstützung ihren Pflegeplatz nicht finanzieren können.
Touré erklärte, dass das Pflegewohngeld zur Entlastung vor der Sozialhilfe greift und daher die Schonvermögensgrenze höher als bei der Sozialhilfe sein muss. Derzeit liegt die Grenze bei der Sozialhilfe bei 10.000 Euro, was 3.100 Euro über der Grenze für das Pflegewohngeld liegt. Eine Anpassung dieser Grenze ist erforderlich, um den ursprünglichen Abstand wiederherzustellen.
Die Ministerin forderte zudem den Bund auf, die Reform der sozialen Pflegeversicherung zügig und finanziell abgesichert umzusetzen. Sie schlug vor, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren oder die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen.
Pflegebedürftige können bei unzureichendem Einkommen und Vermögen Sozialhilfe oder Pflegewohngeld beantragen. Letzteres wird von Land und Kommunen zur Entlastung der Investitionskosten gewährt und sollte vor der Sozialhilfe zum Einsatz kommen. Ein Antrag zur Erhöhung der Schonvermögensgrenze wurde zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.
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KIEL. Die Hans-Christian-Andersen-Schule in Kiel wird künftig besser erreichbar sein. Für den geplanten Umbau mehrerer Wege hat das Innenministerium knapp 402.000 Euro Städtebauförderungsmittel freigegeben. Bund, Land und Stadt tragen gemeinsam die Kosten dieser Maßnahme, die Bestandteil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Ostufer" ist.
Mit der Maßnahme werden die Wegeverbindungen von der Hans-Christian-Andersen-Schule (HCA) zur Medusa-, zur Stosch- und zur Helmholtzstraße verbessert. Durch den Bau einer Rampe wird die Anbindung von der HCA zur Medusastraße durchgängig barrierefrei. Außerdem wird in diesem Bereich die Treppenanlage erneuert. Dieser bereits städtebaulich hochwertig gestaltete Bereich im Quartier wird dadurch weiter aufgewertet.
Die Gesamtmaßnahme "Ostufer" der Landeshauptstadt Kiel wurde im Jahr 2000 in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufgenommen und 2021 in das Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" überführt. Die städtebauliche Gesamtmaßnahme liegt im Stadtteil Gaarden.
Für die Gesamtmaßnahme wurden bislang inklusive des kommunalen Anteils Städtebauförderungsmittel in Höhe von rund 21,4 Millionen Euro bereitgestellt. Der Anteil von Bund und Land liegt in diesem Fall mit jeweils 7,4 Millionen Euro höher, als der städtische Anteil von etwa 6,6 Millionen Euro. Die Landeshauptstadt erhielt in der Vergangenheit als Konsolidierungshilfegemeinde zum Teil eine verbesserte Förderquote.
Mehr Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter: schleswig-holstein.de/staedtebaufoerderung
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Hämmer/ Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail:
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