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Regionales Informationsportal für die Städte und Landkreise der Bundesländer in Deutschland

Der Begriff „Große Kreisstadt“ bezeichnet im deutschen Kommunalrecht eine besondere Rechtsstellung für größere Städte, die zwar noch zu einem Landkreis gehören, aber im Vergleich zu anderen kreisangehörigen Gemeinden zusätzliche Aufgaben und Zuständigkeiten übernehmen. Diese Auszeichnung wird von den Bundesländern auf Antrag einer Stadt erteilt, wenn sie eine bestimmte Einwohnerzahl überschreitet und die Verwaltungskraft besitzt, die damit verbundenen Aufgaben zu übernehmen.

Wichtige Merkmale:

  1. Einwohnergrenzen: Die Stadt muss eine bestimmte Mindestbevölkerung erreichen, die je nach Bundesland unterschiedlich festgelegt ist:

    • Baden-Württemberg: Ab 20.000 Einwohnern.
    • Bayern: Ab 30.000 Einwohnern.
    • Sachsen: Ab 17.500 Einwohnern.
    • Thüringen: Keine feste Mindestzahl, aber die Stadt muss bestimmte Kriterien erfüllen.
  2. Zuständigkeiten: Eine Große Kreisstadt übernimmt Aufgaben, die normalerweise der Landkreis erledigt, wie etwa Aufgaben der Bauaufsicht, Wasserrecht oder Straßenverkehrsordnung. Einige Aufgaben bleiben jedoch weiterhin beim Landkreis, zum Beispiel die Verwaltung von Krankenhäusern oder Kreisstraßen.

  3. Statusvergabe: Der Status wird in der Regel von der Landesregierung verliehen, wenn die Stadt über die nötige Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft verfügt. In manchen Bundesländern können auch Städte, die ihren Status durch Eingliederung in einen Landkreis verloren haben, den Titel „Große Kreisstadt“ zurückerlangen.

  4. Beispiele:

    • Baden-Württemberg: Es gibt 96 Große Kreisstädte. Viele Städte, wie Künzelsau oder Sigmaringen, haben diesen Status durch Eingemeindungen erhalten.
    • Bayern: Hier gibt es 29 Große Kreisstädte, wie z.B. Dachau und Fürstenfeldbruck, die diesen Status durch eine Reform im Jahr 1972 erhielten.
    • Sachsen: Auch hier gibt es Große Kreisstädte, wie Zwickau (fast 90.000 Einwohner) und kleinere Städte wie Rochlitz (ca. 5.700 Einwohner).
    • Thüringen: In Thüringen wird der Status auch ohne feste Einwohnerzahl verliehen, beispielsweise nach der Eingliederung von Eisenach in den Wartburgkreis.
  5. Bürgermeister: Der Bürgermeister einer Großen Kreisstadt trägt in allen Bundesländern die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister, was eine höhere und wichtigere Position als der normale Bürgermeister ist.

Die "Große Kreisstadt" ist ein Modell, das den Städten mehr Verwaltungsbefugnisse gibt, während sie weiterhin Teil des Landkreises bleiben.

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