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Rückkehr der Film- und Stadtführungsreihe „Kennen Sie Tübingen?“
Die beliebte Reihe „Kennen Sie Tübingen?“ ist zurück: Dieses Jahr bietet sie wieder vier Stadtführungen und zwei Filme, die sowohl im Kino Museum als auch online zu sehen sind. Interessierte sind herzlich eingeladen zum Auftakt am Montag, den 29. Juli 2024 um 17 Uhr am Haagtor vor dem Kino Atelier. Prof. Dr. Susanne Marschall wird durch die Geschichte der Filmorte und Spielstätten Tübingens führen, endend im Kino Blaue Brücke mit einem Gespräch über die Zukunft der Kinokultur mit dem neuen Kinobesitzer Carsten Schuffert.
Seit über 35 Jahren bieten Experten, Wissenschaftler und prominente Bürger sommerliche Stadtführungen an. Das Programm und weitere Informationen sind unter www.tuebingen.de/kennen-sie-tuebingen verfügbar.
www.tuebingen.de/kennen-sie-tuebingen
Anlage
Alle Termine im Überblick
Kennen Sie Tübingen?
Stadtführungen für Einheimische und Gäste
29. Juli 2024, 17 Uhr
Filmstadt Tübingen? – ein Spaziergang durch die lokale Kinogeschichte
mit Prof. Dr. Susanne Marschall
Treffpunkt: Haagtor, Kino Atelier
5. August 2024, 17 Uhr
An den „lieblichen Wiesen und Uferweiden“ – Tübinger Neckaraue
mit Andreas Vögele und Sebastian Krieg
Treffpunkt: Tübinger Ruderverein, Gartenstraße 180
19. August 2024, 17 Uhr
Zur Präsenz von Ernst Bloch, Walter Jens und Hans Küng
mit Prof. Dr. Karl-Josef Kuschel und Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann
Treffpunkt: Alte Burse
26. August 2024, 17 Uhr
Nicht nur für Patienten! – Kunst an den Kliniken Berg
mit Dr. Edgar Bierende
Treffpunkt: Institut für Medizinische Virologie, Elfriede-Aulhorn-Straße 6
9. September 2024, 17 Uhr, Kino Museum
Bewahrt für die Ewigkeit – Das Archiv der Universität Tübingen
mit Dr. Regina Keyler
Premiere im Kino Museum, danach frei zugänglich unter www.tuebingen.de/kennen-sie-tuebingen
16. September 2024, 17 Uhr, Kino Museum
Vorhang auf! – Hinter den Kulissen des LTT
mit Thorsten Weckherlin
Premiere im Kino Museum, danach frei zugänglich unter www.tuebingen.de/kennen-sie-tuebingen
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Sozialministerin Touré fordert höhere Schonvermögensgrenze für Pflegewohngeld
Kiel – Sozialministerin Aminata Touré sprach im schleswig-holsteinischen Landtag über die dringende Notwendigkeit, die Schonvermögensgrenze für das Pflegewohngeld anzuheben. Sie betonte die stark steigenden Pflegekosten und die zunehmende Zahl Pflegebedürftiger, die ohne Unterstützung ihren Pflegeplatz nicht finanzieren können.
Touré erklärte, dass das Pflegewohngeld zur Entlastung vor der Sozialhilfe greift und daher die Schonvermögensgrenze höher als bei der Sozialhilfe sein muss. Derzeit liegt die Grenze bei der Sozialhilfe bei 10.000 Euro, was 3.100 Euro über der Grenze für das Pflegewohngeld liegt. Eine Anpassung dieser Grenze ist erforderlich, um den ursprünglichen Abstand wiederherzustellen.
Die Ministerin forderte zudem den Bund auf, die Reform der sozialen Pflegeversicherung zügig und finanziell abgesichert umzusetzen. Sie schlug vor, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren oder die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen.
Pflegebedürftige können bei unzureichendem Einkommen und Vermögen Sozialhilfe oder Pflegewohngeld beantragen. Letzteres wird von Land und Kommunen zur Entlastung der Investitionskosten gewährt und sollte vor der Sozialhilfe zum Einsatz kommen. Ein Antrag zur Erhöhung der Schonvermögensgrenze wurde zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.
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- Kategorie: Rhein-Sieg-Kreis (SU)
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