Sozialministerin Touré fordert höhere Schonvermögensgrenze für Pflegewohngeld
Kiel – Sozialministerin Aminata Touré sprach im schleswig-holsteinischen Landtag über die dringende Notwendigkeit, die Schonvermögensgrenze für das Pflegewohngeld anzuheben. Sie betonte die stark steigenden Pflegekosten und die zunehmende Zahl Pflegebedürftiger, die ohne Unterstützung ihren Pflegeplatz nicht finanzieren können.
Touré erklärte, dass das Pflegewohngeld zur Entlastung vor der Sozialhilfe greift und daher die Schonvermögensgrenze höher als bei der Sozialhilfe sein muss. Derzeit liegt die Grenze bei der Sozialhilfe bei 10.000 Euro, was 3.100 Euro über der Grenze für das Pflegewohngeld liegt. Eine Anpassung dieser Grenze ist erforderlich, um den ursprünglichen Abstand wiederherzustellen.
Die Ministerin forderte zudem den Bund auf, die Reform der sozialen Pflegeversicherung zügig und finanziell abgesichert umzusetzen. Sie schlug vor, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren oder die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen.
Pflegebedürftige können bei unzureichendem Einkommen und Vermögen Sozialhilfe oder Pflegewohngeld beantragen. Letzteres wird von Land und Kommunen zur Entlastung der Investitionskosten gewährt und sollte vor der Sozialhilfe zum Einsatz kommen. Ein Antrag zur Erhöhung der Schonvermögensgrenze wurde zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.