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Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) führt in den Gründen des nun vorliegenden schriftlichen Urteils aus, dass es mehrere unzulässige Wahlbeeinflussungen gab, die nach allgemeiner Lebenserfahrung Auswirkungen auf das Wahlergebnis haben konnten. Zu diesen Wahlfehlern zählte die fehlerhafte Kommunikation hinsichtlich der Anzahl der zulässigen Wahlplakate, die verweigerte Beilage eines Werbeflyers im Nachrichtenblatt der Stadt und die Veröffentlichung einer privaten Unterstützungsanzeige im Nachrichtenblatt.
Weiterlesen: Bürgermeisterwahl Weinsberg: Urteilsgründe liegen vor
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Der Kläger trat am 2. Februar 2020 als Herausforderer bei der Bürgermeisterwahl der Stadt Weinsberg an. Der amtierende Bürgermeister erreichte im ersten Wahlgang 56,23 Prozent der Stimmen, während der Kläger 33,39 Prozent erzielte und somit unterlag. Nach der Wahl legte der Kläger Einspruch gegen das Wahlergebnis ein und machte verschiedene Wahlfehler geltend. Er bemängelte unter anderem, dass ihm die Beilage eines Flyers in der Ausgabe des Nachrichtenblatts der Stadt Weinsberg vom 10. Januar 2020, welches auch das Amtsblatt der Stadt ist, verweigert wurde. Zudem durfte er nur 30 Wahlplakate aufstellen, während dem amtierenden Bürgermeister 40 Plakate genehmigt wurden. Schließlich erschien eine unzulässige Unterstützungsanzeige mehrerer Personen im Nachrichtenblatt vom 17. Januar 2020.
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Erfolgreicher Abschluss der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortszentrum“ in Gemmingen
Gemmingen – Die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Ortszentrum“ in Gemmingen wurde erfolgreich abgeschlossen. Mit rund 4,05 Millionen Euro Fördermitteln hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die Sanierung unterstützt. Ministerin Nicole Razavi betonte anlässlich des Abschlusses die erheblichen Verbesserungen der Wohn- und Lebensqualität, die durch die Städtebauförderung erreicht wurden.
Städtebauförderung als Motor für Entwicklung
„Gemmingen ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie eine Gemeinde und vor allem ihre Bürgerinnen und Bürger von der Städtebauförderung profitieren. Die Wohn- und Lebensqualität im Ortszentrum konnte durch die städtebauliche Erneuerung erheblich verbessert werden“, erklärte Ministerin Razavi. Sie hob die vielfältigen Vorteile der Städtebauförderung hervor: „Quartiere werden aufgewertet, Brachflächen neu genutzt und es kann dringend benötigter Wohnraum entstehen. Zudem löst jeder Fördereuro bis zu acht weitere Euro an Folgeinvestitionen aus. Davon profitieren ganz besonders auch das regionale Baugewerbe und das Handwerk.“
Fortschritte in Wohnraum und Infrastruktur
Seit der Aufnahme des Sanierungsgebiets „Ortszentrum“ in die Städtebauförderprogramme im Jahr 2008 hat sich in Gemmingen viel verändert. Es wurden 29 neue Wohnungen gebaut und Bestandsgebäude mit 23 Wohnungen modernisiert. Die Aufenthaltsqualität wurde durch attraktive Umgestaltungen von Straßen und Plätzen deutlich verbessert, was auch der Verkehrssicherheit zugutekommt. Eine Ergänzung des Fuß- und Radwegenetzes erhöht zusätzlich den Komfort und die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger.
Historisches Gärtnerhaus als neues „Haus der Vereine“
Ein besonderes Highlight der Erneuerungsmaßnahme ist die umfassende Sanierung des 200 Jahre alten „ehemaligen Gärtnerhauses“. Das ortsbildprägende Gebäude erwachte aus seinem Dornröschenschlaf und steht nun als „Haus der Vereine“ für Veranstaltungen aller Art zur Verfügung. Idyllisch am Rande des Schlossparks gelegen, bereichert es das soziale Zusammenleben in der Gemeinde.
Weitere bedeutende Maßnahmen umfassen die Modernisierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, das als Kindergarten genutzt wird, sowie die Schaffung eines neuen Rathausplatzes mit einer angrenzenden Seniorenwohnanlage. „Mit Hilfe der Städtebauförderung konnte in Gemmingen viel Gutes bewirkt werden. Das Ortszentrum hat in den Bereichen Wohnen, Kultur, Kinderbetreuung und Freizeit spürbar an Attraktivität gewonnen“, betonte Ministerin Razavi.
Fazit
Der erfolgreiche Abschluss der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortszentrum“ zeigt, wie gezielte Fördermittel zur nachhaltigen Entwicklung und Aufwertung einer Gemeinde beitragen können. Die umfassenden Sanierungen und Modernisierungen haben nicht nur das Ortsbild von Gemmingen verbessert, sondern auch die Lebensqualität der Einwohner erheblich gesteigert. Gemmingen dient damit als Vorbild für andere Gemeinden, die von ähnlichen Fördermaßnahmen profitieren könnten.
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- Geschrieben von: Redaktion GS/KI
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Der Landkreis Heilbronn ist eine Gebietskörperschaft in Baden-Württemberg mit 353.283 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2022) und gehört zur Region Heilbronn-Franken im Regierungsbezirk Stuttgart. Der Landkreis umfasst 46 Gemeinden, darunter 17 Städte, und hat eine Fläche von 1.099,94 km².
Geographisch wird der Landkreis vom Neckar durchflossen, der das Kreisgebiet in zwei etwa gleich große Teile teilt. Der Landkreis grenzt an mehrere andere Landkreise und den Stadtkreis Heilbronn, der mitten im Kreisgebiet liegt, aber nicht zum Landkreis gehört.
Der Landkreis Heilbronn geht zurück auf das alte Oberamt Heilbronn, das nach dem Übergang der ehemaligen Reichsstadt an Württemberg 1803 errichtet wurde. Bei der Kreisreform 1973 wurde der Landkreis um Gemeinden aus mehreren anderen Landkreisen erweitert und erreichte seine heutige Ausdehnung.
Die Einwohnerzahl des Landkreises ist im Laufe der Jahre gestiegen und beträgt zum 31. Dezember 2022 353.283 Einwohner. Der Landkreis verfügt über eine vielfältige Naturlandschaft mit mehreren Naturschutzgebieten. Infrastrukturell bietet der Landkreis gute Verkehrsanbindungen, darunter die Bundesautobahn 6 und mehrere Bahnstrecken, sowie eine Reihe von Kreiseinrichtungen.
Der Landkreis ist auch Träger mehrerer beruflicher Schulen und Krankenpflegeschulen, sowie Gesellschafter der Kliniken im Landkreis.
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