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Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
jeder Fall häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt ist einer zu viel. Häusliche und partnerschaftliche Gewalt bedeuten für die Betroffenen permanente Angst, Ohnmacht und Isolation. Sie geschieht hinter verschlossenen Türen, mitten in unseren Nachbarschaften, in jedem sozialen Umfeld.
Wir alle haben Fälle häuslicher Gewalt vor Augen, vor allem diejenigen, die wir in Schleswig-Holstein in den letzten Jahren nicht verhindern konnten – und der steigende Trend der vergangenen Jahre ist erschreckend.
Bundesweit wurden 938 Frauen und Mädchen Opfer von versuchten oder vollendeten Tötungsdelikten. 360 Frauen und Mädchen wurden getötet und fast 70 Prozent dieser Taten werden im Bereich häuslicher Gewalt verortet. Und 8.582 Opfer häuslicher Gewalt bedeuten auch für Schleswig-Holstein einen Anstieg um über 7 Prozent in 2023.
Gemeinsam haben wir uns in den letzten Jahren jeglicher Gewalt an Frauen entgegengestellt. Wir haben aber auch notwendige Instrumente umgesetzt. Mit diesem Gesetzesantrag wird Schleswig-Holstein nicht nur eine Schutzlücke schließen, mit diesem Entwurf gehen wir bundesweit voran.
Das Hochrisikomanagement ist im Februar dieses Jahres in der Landespolizei landesweit verbindlich eingeführt worden. In jeder Polizeidirektion gibt es seitdem Hochrisikoverantwortliche, die im Zeitraum bis einschließlich Juli 2024 bereits 227 Fälle als Hochrisikofälle eingestuft haben.
Doch es fehlt noch ein wichtiger Baustein in unserem Schutzschirm: die elektronische Aufenthaltsüberwachung, die sogenannte Fußfessel.
Auch in Schleswig-Holstein gibt es bereits jetzt die Möglichkeit, dass nach richterlichem Beschluss die sogenannte Fußfessel als Aufenthaltsüberwachung angelegt wird. Allerdings gilt dies nur für terroristische Gefährder, die beabsichtigen, schwere staatsgefährdende Straftaten zu begehen. Jetzt wollen wir das Landesverwaltungsgesetz dahingehend ändern, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung auch bei häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt nach richterlichem Beschluss angeordnet werden kann.
Die Hürden für Wohnungsverweisungen sowie Betretungs-, Kontakt- und Näherungsverbote bei Gefahrenlagen sollen gesenkt und damit höhere Rechtssicherheit für unsere Polizistinnen und Polizisten geschaffen werden. Und diese Maßnahmen können durch gerichtliche Entscheidung auf bis zu drei Monate erweitert werden. Schließlich soll der Schutzbereich der Betroffenen komplettiert werden, indem auch die Kontaktaufnahme zu nahestehenden Angehörigen oder Kindern untersagt werden kann.
In diesem Bereich ist die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Familiengerichten essenziell, um die Maßnahmen ineinandergreifen zu lassen und Täter- und Opferberatungsstellen besser einzubeziehen.
Zentral ist die rechtliche Grundlage zum Einsatz von elektronischen Aufenthaltsüberwachungen. Um die elektronische Aufenthaltsüberwachung schnell umzusetzen, haben wir in den letzten Wochen und Monaten die praktische Umsetzung vorbereitet und die Finanzierung bereits über die Nachschiebeliste gesichert.
Wir sind mit Hessen in Abstimmung, denn dort sitzt die sogenannte Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL), die uns als zentraler IT-Dienstleister zur Seite steht.
Technisch ist aktuell nur das statische Modell der elektronischen Aufenthaltsüberwachung umsetzbar. Das bedeutet, für die Betroffenen wird eine Schutzzone geschaffen, in die der potenzielle Täter nicht eindringen kann, ohne dass die Polizei hiervon Kenntnis erhält. So kann die Polizei stets schnelle Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ergreifen.
Doch wir haben bereits den nächsten Schritt im Blick: Mit dem Gesetzentwurf wollen wir als erstes Bundesland die rechtliche Grundlage für die elektronische Aufenthaltsüberwachung im sogenannten "spanischen Modell" schaffen.
Beim spanischen Modell führt die Frau den Schutzbereich mit sich und ist an jedem Ort vor einem Zusammentreffen mit der überwachten Person sicher. Denn bei diesem Modell tragen Täter und Opfer ein GPS-Gerät bei sich. Der Täter trägt das Gerät fest am Körper, die zu schützende Person nutzt zum Beispiel ein Armband. Sobald die beiden weniger als 500 Meter voneinander entfernt sind, schlägt das System Alarm, und die Polizei kann schnell reagieren. Auch die zu schützende Person wird sofort informiert.
Das spanische Modell ist ganz klar unser ausdrückliches Ziel, für das wir uns gegenüber Hessen und im Länderkreis einsetzen. Wir setzen uns für die Änderung des Staatsvertrages mit Hessen ein, um das spanische Modell zu ermöglichen, und für eine zeitnahe Pilotierungsphase.
Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, insbesondere bei den Frauenfacheinrichtungen, die dieses starke Ergebnis immer wieder eingefordert haben.
Vielen Dank!
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail:
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Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
wir brauchen mehr Wohnraum in Schleswig-Holstein. Bis 2035 müssen wir von jetzt an jedes Jahr mindestens 15.000 neue Wohnungen bauen. Hier leitet uns das Ziel der Raumordnung, die wohnbauliche Entwicklung neben den kleinen Orten vor allem in den zentralen Orten entstehen zu lassen – also dort, wo auch die Mehrheit der Menschen lebt.
Dies geht einher mit dem Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme zu bremsen.
Doch mittlerweile stoßen die Entwicklungen in den zentralen Orten teilweise an Grenzen, während sich auch in kleineren Gemeinden und auf den Dörfern veränderte Wohnraumbedarfe zeigen. Deshalb sind wir dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen nachgekommen und haben die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans eingeleitet.
Mit der nun vorliegenden Weiterentwicklung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens verbessern wir zum einen die Rahmenbedingen für bedarfsgerechten Wohnungsbau im ländlichen Raum. Und zum anderen setzen wir Anreize für eine sparsame und verantwortungsvolle Nutzung der Flächen in unserem Land.
In den Jahren 2019 bis 2023 sind in Schleswig-Holstein bereits rund 33.000 neue Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen entstanden. Das sind mehr als 50 Prozent aller neuen Wohnungen im Land. Mehrfamilienhäuser und verdichtetes Bauen sind dabei Teil einer bedarfsgerechten Planung.
In den Städten und größeren zentralen Orten sind die Alternativen zum klassischen Einfamilienhaus dabei schon lange etabliert. Aber auch auf dem Land wollen wir für ältere Menschen, die gerne ihr Einfamilienhaus gegen eine kleinere und barrierefreie Wohnung eintauschen wollen, mehr Wohnangebote schaffen. Und auch für junge Leute, die zum Beispiel eine Ausbildung machen.
Mit der Änderung der Landesverordnung sorgen wir für verbesserte Rahmenbedingungen zur wohnbaulichen Entwicklung unserer kleineren Gemeinden: Künftig sollen Wohnungen, die in Mehrfamilienhäusern und in Wohnheimen entstehen oder auch der Ausbau eines Dachgeschosses, nur noch zur Hälfte auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet werden. Und auch andere kleine Wohneinheiten mit einer Richtgröße von 50 Quadratmetern wollen wir entsprechend dem Antrag der Regierungsfraktionen nur noch zu 50 Prozent auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen anrechnen.
Das bedeutet: In den kleinen Gemeinden können mehr solcher Wohneinheiten gebaut werden, ohne den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen zu überschreiten.
Im Beteiligungsverfahren zur Landesverordnung ist die angestrebte Änderung des Landesentwicklungsplans überwiegend positiv aufgenommen worden. Denn wir sorgen damit für neue Anreize und mehr Entwicklungsspielraum – für die Kommunen, die Investoren. Der Ausbau im Bestand und neue Geschossbauten werden so auch für unsere ländlichen Gemeinden attraktiver.
Ich bitte Sie deshalb heute um Ihre Zustimmung, damit wir als Landesregierung die Verordnung zu Änderung des Landesentwicklungsplans endgültig beschließen können. Lassen Sie uns einen weiteren Schritt auf unserem Weg hin zu bedarfsgerechtem, nachhaltigem und flächensparendem Wohnungsbau gehen – nicht nur in unseren Städten, sondern auch im ländlichen Raum.
Vielen Dank!
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail:
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Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
vor fast zwei Jahren hat das Landesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen, im kommunalen Finanzausgleich das Anteilsverhältnis zu überprüfen, das die Zentralen Orte für die übergemeindlichen Aufgaben erhalten.
Dabei war von vornherein klar, dass es einiger Anstrengung bedürfen würde, die vom Landesverfassungsgericht gesetzte Frist zum 31. Dezember 2024 zu realisieren. Dazu kamen weitere Änderungsbedarfe im Finanzausgleichsgesetz und der Gemeindeordnung.
Gerade die letzten Monate waren daher von intensiven Verhandlungen geprägt: Die angespannte Haushaltslage des Landes, gebotene Entbürokratisierungsprozesse und damit auch die Zukunftsfähigkeit unseres Landes haben uns gemeinsam bewegt.
Deshalb möchte ich heute zunächst einen besonderen Dank an die kommunale Familie richten. Mithilfe Ihrer Verhandlungsbereitschaft liegt heute ein Gesetzesentwurf vor, der den Reparaturauftrag des Landesverfassungsgerichts erfüllt und darüber hinaus wichtige Entscheidungen in unterschiedlichsten Themenfeldern trifft. Auch wenn wir uns nicht in allen Punkten einig waren.
Mit Blick auf die Ermittlung der zugewiesenen Steuereinnahmen für zentrale Orte steht nach sorgfältiger Prüfung fest: Es verbleibt beim bereits festgesetzten Wert. Deshalb wird der ermittelte Anteil für die Zentralen Orte mit dem Gesetzesentwurf erneut erlassen. Als Landesregierung haben wir uns diese Entscheidung nicht leichtgemacht.
Sie wissen darum und ich möchte es heute nochmals betonen: Uns ist bewusst, dass dies eine Entscheidung ist, die die Kommunen besonders trifft und kritisch gesehen wird. Wir halten diesen Schritt aber – und hier wiederhole ich mich erneut – auch nach intensiven Verhandlungs- und Berechnungsrunden mit einem Anteil von unter einem Prozent am Gesamtvolumen für vertretbar. Denn nur so können wir die Bundesfördermittel in der Städtebauförderung – und damit die Möglichkeiten der Programme – auch zukünftig vollumfänglich erhalten und vor Ort ausschöpfen.
In über 100 Städten und Gemeinden im Land sind seit Beginn der Städtebauförderung mehr als eine Milliarde Euro zugunsten der Stadt- und Ortsentwicklung verbaut worden. Mit der Städtebauförderung werden die Zentralen Orte in Schleswig-Holstein mit Versorgungsfunktion für die umliegenden Gemeinden unterstützt. Letztendlich kommen die Städtebauförderungsmittel damit einer Vielzahl von Kommunen zugute. Die künftige Einbeziehung des Finanzausgleichsgesetzes bedeutet hier auch in Zukunft Handlungssicherheit. Und in sorgfältiger Abwägung die Fortführung der Städtebauförderung! Gleichzeitig wollen wir die Kommunen an anderer Stelle entlasten.
Die Umsetzung des Entbürokratisierungspakets, das wir in einer gemeinsamen Klausur mit den kommunalen Landesverbänden im September geschnürt haben, nimmt Fahrt auf. Das entsprechende (Entbürokratisierungs-)Gesetz wird im ersten Quartal 2025 im Kabinett beraten werden. Und auch der vorgelegte Gesetzesentwurf zum FAG beinhaltet schon erste Erleichterungen für die Kommunen. Vorgesehen ist, dass die Zuwendungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung für Schlüsselzuweisungen und Vorwegabzüge keine Anwendung finden.
Neben dem Katalog über 63 Einzelmaßnahmen haben wir uns außerdem auf die Neuordnung der Finanzströme zwischen Land und Kommunen verständigt. Eine Auftaktveranstaltung dazu ist schon in Planung.
Dort werden der Zeitplan, der Rahmen, auch der einer wissenschaftlichen Begleitung, besprochen. Das ist ein großer Schritt. Und wir stellen mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf zum FAG weitere Weichen.
Wir stellen zum Beispiel sicher, dass Umsatzsteuermittel des Bundes vollumfänglich für die bundesseitig vorgesehenen Zwecke des Startchancen-Programms und die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung stehen. Wir erhöhen den Vorwegabzug für Aufnahme und Integration um 2 Millionen Euro und setzen damit die aktuelle Vereinbarung zu Migration und Integration um.
Wir passen die bestehende Regelung zum kommunalen Finanzierungsanteil der Wiederaufbaumaßnahmen infolge der Flutkatastrophe an. So erfolgt eine Abrechnung der Anteile nur noch anhand der tatsächlichen Finanzierung. Und wir bereiten den Weg für die gemeinsame Wärmewende im Land. Indem die Kommunen die Möglichkeit erhalten, sich an Unternehmen zum Tief- und Rohrleitungsbau zu beteiligen oder solche sogar zu gründen, können sie hier (energiewirtschaftlich) mitgestalten.
Dieser Gesetzesentwurf behandelt eine Bandbreite an Themenfeldern – auf dem Weg dorthin war unser aller Dialogbereitschaft gefragt. Lassen Sie uns heute gemeinsam mit dem Gesetzesentwurf für klare Regelungsverhältnisse im FAG und der Gemeindeordnung sorgen und gleichzeitig die nächsten Schritte vorzeichnen.
Vielen Dank!
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail:
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