Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
wir brauchen mehr Wohnraum in Schleswig-Holstein. Bis 2035 müssen wir von jetzt an jedes Jahr mindestens 15.000 neue Wohnungen bauen. Hier leitet uns das Ziel der Raumordnung, die wohnbauliche Entwicklung neben den kleinen Orten vor allem in den zentralen Orten entstehen zu lassen – also dort, wo auch die Mehrheit der Menschen lebt.
Dies geht einher mit dem Ziel, die Flächenneuinanspruchnahme zu bremsen.
Doch mittlerweile stoßen die Entwicklungen in den zentralen Orten teilweise an Grenzen, während sich auch in kleineren Gemeinden und auf den Dörfern veränderte Wohnraumbedarfe zeigen. Deshalb sind wir dem Antrag der regierungstragenden Fraktionen nachgekommen und haben die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans eingeleitet.
Mit der nun vorliegenden Weiterentwicklung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens verbessern wir zum einen die Rahmenbedingen für bedarfsgerechten Wohnungsbau im ländlichen Raum. Und zum anderen setzen wir Anreize für eine sparsame und verantwortungsvolle Nutzung der Flächen in unserem Land.
In den Jahren 2019 bis 2023 sind in Schleswig-Holstein bereits rund 33.000 neue Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen entstanden. Das sind mehr als 50 Prozent aller neuen Wohnungen im Land. Mehrfamilienhäuser und verdichtetes Bauen sind dabei Teil einer bedarfsgerechten Planung.
In den Städten und größeren zentralen Orten sind die Alternativen zum klassischen Einfamilienhaus dabei schon lange etabliert. Aber auch auf dem Land wollen wir für ältere Menschen, die gerne ihr Einfamilienhaus gegen eine kleinere und barrierefreie Wohnung eintauschen wollen, mehr Wohnangebote schaffen. Und auch für junge Leute, die zum Beispiel eine Ausbildung machen.
Mit der Änderung der Landesverordnung sorgen wir für verbesserte Rahmenbedingungen zur wohnbaulichen Entwicklung unserer kleineren Gemeinden: Künftig sollen Wohnungen, die in Mehrfamilienhäusern und in Wohnheimen entstehen oder auch der Ausbau eines Dachgeschosses, nur noch zur Hälfte auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet werden. Und auch andere kleine Wohneinheiten mit einer Richtgröße von 50 Quadratmetern wollen wir entsprechend dem Antrag der Regierungsfraktionen nur noch zu 50 Prozent auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen anrechnen.
Das bedeutet: In den kleinen Gemeinden können mehr solcher Wohneinheiten gebaut werden, ohne den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen zu überschreiten.
Im Beteiligungsverfahren zur Landesverordnung ist die angestrebte Änderung des Landesentwicklungsplans überwiegend positiv aufgenommen worden. Denn wir sorgen damit für neue Anreize und mehr Entwicklungsspielraum – für die Kommunen, die Investoren. Der Ausbau im Bestand und neue Geschossbauten werden so auch für unsere ländlichen Gemeinden attraktiver.
Ich bitte Sie deshalb heute um Ihre Zustimmung, damit wir als Landesregierung die Verordnung zu Änderung des Landesentwicklungsplans endgültig beschließen können. Lassen Sie uns einen weiteren Schritt auf unserem Weg hin zu bedarfsgerechtem, nachhaltigem und flächensparendem Wohnungsbau gehen – nicht nur in unseren Städten, sondern auch im ländlichen Raum.
Vielen Dank!
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