Neue solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung in Flensburg

In Flensburg entsteht eine neue solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung, die mit Unterstützung des Landes Schleswig-Holstein gebaut wird. Die Einrichtung wird insgesamt 46 Plätze für Kurzzeitpflege bieten und erhält eine Förderung in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro aus den IMPULS-Mitteln des Landes.

Statement von Sozialstaatssekretär Johannes Albig:

„Ich freue mich sehr, dass wir in Flensburg den Bau einer weiteren solitären Kurzzeitpflegeeinrichtung unterstützen können. Besonders nach einem Krankenhausaufenthalt, muss oftmals schnell ein Kurzzeitpflegeplatz her. Hier bieten solitäre Einrichtungen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen bessere Planungssicherheit, indem sie ihre Plätze allein für die Kurzzeitpflege vorhalten.“

Fördermöglichkeiten und Antragsfrist:

Interessierte haben noch bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung zu stellen. „Ich hoffe, dass weitere Einrichtungen von unserem Förderprogramm Gebrauch machen und wir die Pflegeinfrastruktur in Schleswig-Holstein so noch weiter verbessern können,“ so Albig weiter.

Der Förderbescheid für die neue Einrichtung wurde am 17. Juli 2024 durch die Stadt Flensburg an den Einrichtungsträger übergeben, womit der Bau offiziell beginnen kann. Die neue Einrichtung wird die zweite solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung in Schleswig-Holstein sein.

Hintergrund des Förderprogramms:

Das Land Schleswig-Holstein stellt im Rahmen des Förderprogramms zur Verbesserung der Kurzzeitpflege bis Ende 2024 insgesamt 10 Millionen Euro aus IMPULS-Mitteln bereit. Für jeden neu geschaffenen solitären Kurzzeitpflegeplatz können bis zu 50.000 Euro gefördert werden, die für Umwandlungen oder Baumaßnahmen genutzt werden können. Anträge können von Projektträgern – in der Regel Pflegeeinrichtungen – bei den örtlichen Bewilligungsbehörden gestellt werden.

Im März 2024 hatte das Sozialministerium im Rahmen einer Informationsveranstaltung erneut über das Programm informiert, um weitere Interessierte zu gewinnen.

Hintergrund zur solitären Kurzzeitpflege:

Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen bieten ausschließlich Plätze für die Kurzzeitpflege an, die räumlich und organisatorisch von Dauerpflegeplätzen getrennt betrieben werden. Dies gewährleistet, dass die Plätze dauerhaft für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen und pflegenden Angehörigen ein verlässliches Angebot bieten. Im Mittelpunkt der solitären Kurzzeitpflege stehen der aktivierende und rehabilitative Aspekt, mit dem Ziel, dass die Pflegebedürftigen nach ihrem Aufenthalt in ihre Häuslichkeit zurückkehren können.

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