Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

ganz Deutschland war in den vergangenen Wochen im Fußballfieber – und wir Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner durch den Erstliga-Aufstieg von Holstein Kiel ganz besonders. Die Fußballeuropameisterschaft in Deutschland hat dieses Fußballjahr dann noch gekrönt. Die deutsche Mannschaft hat sich bis ins Viertelfinale großartig präsentiert und gemeinsam mit den Fans eine starke Einheit gebildet.

Der Mut und die Zuversicht, die ich selber live in Stuttgart im Stadion erleben durfte, begeistern mich bis heute. So eine Stimmung mit weiteren rund 50.000 Fußballbegeisterten zu teilen, ist einfach unglaublich. Und ich gebe Julian Nagelsmann recht – das braucht es auch in anderen Teilen unseres gemeinschaftlichen Lebens.

Deshalb kann ich verstehen, dass die Emotionen hochkochen. Es macht Spaß, den Fanlagern beim Hoffen, Jubeln und Feiern zuzusehen. Doch bei meinem Besuch im Stadion ist mir eines nochmal besonders deutlich geworden: Der Sicherheitsaufwand, der ein solches Event und die vielen Menschen im Fanblock begleitet, ist enorm.

Und Pyrotechnik auf den Fantribünen ist ein Sicherheitsrisiko. Lärm, Rauch und Hitze – und dazu die Gefahr einer falschen Anwendung! Selbst kalte Pyrotechnik – allein die Bezeichnung ist irreführend – wird bis zu 230 Grad heiß und kann für schlimmste Verbrennungen sorgen. Rauchpartikel setzen sich in den Lungen fest. Und sind somit enorm gesundheitsschädlich, nicht nur für Erwachsene, sondern ganz besonders auch für Kinder.

Deshalb ist das Abbrennen von Pyrotechnik bislang verboten. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist eine Straftat.

Im Sport und gerade im Fußball stehen der Teamgeist, das Miteinander, der gegenseitige Respekt und die Fairness im Mittelpunkt. Was bei den Ultras als Bestandteil der Fankultur deklariert wird, ist für viele andere Begeisterte störend, wenn nicht sogar beängstigend.

Kurz vor dem EM-Finale hat deshalb auch das Bundesjustizministerium noch einmal klargestellt: Pyrotechnik kann zu schweren Körperverletzungen führen und ist dann eben doch ein Verbrechen.

Der Vorschlag, den wir heute diskutieren, hat dennoch – zugegeben – ein bundesweites Lauffeuer entfacht. Doch hier gebe ich zu bedenken: selbst wenn ein legaler Weg zum Abbrennen von Pyrotechnik gefunden wird, ist damit noch lange nicht sichergestellt, dass er von den Fanszenen auch beachtet und akzeptiert wird. Der Austausch zwischen Sportvereinen und Verbänden, den Behörden, den Ordnungsdiensten und der Fanszene sowie strikte Kontrollen bleiben die zentralen Wege, um diesem Sicherheitsrisiko entgegen zu treten.

Die Sicherheit im Stadion ist und bleibt oberste Priorität.

Wie ein legaler Einsatz von Pyrotechnik im Stadion aussehen kann, wird zum Beispiel gerade in Norwegen unter schärfsten Bedingungen über zwei Jahre pilotiert. Über diese Pilotphase erkundigt sich gerade auch die Geschäftsführung der Deutschen Fußballliga. Wie weiter mit dem Einsatz von Pyrotechnik im Stadion umgegangen werden wird, werden wir mit Sicherheit ebenfalls auf den Fachministerkonferenzen des Inneren und im Sport diskutieren – und auch im engen Austausch mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren.

Solange bleibt der Einsatz von Pyrotechnik verboten.

Vielen Dank!

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

Quelle Pressemitteilung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/Presse/PI/2024/240719_LT_pyrotechnik

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