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Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
seit mehreren Wochen wird über die „Steueroase im Sachsenwald“ berichtet. Dazu möchte ich heute zunächst erläutern, wie sich der Fall der Gewerbesteuererhebung im Gutsbezirk Sachsenwald aus Sicht der obersten Kommunalaufsicht darstellt.
Der Forstgutsbezirk Sachsenwald im Kreis Herzogtum Lauenburg ist – neben dem Forstgutsbezirk Buchholz im Kreis Segeberg – eines von zwei gemeindefreien Gebieten in unserem Bundesland. Der Forstgutsbezirk Sachsenwald zählt überwiegend zum Eigentum der Familie von Bismarck. Der Forstgutsbezirk Buchholz befindet sich im Eigentum des Landes.
Die rechtliche Form der beiden Forstgutsbezirke ist historisch begründet – im Bundesgebiet gibt es übrigens mehr als 200 weitere gemeindefreie Gebiete. Wir sprechen also nicht über absolute Ausnahmefälle.
Gleichwohl stellen gemeindefreie Gebiete auch aufgrund ihrer Sonderstellung einen Anachronismus dar. Denn, anders als in Gemeinden, erhebt in gemeindefreien Gebieten aufgrund landesrechtlicher Regelungen der jeweilige, durch den Landrat bestellte Gutsvorsteher die Gewerbesteuer und nimmt die sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten wahr. Dabei liegt der Gewerbesteuerhebesatz für den Gutsbezirk Sachsenwald bei 275 Prozent – festgesetzt 1958 durch den damaligen Landrat. Dieser gilt bis heute. Damit liegt er im zulässigen Rahmen über dem vorgeschriebenen Mindesthebesatz des Bundes von 200 Prozent. In Schleswig-Holstein erstreckt sich die Bandbreite von 250 bis 450 Prozent in den Kommunen.
Die Gewerbesteuer wurde ab 2017 durch den Gutsvorsteher auf Grundlage der von den Finanzämtern erteilten Gewerbesteuermessbescheide erhoben. Und die Gewerbesteuerumlagen für das Land und den Bund wurden abgeführt. Dies erfolgte nach unserem Kenntnisstand im Rahmen der geltenden Rechtsnormen.
Das Finanzministerium und das Innenministerium haben allgemein hierzu bereits im Finanzausschuss berichtet. Ergänzt wurde der Bericht unter Wahrung des Steuergeheimnisses durch das Finanzministerium in einem nicht-öffentlichen Teil.
Das ist der Blick in die Vergangenheit. Dieser zeigt uns jedenfalls bereits jetzt auf, dass die Lage sehr komplex ist. Mit Blick auf den Antrag der Koalitionsfraktionen müssen wir aber auch in die Zukunft schauen: Und dabei halten wir es für die beste Lösung, die Gemeindefreiheit für beide Gutsbezirke zu beenden und diesen Anachronismus zu beseitigen. So sorgen wir für die Gleichstellung der beiden gemeindefreien Gebiete mit den übrigen kommunalen Gebietskörperschaften im Land.
Rechtlich gibt es mehrere Wege, die wir dazu beschreiten können:
Die einvernehmliche Eingemeindung ist dabei die Lösung, die wir als Kommunalaufsicht anstreben möchten. Bestenfalls findet sich eine Gemeinde oder mehrere Gemeinden, in welche die Forstgutsbezirke jeweils eingemeindet werden können. Wenn alle Beteiligten mit dem Schritt der Eingemeindung einverstanden sind, ist der jeweilige Landrat als untere Kommunalaufsichtsbehörde für das Verfahren zuständig.
Sollte eine einvernehmliche Eingemeindung jedoch nicht möglich sein, bleibt noch die Eingemeindung durch Gesetz. Diese kann auch ohne Einverständnis der Beteiligten erfolgen. Ein öffentliches Interesse an einer gesetzlichen Regelung läge in jedem Fall vor.
Wichtig ist hier: Sowohl die freiwillige Eingemeindung als auch die Gebietsänderung durch Gesetz mitsamt parlamentarischer Entscheidung sollten jeweils erst zum 1. Januar 2026 herbeigeführt werden – da wir beide Wege nicht mehr bis zum 1. Januar 2025 umsetzen können.
Eine Umsetzung zum 1.1.2026 scheint uns aus kommunalrechtlicher und verwaltungstechnischer Sinn aber die probateste Lösung. Ob, und wenn ja – wie eine Lösung für das Steuerjahr 2025 aussehen könnte, prüfen wir derzeit noch.
In der Vergangenheit gab es bereits unterschiedliche Anläufe, den Sonderstatus der gemeindefreien Gebiete zu beenden. Lassen Sie uns bei aller noch erforderlichen Sachverhaltsaufklärung diesmal die richtigen Schlüsse ziehen und eine rechtliche Gleichbehandlung aller Gebiete in unserem Land erreichen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail:
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Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
jede Leistungssportlerin, jeder Leistungssportler träumt einmal davon, Olympionike zu werden. Wir haben mit unseren Spitzen-Sportlerinnen und -Sportlern, die in diesem Jahr bei den Olympischen und Olympischen Spielen in Paris angetreten sind, mitgefiebert. Die Basketballerin Elisa Mevius aus Rendsburg, die paralympische Schwimmerin Tanja Scholz, der Bogenschütze Florian Unruh, der Para-Judoka Lennart Sass und die vielen anderen Athletinnen und Athleten aus Schleswig-Holstein:
Sie alle haben uns und viele andere Menschen weltweit mit ihren Leistungen begeistert. Die Sommerspiele in Paris sind ein leuchtendes Beispiel dafür, was Olympia bewegen kann:
Starke Wettkämpfe, ein friedliches und faires Miteinander, der kulturelle Austausch und die Verständigung der Völker stehen im Mittelpunkt. Und sie sind gerade in Zeiten der Verunsicherung besonders wichtig. Den olympischen Geist konnten wir im Sommer an der einen oder anderen Stelle spüren. Und diesen Geist würden wir auch gern mal wieder bei uns in Schleswig-Holstein zu Gast haben.
Wenn der Deutsche Olympische Sportbund im kommenden Jahr entscheidet, dass Deutschland sich um die Spiele für das Jahr 2036 oder 2040 bewerben möchte – dann müssen wir uns in Schleswig-Holstein jetzt bereitmachen, wenn wir als Standort olympischer Wettbewerbe dabei sein wollen.
Und das wollen wir wirklich. Kiel ist nicht nur die Landeshauptstadt Schleswig-Holsteins, sondern auch eine Stadt mit einer jahrhundertelangen Tradition des Segelns, die tief in unserer Identität verankert ist. Die Kieler Förde und die Ostsee bieten ideale Bedingungen für faire und spannende Segelwettbewerbe. Aber auch für das Freiwasserschwimmen und das Küstenrudern ist die Region bestens geeignet.
Unser Revier ist weltweit bekannt für seine vielfältigen Wind- und Wetterverhältnisse, die es Athleten und Athletinnen ermöglichen, ihr ganzes Können unter Beweis zu stellen.
Wir haben immer wieder bewiesen, dass wir in der Lage sind, Wassersport auf höchstem Niveau zu organisieren und zu präsentieren. Die Kieler Woche, die wir Jahr für Jahr durchführen, gilt zurecht als das größte Segelsportereignis der Welt.
Die Olympischen Spiele in Kiel sollen aber auch ein Meilenstein für nachhaltigen Sport sein. Kiel steht für Klimaschutz und Ressourcenschonung. Unsere Bewerbung verpflichtet sich zu klimaschonenden und nachhaltigen Spielen: Angefangen bei der Nutzung erneuerbarer Energien bis hin zu Athleten-Unterkünfte, die mit Mitteln des sozialen Wohnungsbaus errichtet und später bezahlbaren Wohnraum für die Bevölkerung bieten können.
Und wir können die vorhandene Sportinfrastruktur instand setzen und weiter ausbauen – und das Sportland Schleswig-Holstein so weit über Olympia hinaus stärken.
Ich bin davon überzeugt: eine derartige Bewerbung würde uns allen gut tun.
Die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein haben schon 2015 die olympische Bewerbung unterstützt. Ich bin davon überzeugt, dass sie es wieder tun werden. Und deshalb unterstützen wir als Landesregierung die Pläne zur Bewerbung der Landeshauptstadt Kiel um die Ausrichtung der Segelwettbewerbe.
Wir sind der Segel- und Wasserstandort Nummer eins in der Bundesrepublik.
Ich freue mich sehr, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag und die Kieler Ratsversammlung in großer Einigkeit die Bewerbung der Landeshauptstadt als Austragungsort für Olympische Spiele vorantreiben. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass der olympische Geist wieder mal in Schleswig-Holstein zu spüren ist.
Zeigen wir der Welt, was das Sportland Schleswig-Holstein kann.
Vielen Dank!
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Kiel – Das Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) hat den Planfeststellungsbeschluss für den zweiten, 15 Kilometer langen Abschnitt der Ostküstenleitung erlassen. Die Vorhabenträger TenneT TSO GmbH und Schleswig-Holstein Netz AG erhalten den Beschluss noch diese Woche. Die Leitung soll abschnittsweise in den Jahren 2026 und 2027 in Betrieb gehen.
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KIEL. In diesem Jahr findet der bundesweite Warntag am Donnerstag, den 12. September 2024 um 11 Uhr statt. Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack ruft aus diesem Anlass die Bevölkerung zum Mitmachen auf: "Wir haben im vergangenen Oktober bei der Ostseesturmflut gesehen, wie wichtig der Warnmittelmix von den klassischen Medien über die Warnapp NINA bis hin zum Cellbroadcast ist. Deswegen ist es so wichtig, dass wir unsere Warnsysteme regelmäßig testen.
"
Unter www.bbk.bund.de/cellbroadcast erhalte man einfache Hinweise, wie man sein Handy auf die Empfangsfähigkeit von Cell Broadcast überprüfen könne. Und unter www.bbk.bund.de/nina könne man sich über die Warn-App informieren, über die man auch behördliche Tipps zu allen denkbaren Notfällen erhalte. "Ich kann nur empfehlen, sich diese hilfreichen Hinweise einmal in Ruhe anzusehen. Dann weiß jede und jeder, wie man im Falle eines Falles schnell an die nötigen Informationen kommt
", so Sütterlin-Waack.
Unter www.bundesweiterwarntag.de stellen die Behörden darüber hinaus zu den Themen "Warntag" und "Warnungen" umfangreiche Informationen in zahlreichen Formaten zur Verfügung: So gebe es unter anderem Filme in Gebärdensprache und speziell für Kinder, sowie Flugblätter in unterschiedlichen Sprachen.
Darüber hinaus empfahl die Ministerin, auf Hinweise der Kommunen zu achten, welche Warnmittel erprobt werden, aber auch welche nicht. "Dann kann man sich darauf einstellen und gegebenenfalls auch Angehörige und weitere nahestehende Menschen informieren.
"
Auch 2024 bitten die Behörden darum, dass die Bürgerinnen und Bürger sich nach dem Warntag an einer bundesweiten Umfrage im Internet unter www.warntag-umfrage.de beteiligen. Daraus sollen wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden, wie das Warnsystem weiter verbessert werden kann.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail:
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Schleswig-Holsteins Wirtschafts- und Arbeitsminister Claus Ruhe Madsen sieht den Arbeitsmarkt in Schleswig-Holstein im robusten Sommermodus. Er betont, dass die vorläufige Arbeitslosmeldung vieler junger Menschen nach ihrem Ausbildungsabschluss und die schwache wirtschaftliche Entwicklung zu einer Zunahme der Arbeitslosenzahlen führen. Im August stieg die Zahl der Arbeitslosen um 4,1 Prozent auf 94.965 und die Arbeitslosenquote liegt bei 5,9 Prozent.
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