Kiel/Berlin – Auf der Herbstjustizministerkonferenz in Berlin setzt sich Schleswig-Holsteins Justizministerin Kerstin von der Decken für klare gesetzliche Regelungen bei der Strafverfolgung ein. Mit einem Antrag fordert das Land die Einführung eines rechtssicheren DNA-Einmalabgleichs, um Ermittlungsbehörden effizientere Werkzeuge zur Aufklärung schwerer Straftaten an die Hand zu geben.
DNA-Einmalabgleich: Ein unverzichtbares Werkzeug
Ministerin von der Decken erklärt:
„Um wirkungsvoller Straftäter verfolgen zu können, brauchen unsere Strafverfolgungsbehörden eine gesetzliche Regelung zum DNA-Einmalabgleich. Wir können es uns nicht leisten, dass schwere Straftäter ungestraft davonkommen, weil die Hürden zur Nutzung moderner Technik zu hoch sind.“
Beim DNA-Einmalabgleich wird das in einem Ermittlungsverfahren gewonnene DNA-Material eines Beschuldigten einmalig mit in der DNA-Analyse-Datei gespeicherten Spuren abgeglichen. So können Ermittler prüfen, ob die DNA des Verdächtigen auch in anderen Fällen eine Rolle spielt.
Ein „Treffer“ könnte wertvolle Hinweise zur Aufklärung weiterer Straftaten liefern. Bisher ist jedoch umstritten, ob das geltende Recht solche Abgleiche explizit erlaubt. Schleswig-Holstein fordert daher eine eindeutige gesetzliche Regelung.
Antrag zur Gesetzesänderung
Der Antrag Schleswig-Holsteins fordert den Bundesjustizminister – oder dessen Nachfolgerin – auf, eine Gesetzesänderung vorzulegen, um die Nutzung des DNA-Einmalabgleichs rechtlich abzusichern.
„Unsere Strafverfolgung benötigt für diese ausgesprochen effektive Maßnahme Handlungssicherheit,“ betont Ministerin von der Decken.
Hintergrund: Justizministerkonferenz als Impulsgeber
Die Justizministerkonferenz dient der Abstimmung rechtspolitischer Initiativen der Bundesländer. Sie tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz eines Bundeslandes und ist ein wichtiges Forum für Innovationen in der Rechtspolitik. Vorschläge wie der DNA-Einmalabgleich sollen die Strafverfolgung modernisieren und gleichzeitig den Rechtsstaat stärken.
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