Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

vor fast zwei Jahren hat das Landesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen, im kommunalen Finanzausgleich das Anteilsverhältnis zu überprüfen, das die Zentralen Orte für die übergemeindlichen Aufgaben erhalten.

Dabei war von vornherein klar, dass es einiger Anstrengung bedürfen würde, die vom Landesverfassungsgericht gesetzte Frist zum 31. Dezember 2024 zu realisieren. Dazu kamen weitere Änderungsbedarfe im Finanzausgleichsgesetz und der Gemeindeordnung.

Gerade die letzten Monate waren daher von intensiven Verhandlungen geprägt: Die angespannte Haushaltslage des Landes, gebotene Entbürokratisierungsprozesse und damit auch die Zukunftsfähigkeit unseres Landes haben uns gemeinsam bewegt.

Deshalb möchte ich heute zunächst einen besonderen Dank an die kommunale Familie richten. Mithilfe Ihrer Verhandlungsbereitschaft liegt heute ein Gesetzesentwurf vor, der den Reparaturauftrag des Landesverfassungsgerichts erfüllt und darüber hinaus wichtige Entscheidungen in unterschiedlichsten Themenfeldern trifft. Auch wenn wir uns nicht in allen Punkten einig waren.

Mit Blick auf die Ermittlung der zugewiesenen Steuereinnahmen für zentrale Orte steht nach sorgfältiger Prüfung fest: Es verbleibt beim bereits festgesetzten Wert. Deshalb wird der ermittelte Anteil für die Zentralen Orte mit dem Gesetzesentwurf erneut erlassen. Als Landesregierung haben wir uns diese Entscheidung nicht leichtgemacht.

Sie wissen darum und ich möchte es heute nochmals betonen: Uns ist bewusst, dass dies eine Entscheidung ist, die die Kommunen besonders trifft und kritisch gesehen wird. Wir halten diesen Schritt aber – und hier wiederhole ich mich erneut – auch nach intensiven Verhandlungs- und Berechnungsrunden mit einem Anteil von unter einem Prozent am Gesamtvolumen für vertretbar. Denn nur so können wir die Bundesfördermittel in der Städtebauförderung – und damit die Möglichkeiten der Programme – auch zukünftig vollumfänglich erhalten und vor Ort ausschöpfen.

In über 100 Städten und Gemeinden im Land sind seit Beginn der Städtebauförderung mehr als eine Milliarde Euro zugunsten der Stadt- und Ortsentwicklung verbaut worden. Mit der Städtebauförderung werden die Zentralen Orte in Schleswig-Holstein mit Versorgungsfunktion für die umliegenden Gemeinden unterstützt. Letztendlich kommen die Städtebauförderungsmittel damit einer Vielzahl von Kommunen zugute. Die künftige Einbeziehung des Finanzausgleichsgesetzes bedeutet hier auch in Zukunft Handlungssicherheit. Und in sorgfältiger Abwägung die Fortführung der Städtebauförderung! Gleichzeitig wollen wir die Kommunen an anderer Stelle entlasten.

Die Umsetzung des Entbürokratisierungspakets, das wir in einer gemeinsamen Klausur mit den kommunalen Landesverbänden im September geschnürt haben, nimmt Fahrt auf. Das entsprechende (Entbürokratisierungs-)Gesetz wird im ersten Quartal 2025 im Kabinett beraten werden. Und auch der vorgelegte Gesetzesentwurf zum FAG beinhaltet schon erste Erleichterungen für die Kommunen. Vorgesehen ist, dass die Zuwendungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung für Schlüsselzuweisungen und Vorwegabzüge keine Anwendung finden.

Neben dem Katalog über 63 Einzelmaßnahmen haben wir uns außerdem auf die Neuordnung der Finanzströme zwischen Land und Kommunen verständigt. Eine Auftaktveranstaltung dazu ist schon in Planung.

Dort werden der Zeitplan, der Rahmen, auch der einer wissenschaftlichen Begleitung, besprochen. Das ist ein großer Schritt. Und wir stellen mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf zum FAG weitere Weichen.

Wir stellen zum Beispiel sicher, dass Umsatzsteuermittel des Bundes vollumfänglich für die bundesseitig vorgesehenen Zwecke des Startchancen-Programms und die kommunale Wärmeplanung zur Verfügung stehen. Wir erhöhen den Vorwegabzug für Aufnahme und Integration um 2 Millionen Euro und setzen damit die aktuelle Vereinbarung zu Migration und Integration um.

Wir passen die bestehende Regelung zum kommunalen Finanzierungsanteil der Wiederaufbaumaßnahmen infolge der Flutkatastrophe an. So erfolgt eine Abrechnung der Anteile nur noch anhand der tatsächlichen Finanzierung. Und wir bereiten den Weg für die gemeinsame Wärmewende im Land. Indem die Kommunen die Möglichkeit erhalten, sich an Unternehmen zum Tief- und Rohrleitungsbau zu beteiligen oder solche sogar zu gründen, können sie hier (energiewirtschaftlich) mitgestalten.

Dieser Gesetzesentwurf behandelt eine Bandbreite an Themenfeldern – auf dem Weg dorthin war unser aller Dialogbereitschaft gefragt. Lassen Sie uns heute gemeinsam mit dem Gesetzesentwurf für klare Regelungsverhältnisse im FAG und der Gemeindeordnung sorgen und gleichzeitig die nächsten Schritte vorzeichnen.

Vielen Dank!

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/innenministerium.

Quelle Pressemitteilung:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IV/Presse/PI/2024/241212_LT_fag

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