KIEL. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) in Schleswig-Holstein reagiert auf die zunehmenden Fraßschäden durch Gänse auf landwirtschaftlichen Flächen und verlängert die Jagdzeiten für Grau-, Kanada- und Nilgänse. Die neue Regelung, die am 1. August 2024 in Kraft tritt, erlaubt die Bejagung dieser Gänsearten vom 16. Juli bis zum 31. Januar.

Landwirtschaftsminister Werner Schwarz erklärte, dass die Gänsefraß- und Verkotungsschäden für viele Landwirte existenzbedrohend seien, insbesondere an der Westküste und auf den Inseln. Die erweiterte Jagdzeit soll einen Interessenausgleich zwischen Artenschutz und landwirtschaftlichen Interessen ermöglichen.

Auch die Jagdzeit für Nonnengänse wurde angepasst und ist nun vom 1. Oktober bis zum 28. Februar zur Vergrämung erlaubt, jedoch nur auf Acker- und Grünlandkulturen und nicht in Vogelschutzgebieten oder auf Flächen, wo die Duldung von Gänsen vereinbart wurde. Substanzielle Eingriffe in die Population sind weiterhin nicht zulässig.

Zusätzlich wurden die Jagdzeiten für Dachse und Nutria geregelt, die aufgrund ihrer Wühltätigkeit ganzjährig entlang von Deichen und Warften bejagt werden dürfen, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten.

In der Landesjagdzeitenverordnung sind die Jagdzeiten für dem Jagdrecht unterliegende Wildarten festgelegt, wobei spezifische Regelungen, insbesondere für die Nonnengans, aufgrund ihres Schutzstatus notwendig sind.

 

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