Pforzheim (Stadtkreis)(PF)

Baden-Württemberg

Pforzheim – Seit Montag, 16. September 2024, können junge Menschen ihre Bewerbung um einen der 20 Plätze im Pforzheimer Jugendgemeinderat einreichen. Voraussetzung dafür ist, dass sie ihren Hauptwohnsitz in Pforzheim haben, zwischen 14 und 21 Jahre alt sind und keinen Sitz im Gemeinderat innehaben. Bis zum Ende des Bewerbungszeitraums am 13. Oktober 2024 stellt die Stadt Pforzheim unter www.pforzheim.jgrwahl.de ein Onlineformular zur Verfügung, über das die Bewerbungen eingereicht werden können. Benötigt werden persönliche Angaben sowie ein Foto und nach Möglichkeit auch ein kurzes Bewerbungsvideo.

Möglichkeiten im Jugendgemeinderat:
Während ihrer zweijährigen Amtszeit haben die Mitglieder des Jugendgemeinderats die Möglichkeit, sich in die Kommunalpolitik „einzumischen“ und Einfluss auf die Stadtentwicklung zu nehmen. Außerdem kann der Jugendgemeinderat mit seinen finanziellen Mitteln verschiedene Projekte für und mit Jugendlichen finanzieren, planen und auch durchführen.

Wahl und Veranstaltung:
Im November sind dann alle Jugendlichen in Pforzheim gefragt: Sie können zwischen dem 14. und dem 27. November wählen gehen und ihre Stimme für die Kandidaten abgeben, von denen sie sich im Jugendgemeinderat vertreten lassen möchten. Die Jugendgemeinderatswahl findet auch in diesem Jahr als reine Online-Wahl statt. Zusätzlich wird am 10. Oktober 2024 die Veranstaltung „Von euch. Für euch. Der JGR im Gespräch.“ im Kupferdächle stattfinden. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, an dieser interaktiven Veranstaltung teilzunehmen, um sich mit dem Jugendgemeinderat auseinanderzusetzen. Es wird eine großartige Gelegenheit sein, den JGR kennenzulernen, über unterschiedliche Themen zu diskutieren und sich so aktiv einzubringen.

Informationen und Kontakt:
Junge Menschen können sich über diese und weitere Aktionen, die anstehende Wahl sowie den Jugendgemeinderat, in den sozialen Medien (darunter etwa über den Instagram-Kanal des aktuellen Jugendgemeinderats: @jgrpforzheim) und auf der Website www.pforzheim.jgrwahl.de informieren. Weitere Auskünfte erteilt die Leiterin der Geschäftsstelle des Jugendgemeinderats, Diana Wolff (E-Mail: diana.wolff(at)pforzheim.de, Tel.: 07231 39-3561).

Fazit:
Die Bewerbung für den Pforzheimer Jugendgemeinderat bietet junge Menschen eine einzigartige Gelegenheit, sich aktiv in die Kommunalpolitik einzubringen und Einfluss auf die Stadtentwicklung zu nehmen. Mit der Online-Wahl und der interaktiven Veranstaltung im Kupferdächle wird dieses Jahr wieder ein spannendes und engagiertes Programm geboten.

Quelle Pressemitteilung: Stadt Pforzheim

https://www.pforzheim.de/stadt/aktuelles/pressemeldungen/s1/article/detail/News/jgr-pforzheim-deine-wahl-2024.html

Newsflash: Pforzheim und Region

Das Amtsgericht Pforzheim ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Amtsgerichten im Landgerichtsbezirk Karlsruhe.

Gerichtssitz und -bezirk

  • Sitz des Gerichts: Das Amtsgericht befindet sich in der kreisfreien Stadt Pforzheim.

  • Gerichtsbezirk: Der Bezirk erstreckt sich über die Stadt Pforzheim sowie die folgenden Gemeinden:

    • Birkenfeld
    • Eisingen
    • Engelsbrand
    • Ispringen
    • Kämpfelbach
    • Keltern
    • Kieselbronn
    • Königsbach-Stein
    • Neuenbürg
    • Neuhausen
    • Neulingen
    • Niefern-Öschelbronn
    • Ölbronn-Dürrn
    • Remchingen
    • Straubenhardt
    • Tiefenbronn

    Insgesamt leben in diesem Bezirk mehr als 235.000 Menschen.

  • Zusätzliche Zuständigkeiten:

    • Das Amtsgericht Pforzheim ist auch zuständig für Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren sowie Familiensachen aus den folgenden Gemeinden:
      • Friolzheim
      • Heimsheim
      • Illingen
      • Knittlingen
      • Maulbronn
      • Mühlacker
      • Mönsheim
      • Ötisheim
      • Sternenfels
      • Wiernsheim
      • Wimsheim
      • Wurmberg
    • Für den Amtsgerichtsbezirk Maulbronn übernimmt es die Aufgaben des Schöffengerichts und des Jugendschöffengerichts.
    • Das Mahnverfahren wird vom Amtsgericht Stuttgart als Zentralem Mahngericht bearbeitet.

Gebäude

  • Standort: Lindenstraße 8, in der Nähe des Pforzheimer Hauptbahnhofs.
  • Bauzeit: Das Gebäude wurde zwischen 1956 und 1958 nach den Entwürfen des Architekten Heinrich Gremmelspacher (1910–1990) erbaut.
  • Innenraum: Der Innenraum, insbesondere das Holzintarsienwandbild im großen Sitzungssaal, wurde von Willi Müller-Hufschmid (1890–1966) gestaltet.
  • Denkmalschutz: Das Gebäude steht heute unter Denkmalschutz.

Übergeordnete Gerichte

  • Landgericht Karlsruhe: Das Amtsgericht Pforzheim ist dem Landgericht Karlsruhe übergeordnet.
  • Oberlandesgericht Karlsruhe: Zuständiges Oberlandesgericht für Berufungen und Revisionen.

Weblinks

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