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Tipps für einen entspannten Flug in den Sommerurlaub von der Verbraucherzentrale NRW
Am 8. Juli beginnen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien – eine beliebte Reisezeit für Familien mit schulpflichtigen Kindern. Mit dem erhöhten Passagieraufkommen an den Flughäfen ist es nicht immer garantiert, dass der Start in den Urlaub reibungslos verläuft. Verspätungen, Flugausfälle oder verlorenes Gepäck können die Freude schnell trüben. Die Verbraucherzentrale NRW gibt wertvolle Tipps, wie Sie sich im Vorfeld informieren und auf mögliche Unannehmlichkeiten vorbereiten können.
Fluggastrechte: Was tun bei Verspätungen?
Wenn sich Ihr Flug verspätet, müssen Sie nicht nur geduldig warten. Je nach Verspätung und Flugentfernung ist die Airline verpflichtet, sogenannte Betreuungsleistungen anzubieten. Diese umfassen Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit. Sollte der Abflug auf den nächsten Tag verschoben werden, muss die Airline auch eine Hotelunterkunft und den Transfer dorthin organisieren.
Die Voraussetzungen für diese Betreuungsleistungen sind:
- Kurzstrecken (bis 1.500 km): Abflugverspätung von zwei Stunden
- Mittelstrecken (1.500 bis 3.500 km): Abflugverspätung von drei Stunden
- Langstrecken (ab 3.500 km): Abflugverspätung von vier Stunden
Zusätzlich haben Reisende ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr Anspruch auf eine pauschale Entschädigung (250 bis 600 €), abhängig von der Flugentfernung. Dieser Anspruch entfällt jedoch bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechten Wetterverhältnissen, die die Airline nachweisen muss.
Rechte bei Flugannullierungen
Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie nach der Fluggastrechteverordnung verschiedene Rechte. Neben den Betreuungs- und Ausgleichsleistungen können Sie zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Erstattung des Ticketpreises wählen. Die Erstattung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Wenn Sie sich für die Erstattung entscheiden, verzichten Sie auf die Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Ihre Ansprüche hängen auch davon ab, wann Sie über die Annullierung informiert werden:
- Keine Ausgleichsleistung, wenn die Airline 14 Tage vorher informiert.
- Anspruch auf Ausgleichsleistung, wenn die Information weniger als 14 Tage vorher erfolgt.
Wichtig zu wissen: Eine Vorverlegung des Fluges um mehr als eine Stunde gilt ebenfalls als Annullierung.
Gepäckverlust oder Beschädigung
Sollte Ihr Gepäck verloren gehen, beschädigt oder zerstört werden, während es in der Obhut der Fluggesellschaft ist, haftet die Airline oder der Reiseveranstalter. Der Schaden muss schnellstmöglich gemeldet werden, beispielsweise am „Lost and Found“-Schalter. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und melden Sie ihn der Fluggesellschaft oder bei Pauschalreisen dem Reiseveranstalter. Die Haftungshöchstgrenze liegt derzeit bei ca. 1.400 Euro pro Passagier. Wertsachen, empfindliche Gegenstände und lebenswichtige Medikamente sollten immer im Handgepäck transportiert werden, da die Haftung für solche Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oft ausgeschlossen ist.
Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW
Die kostenlose Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW hilft Ihnen, Ihre Ansprüche bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Gepäckproblemen zu ermitteln und durchzusetzen. Die App ist in den gängigen App-Stores verfügbar und kann auch als Browserversion auf der Website der Verbraucherzentrale NRW genutzt werden. Mit diesem Tool können Betroffene schnell und unkompliziert ihre Ansprüche prüfen und direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen.
Für weitere Informationen und zur Nutzung der Flugärger-App besuchen Sie die Website der Verbraucherzentrale NRW.
Bereiten Sie sich gut vor und informieren Sie sich über Ihre Rechte – so steht einem entspannten Start in den Sommerurlaub nichts im Wege!
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