Voraussetzungen für Einsatzstellen in der Jugendhilfe in Bonn
Um als Einsatzstelle für die Jugendhilfe in Bonn infrage zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
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Die Arbeitsleistung sollte keine Einarbeitungszeit voraussetzen, um den Jugendlichen einen reibungslosen Start zu ermöglichen.
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Es muss mindestens eine Ansprechperson der Einrichtung als Kontaktperson verantwortlich sein – sowohl für die Jugendlichen als auch für die regulären Mitarbeiter*innen. Diese Person ist der zentrale Ansprechpartner für alle Belange.
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Das Arbeitsschutzgesetz muss eingehalten werden, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Jugendlichen und Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.
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Es muss eine Rückmeldung über geleistete Stunden erfolgen, um einen reibungslosen Ablauf und eine klare Dokumentation der Arbeitszeit zu gewährleisten.
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Eine geduldige und durchgängige Betreuung der Heranwachsenden ist wünschenswert, um ihnen eine angemessene Unterstützung und Orientierung zu bieten.
Der Fachdienst Jugendhilfe der Stadt Bonn bietet Unterstützung und Beratung für Einsatzstellen bei Fragen und Problemen. Zudem bietet der Fachdienst Versicherungsschutz für die betreuten Jugendlichen. Auskünfte erteilen Christina Wallbaum (Tel. 0228 - 77 35 29) und Laura Carciotto (Tel. 0228 - 77 35 17).
Straffällige junge Menschen ab 14 Jahren werden häufig zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die zugrundeliegenden Straftaten sind dabei vielfältig, meist jedoch Bagatelldelikte mit geringfügigem Schaden. Angeordnet werden üblicherweise zwischen 10 und 100 Arbeitsstunden.