Aachen setzt auch in diesem Jahr das Silvester-Feuerwerkverbot in der Innenstadt fort, um historische Gebäude zu schützen. Die Allgemeinverfügung, die bereits im November erlassen wurde, verbietet das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die höher als ein Meter steigen können, innerhalb des Grabenrings und auf dem Theaterplatz.
Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2024, 0 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 24 Uhr. Das Mitführen von Feuerwerkskörpern ist bereits ab dem 31. Dezember, 18 Uhr, untersagt. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Zusätzlich zum innerstädtischen Verbot ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und brandempfindlichen Gebäuden gemäß Sprengstoffgesetz grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für Stadtteile wie Kornelimünster und Burtscheid.
Die Stadt Aachen betont, dass das Verbot dem Schutz historischer, religiöser und kulturell wertvoller Bauwerke dient. Weitere Informationen sind auf der städtischen Website unter aachen.de/ohnefeuerwerk verfügbar.
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