Pforzheim (Stadtkreis)(PF)

Baden-Württemberg

Die Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim ist eine spezialisierte Einrichtung für Abschiebungshaft, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe geführt wird. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Ausländer zur Sicherung ihrer Abschiebung vorübergehend zu verwahren und zu betreuen.

Das Gebäude wurde 1900 errichtet und im Jahr 1901 eröffnet. Ursprünglich diente es als Gefängnis und Gericht. In den Jahren 1966 bis 1969 wurde es vorübergehend geschlossen und umfangreich erweitert. 1996 wurde das Gebäude in eine Jugendstrafanstalt umgewandelt, die Platz für etwa 150 Insassen bot. Diese Umwandlung ging einher mit umfassenden Sanierungsmaßnahmen von Haus 1 und der Torwache zwischen 2001 und 2003.

Bis zum 31. Dezember 2015 war die Einrichtung eine Justizvollzugsanstalt des Landes Baden-Württemberg, die auf die Unterbringung von Jugendlichen im Alter von 14 bis 21 Jahren spezialisiert war. Am 1. April 2016 wurde die Anlage nach umfangreichen Umbauarbeiten wiedereröffnet und auf Abschiebungshaft umgestellt.

Das Gelände der ehemaligen Justizvollzugsanstalt ist etwa quadratisch, mit einer Seitenlänge von rund 65 Metern, und von einer robusten Betonmauer von 5,20 bis 5,50 Meter Höhe umgeben. Die Einrichtung befindet sich in der Oststadt von Pforzheim, eingebettet in ein Wohngebiet. Die Leitung liegt derzeit bei Hans-Peter Paukner.

Die Abschiebungshafteinrichtung Pforzheim ist eine wichtige Einrichtung für die Sicherung der Abschiebung von Ausländern und trägt zur Durchsetzung des Asylrechts und der Einwanderungsgesetzgebung bei. Die Einrichtung arbeitet eng mit Behörden und Organisationen zusammen, um eine sichere und menschenwürdige Unterbringung und Betreuung der Insassen zu gewährleisten.

Newsflash: Pforzheim und Region

Das Parkhaus Bertha-Benz-Halle befindet sich in der Kiehnlestraße 25, 75172 Pforzheim. Es ist derzeit geöffnet und bietet folgende Tarife:

  • Tagestarif von Montag bis Samstag von 06:00 bis 19:00 Uhr:

    • Bis 30 Minuten: kostenlos

    • Bis 60 Minuten: 0,80 €

    • Bis 2 Stunden, je angefangene 15 Minuten: 0,40 €

    • Jede weitere angefangene Stunde: 1,60 €

  • Nachttarif von Montag bis Samstag von 19:00 bis 06:00 Uhr:

    • Maximal: 2,50 €

  • Tagestarif an Sonn- und Feiertagen:

    • Pauschal: 2,50 €

  • Tageshöchstsatz:

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