Baden-Württemberg
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- Geschrieben von: Redaktion GS/KI
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Der Landkreis Heidenheim ist einer der kleinsten Landkreise in Baden-Württemberg und bildet zusammen mit dem Ostalbkreis die Region Ostwürttemberg im Regierungsbezirk Stuttgart. Mit 135.035 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2022) und einer Fläche von 627,12 km² ist er der östlichste Kreis des Bundeslandes.
Geographisch liegt der Landkreis hauptsächlich auf der östlichen Hochfläche der Schwäbischen Alb und wird von der Brenz durchflossen, einem Nebenfluss der Donau. Der Landkreis grenzt an mehrere Landkreise in Baden-Württemberg und Bayern.
Der Landkreis Heidenheim geht zurück auf das württembergische Oberamt Heidenheim, das 1808 um das Oberamt Giengen erweitert wurde. Bei der Kreisreform 1973 blieb der Landkreis unverändert und umfasst heute elf Gemeinden, darunter vier Städte.
Die Einwohnerzahl des Landkreises ist im Laufe der Jahre gestiegen und beträgt zum 31. Dezember 2022 135.035 Einwohner. Der Landkreis verfügt über eine vielfältige Naturlandschaft mit mehreren Naturschutzgebieten. Infrastrukturell bietet der Landkreis gute Verkehrsanbindungen, darunter die Bundesautobahn 7 und mehrere Bahnstrecken, sowie eine Reihe von Kreiseinrichtungen.
Der Landkreis ist auch Träger mehrerer beruflicher Schulen und Krankenpflegeschulen, sowie Gesellschafter des Klinikums Heidenheim und der Geriatrischen Rehabilitationsklinik Giengen an der Brenz.
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Brackenheim – Die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Jubiläum der Gesamtstadt Brackenheim am 19. Oktober 2024 waren ein voller Erfolg, und jetzt können alle, die dabei waren oder es verpasst haben, die Highlights noch einmal erleben. Ab dem 2. Januar 2025 sind die Videos der Festveranstaltung auf YouTube verfügbar. Die Aufnahmen zeigen die bewegenden Reden, kulturellen Darbietungen und festlichen Momente, die diesen besonderen Tag geprägt haben.
Weiterlesen: 50 Jahre Gesamtstadt Brackenheim: Videos der Festveranstaltung jetzt online auf YouTube
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Angesichts steigender Freizeit- und Erholungsbedürfnisse sowie der zunehmenden Flächenversiegelung ist es essenziell, der Verwahrlosung und Verwilderung von offenen Landschaften entgegenzuwirken. Besonders betroffen sind landwirtschaftlich nutzbare Grundstücke, wie etwa Weinberge. Besitzer solcher Flächen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Grundstücke entweder aktiv zu bewirtschaften oder sie regelmäßig zu pflegen, um eine ordnungsgemäße Beweidung sicherzustellen oder mindestens einmal jährlich zu mähen. Diese Regelung soll gewährleisten, dass benachbarte Grundstücke nicht durch unkontrollierten Samenflug beeinträchtigt werden (§ 26 LLG).
Weiterlesen: Weinberge: Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht zur Erhaltung der Landschaft
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