Die Stadt Heilbronn hat ein Alkoholverbot für die öffentlichen Flächen an der Flügelnuss und im Stadtgarten erlassen. Diese Maßnahme wurde aufgrund der Trinkerszene ergriffen, die sich dort etabliert hat und in letzter Zeit zunehmend durch Störungen der allgemeinen Sicherheit und Ordnung auffällig geworden ist. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird Kontrollen zur Einhaltung des Verbots durchführen.
Das Verbot gilt täglich zwischen 12 und 24 Uhr und ist zunächst zeitlich beschränkt bis zum 31. Oktober dieses Jahres. Der Außenbereich der vor Ort ansässigen Gastronomie ist selbstverständlich ausgenommen.
Zuwiderhandlungen können zu einem Platzverweis, verbunden mit der Sicherstellung des mitgeführten Alkohols, führen. Wer wiederum gegen den Platzverweis verstößt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro rechnen. Auch das unsachgemäße Wegwerfen von Glas kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Das Verbot wurde per Allgemeinverfügung „Alkoholverbot am Flügelnussbaum und im Stadtgarten“ auf der städtischen Webseite unter www.heilbronn.de/bekanntmachungen erlassen.