Die Antragsteller wehren sich gegen die Rückstellungen für die Stilllegungs- und Nachsorgekosten der Deponien „Am Lemberg“ und „Burghof“ in Höhe von insgesamt jeweils 3,5 Millionen Euro jährlich in den Abfallgebührenkalkulationen für die Jahre 2021 und 2022. Hinter den Antragstellern steht der Initiativkreis Müllgebühren Ludwigsburg, der die Interessen der Abfallgebührenschuldner im Landkreis Ludwigsburg vertritt.
Die Normenkontrollanträge blieben erfolglos. Der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) wies die Anträge durch Urteil zurück. Der VGH hat den Beteiligten den Tenor des ergangenen Urteils mitgeteilt, jedoch liegen die Urteilsgründe noch nicht vor.
Der VGH wird eine gesonderte Pressemitteilung zu den Urteilsgründen veröffentlichen, die voraussichtlich in den nächsten Wochen vorliegen wird. Derzeit können keine weiteren Angaben zum Inhalt des Urteils gemacht werden, da die Urteilsgründe noch nicht vorliegen. Auch nähere Angaben zum Zeitpunkt, wann die Urteilsgründe vorliegen werden, sind nicht möglich.
Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde vom VGH nicht zugelassen. Die Antragsteller können binnen eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben (Az. 2 S 1/22).