Mannheim (Stadtkreis)(MA)

Baden-Württemberg

Die Gewerbeaufsicht als zuständige Überwachungsbehörde führt in den nächsten Tagen Stichprobenkontrollen über die Abgabe von Feuerwerk im Einzelhandel durch. Dabei werden beispielsweise die Abgabebestimmungen, wie Altersbeschränkung und Zulassung des Feuerwerks kontrolliert. Ebenso ist auch die Sicherheit im Verkaufsraum und die ordnungsgemäße Lagerung Bestandteil der Überprüfungen im Stadtgebiet. Für Einzelhändler gibt es ein Merkblatt, das unter www.mannheim.de/gewerbeaufsicht abgerufen werden kann.

Den Kunden wird dringend geraten, nur zugelassenes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer, z.B. durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) aus unbeschädigten Verpackungen zu verwenden. Diese Zulassungsnummer muss aufgedruckt sein. Illegales Feuerwerk kann zu schwersten Schäden und Verletzungen führen.

 

Quelle Pressemitteilung:

https://www.mannheim.de

Besucher Statistik

Heute: 81
Gestern: 24
Diese Woche: 193
Letzte Woche: 133
Dieser Monat: 517
Letzter Monat: 196
Save
Cookies user preferences
We use cookies to ensure you to get the best experience on our website. If you decline the use of cookies, this website may not function as expected.
Accept all
Decline all
Analytics
Tools used to analyze the data to measure the effectiveness of a website and to understand how it works.
Google Analytics
Accept
Decline
Advertisement
If you accept, the ads on the page will be adapted to your preferences.
Google Ad
Accept
Decline