Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, informiert über die Rechte von Verbrauchern beim Umtausch oder der Rückgabe von Weihnachtsgeschenken. Bei im Laden gekauften Waren gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht, aber viele Händler bieten Kulanzlösungen an. Online-Käufe können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, wobei einige Händler die Frist über die Feiertage verlängern.
Bei beschädigten Geschenken gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, unabhängig vom Kaufweg. Gutscheine ohne Ablaufdatum sind drei Jahre gültig, während befristete Gutscheine nach Ablauf möglicherweise noch einen Rechtsanspruch auf Auszahlung bieten. Weitere Informationen bietet das Verbraucherportal Baden-Württemberg.
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