Baden-Württemberg
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Das Wasserschloss Weiherdamm, auch bekannt als Burg zu Schuttertal, ist eine ehemalige Wasserburg, die sich in der Nähe der Pfarrkirche am linken Ufer der Schutter im Ortsteil Schuttertal der Gemeinde Schuttertal im Ortenaukreis in Baden-Württemberg befand. Erstmals erwähnt wurde die Burg im Jahr 1470 in einem Lehensvertrag, was darauf hindeutet, dass sie in den Jahren unmittelbar vor dieser Erwähnung errichtet wurde.
Die Burg, die einen Grundriss von 22 mal 26 Metern hatte und von einem etwa 19 Meter breiten Wassergraben umgeben war, gilt nach 1491 als verfallen und war 1531 nur noch ein Burgstall. Es wird vermutet, dass sie im Bauernkrieg zerstört wurde. Von der einstigen Burganlage sind heute nur noch der Keller und der Burgbrunnen erhalten.
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Das Naturschutzgebiet "Hoher Geisberg" wurde am 29. September 1994 im Ortenaukreis in Baden-Württemberg eingerichtet. Es umfasst eine Fläche von 21 Hektar und liegt im Naturraum Mittlerer Schwarzwald, rund zwei Kilometer nordöstlich des Schuttertaler Ortsteils Schweighausen. Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebiets Mittlerer Schwarzwald bei Haslach und des Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord.
Der Schutzzweck des Gebiets besteht in der Erhaltung der durch ehemalige Reutbergwirtschaft geprägten Abhänge des Hohen Geisbergs. Diese sind von besonderer landschafts- und kulturhistorischer Bedeutung und bieten Lebensraum für verschiedene Pflanzengesellschaften, insbesondere artenreiche und seltene Gehölzstrukturen. Das Gebiet ist zudem ein Naturraum von besonderer Eigenart und Schönheit sowie ein Demonstrations- und Forschungsobjekt für die Wissenschaft.
Die Geschichte des Naturschutzes am Hohen Geisberg reicht zurück bis zum 27. Februar 1940, als hier das erste Naturschutzgebiet durch das Badische Ministerium des Kultus und Unterrichts ausgewiesen wurde. Eine Neuverordnung im Jahr 1994 löste die ursprüngliche Verordnung ab.
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Der Hohe Geisberg, gelegen im malerischen Schuttertal im Ortenaukreis von Baden-Württemberg, ist ein bedeutendes Naturschutzgebiet von 21 Hektar Fläche. Diese geschützte Zone, eingebettet in den Mittleren Schwarzwald und Teil des Naturparks Schwarzwald Mitte/Nord, wurde am 29. September 1994 durch das Regierungspräsidium Freiburg ausgewiesen.
Lage und Umgebung
Der Hohe Geisberg liegt etwa zwei Kilometer nordöstlich des Ortsteils Schweighausen und zeichnet sich durch seine idyllische Lage am Westhang des gleichnamigen Berges aus. Diese geografische Position bietet nicht nur eine atemberaubende Aussicht, sondern auch eine Vielfalt an natürlichen Lebensräumen und Pflanzengesellschaften.
Schutzzweck und Besonderheiten
Das Hauptziel des Schutzgebiets ist die Erhaltung der historischen Reutbergwirtschaft, die die Landschaft nachhaltig geprägt hat. Besonders artenreiche Gehölzstrukturen sowie die einzigartige Flora und Fauna machen den Hohen Geisberg zu einem wertvollen Naturraum. Das Gebiet dient nicht nur der Bewahrung der Schönheit und Einzigartigkeit der Natur, sondern auch als Forschungsobjekt für wissenschaftliche Studien.
Geschichte und Verwaltung
Die Geschichte des Hoher Geisbergs als Naturschutzgebiet geht bis ins Jahr 1940 zurück, als es erstmals unter Schutz gestellt wurde. Die aktuelle Verordnung von 1994 unterstreicht die fortwährende Bedeutung dieses Schutzgebiets für den Erhalt der Natur und die Förderung der Forschung.
Besucher und Naturliebhaber sind eingeladen, die Schönheit des Hoher Geisbergs zu entdecken und gleichzeitig dazu beizutragen, dass dieser wertvolle Lebensraum für kommende Generationen erhalten bleibt.
Weiterführende Informationen
Für detaillierte Informationen und aktuelle Entwicklungen besuchen Sie die offizielle Website des Regierungspräsidiums Karlsruhe und erfahren Sie mehr über die Naturschätze des Hoher Geisbergs im Schwarzwald.
Erleben Sie Natur pur – im Naturschutzgebiet Hoher Geisberg im Herzen des Schwarzwalds!
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Das FFH-Gebiet "Wilder See-Hornisgrinde und Oberes Murgtal" wurde am 11. Januar 2019 als Schutzgebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung festgelegt. Es umfasst eine Fläche von 43,842 Quadratkilometern und erstreckt sich über den Landkreis Rastatt, den Ortenaukreis und den Landkreis Freudenstadt in Baden-Württemberg. Das Gebiet ist geprägt durch die Grindenlandschaft des Nordschwarzwald-Hauptkammes mit bewaldeten Steilhängen, Felsabstürzen, Hochmooren und Karseen.
Zu den vorherrschenden Lebensraumtypen gehören dystrophe Seen und Teiche, fließende Gewässer mit Wasservegetation, trockene europäische Heiden, Wacholderheiden, artenreiche montane Borstgrasrasen, feuchte Hochstaudenfluren, magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen, lebende Hochmoore, übergangs- und Schwingrasenmoore, Torfmoor-Schlenken, silikatfelsige Schutthalden, Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation, Pionierrasen auf Silikatfelskuppen, Hainsimsen-Buchenwald, Moorwälder, Auenwälder mit Erle, Esche und Weide sowie bodensaure Fichtenwälder.
Das Arteninventar des Schutzgebiets umfasst bedeutende Tier- und Pflanzenarten wie den Bachneunauge, die Groppe, die Wimperfledermaus, die Bechsteinfledermaus, das Große Mausohr, das Grüne Koboldmoos und den Europäischen Dünnfarn.
Das FFH-Gebiet "Wilder See-Hornisgrinde und Oberes Murgtal" ist ein wichtiges Reservoir für die biologische Vielfalt und trägt zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und Arten in Baden-Württemberg bei.
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Das FFH-Gebiet "Wilder See-Hornisgrinde und Oberes Murgtal" erstreckt sich über eine Fläche von etwa 43,842 km² und liegt in den Landkreisen Rastatt, Ortenaukreis und Freudenstadt in Baden-Württemberg. Es wurde gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union ausgewiesen, um die Vielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwelt zu schützen. Das Schutzgebiet ist unter der Kennung DE-7415-311 registriert und wird vom Regierungspräsidium Karlsruhe verwaltet.
Lage und Landschaft
Das Gebiet umfasst größtenteils die Grindenlandschaft des Nordschwarzwald-Hauptkammes sowie angrenzende bewaldete Steilhänge, Felsabstürze und eiszeitliche Karhochmoore. Diese einzigartige Landschaft ist geprägt von Karseen mit Schwingrasen, mageren Bergwiesen und ausgedehnten Wiesentälern. Es erstreckt sich zwischen den Gemeinden Baiersbronn und Ottenhöfen und umfasst Teile von Oppenau, Sasbach, Sasbachwalden, Seebach, Freudenstadt und Forbach.
Lebensraumvielfalt
Das FFH-Gebiet beherbergt eine beeindruckende Vielfalt an Lebensraumtypen, die gemäß der FFH-Richtlinie geschützt werden, darunter:
- Dystrophe Seen und Teiche
- Fließgewässer mit flutender Wasservegetation
- Trockene europäische Heiden
- Wacholderheiden
- Artenreiche Borstgrasrasen
- Feuchte Hochstaudenfluren
- Magere Flachland-Mähwiesen
- Berg-Mähwiesen
- Naturnahe Hochmoore
- Geschädigte Hochmoore
- Übergangs- und Schwingrasenmoore
- Torfmoor-Schlenken
- Silikatschutthalden
- Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation
- Pionierrasen auf Silikatfelskuppen
- Hainsimsen-Buchenwald
- Moorwälder
- Auenwälder mit Erle, Esche, Weide
- Bodensaure Nadelwälder
Artenvielfalt
Zu den besonders geschützten Arten im Gebiet zählen das Bachneunauge, die Groppe, die Wimperfledermaus, die Bechsteinfledermaus sowie verschiedene Moos- und Farnarten. Diese Arten profitieren von den spezifischen Lebensbedingungen und bieten einen einzigartigen Einblick in die Biodiversität des Schwarzwaldes.
Schutzzweck und Verwaltung
Das FFH-Gebiet "Wilder See-Hornisgrinde und Oberes Murgtal" ist ein bedeutendes Schutzgebiet für die Natur im Schwarzwald und spielt eine wichtige Rolle im Erhalt der biologischen Vielfalt. Die Verwaltung obliegt dem Regierungspräsidium Karlsruhe, das sich für die Pflege und Überwachung der Schutzmaßnahmen einsetzt.
Weitere Informationen
Interessierte Besucher und Naturliebhaber können mehr über das Schutzgebiet und seine Besonderheiten auf der Website des Regierungspräsidiums Karlsruhe erfahren.
Quellen
- Regierungspräsidium Karlsruhe
- Natura 2000 Datenbank