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Landtagsrede von Bildungsministerin Karin Prien zum Thema Bundesjugendspiele
In ihrer Landtagsrede betont Bildungsministerin Karin Prien die Bedeutung der Bundesjugendspiele für die Kindheits- und Jugenderfahrungen. Sie erklärt, dass es bei den Bundesjugendspielen nicht um die Abschaffung des Leistungsprinzips geht, sondern um die Austragungsform in den Jahrgangsstufen 3 und 4 in den Disziplinen Leichtathletik und Schwimmen. Der Wettkampfcharakter ist ein wichtiges Element, aber es geht auch um Motivation und Freude an Bewegung.
Seit dem Schuljahr 2023/24 gelten neue Regeln, die auf Empfehlungen der Sportwissenschaft, des Deutschen Olympischen Sportbundes und einer Mehrheit der Spitzenverbände des Sports basieren. Die starre Normierung des Wettkampfes wurde aufgebrochen und durch ein Wettbewerbsformat ersetzt, das den Leistungsvergleich innerhalb der Klasse ermöglicht und den Schulen mehr Flexibilität bietet.
Prien betont, dass es darum geht, die jeweils beste Lösung für einen Schulstandort zu finden. Sie setzt sich dafür ein, dass sowohl der Wettkampf als auch der Wettbewerb in zukünftigen Ausschreibungen enthalten sind, um den Bedarfen der Kinder und der vorhandenen sportlichen Infrastruktur gerecht zu werden.
Die Ministerin hofft, dass durch die vielen Elemente und Formate des Schulsports und mit passenden Bundesjugendspielen die Sportbegeisterung bei den Kindern geweckt wird.
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Sozialministerin Touré fordert höhere Schonvermögensgrenze für Pflegewohngeld
Kiel – Sozialministerin Aminata Touré sprach im schleswig-holsteinischen Landtag über die dringende Notwendigkeit, die Schonvermögensgrenze für das Pflegewohngeld anzuheben. Sie betonte die stark steigenden Pflegekosten und die zunehmende Zahl Pflegebedürftiger, die ohne Unterstützung ihren Pflegeplatz nicht finanzieren können.
Touré erklärte, dass das Pflegewohngeld zur Entlastung vor der Sozialhilfe greift und daher die Schonvermögensgrenze höher als bei der Sozialhilfe sein muss. Derzeit liegt die Grenze bei der Sozialhilfe bei 10.000 Euro, was 3.100 Euro über der Grenze für das Pflegewohngeld liegt. Eine Anpassung dieser Grenze ist erforderlich, um den ursprünglichen Abstand wiederherzustellen.
Die Ministerin forderte zudem den Bund auf, die Reform der sozialen Pflegeversicherung zügig und finanziell abgesichert umzusetzen. Sie schlug vor, versicherungsfremde Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren oder die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen.
Pflegebedürftige können bei unzureichendem Einkommen und Vermögen Sozialhilfe oder Pflegewohngeld beantragen. Letzteres wird von Land und Kommunen zur Entlastung der Investitionskosten gewährt und sollte vor der Sozialhilfe zum Einsatz kommen. Ein Antrag zur Erhöhung der Schonvermögensgrenze wurde zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss überwiesen.
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KIEL. Die Hans-Christian-Andersen-Schule in Kiel wird künftig besser erreichbar sein. Für den geplanten Umbau mehrerer Wege hat das Innenministerium knapp 402.000 Euro Städtebauförderungsmittel freigegeben. Bund, Land und Stadt tragen gemeinsam die Kosten dieser Maßnahme, die Bestandteil der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Ostufer" ist.
Mit der Maßnahme werden die Wegeverbindungen von der Hans-Christian-Andersen-Schule (HCA) zur Medusa-, zur Stosch- und zur Helmholtzstraße verbessert. Durch den Bau einer Rampe wird die Anbindung von der HCA zur Medusastraße durchgängig barrierefrei. Außerdem wird in diesem Bereich die Treppenanlage erneuert. Dieser bereits städtebaulich hochwertig gestaltete Bereich im Quartier wird dadurch weiter aufgewertet.
Die Gesamtmaßnahme "Ostufer" der Landeshauptstadt Kiel wurde im Jahr 2000 in das Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" aufgenommen und 2021 in das Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" überführt. Die städtebauliche Gesamtmaßnahme liegt im Stadtteil Gaarden.
Für die Gesamtmaßnahme wurden bislang inklusive des kommunalen Anteils Städtebauförderungsmittel in Höhe von rund 21,4 Millionen Euro bereitgestellt. Der Anteil von Bund und Land liegt in diesem Fall mit jeweils 7,4 Millionen Euro höher, als der städtische Anteil von etwa 6,6 Millionen Euro. Die Landeshauptstadt erhielt in der Vergangenheit als Konsolidierungshilfegemeinde zum Teil eine verbesserte Förderquote.
Mehr Informationen zur Städtebauförderung finden Sie unter: schleswig-holstein.de/staedtebaufoerderung
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke/ Jana Hämmer/ Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | E-Mail:
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