Am 5. Juli 2024 hat der Bundesrat beschlossen, eine Gesetzesinitiative zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden einzubringen. Ziel des geplanten Gesetzes ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen und damit mehr Menschen, die auf eine Transplantation angewiesen sind, ein lebensrettendes Organ zu ermöglichen.
Das neue Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich jede Person als Organspender gilt, sofern sie nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. Der Widerspruch kann im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis oder auf andere Art und Weise festgehalten werden und bedarf keiner Begründung. Bei Personen, die nicht in der Lage sind, die Tragweite einer Organspende zu erkennen, soll eine Organentnahme grundsätzlich unzulässig sein.
Der Bundesrat begründet die Initiative mit der stagnierenden Zahl an Organspenden in den letzten zehn Jahren. Im Jahr 2023 warteten 8.385 Patient*innen auf ein Organ, jedoch wurden nur 2.877 Organe von 965 Personen gespendet. Der neue Gesetzentwurf soll diese Situation verbessern, da das seit März 2024 in Betrieb befindliche Organspende-Register allein nicht ausreicht, um einen spürbaren Anstieg der Spendenzahlen zu erzielen.
Zusätzlich fordert der Bundesrat eine verstärkte Aufklärung und Information der Bevölkerung über Organspenden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung soll hierzu geeignete Informationsmaterialien und Kampagnen bereitstellen.
Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag vorgelegt, der darüber entscheiden wird, nachdem die Bundesregierung Stellung bezogen hat. Es gibt keine festen Fristen, wann der Bundestag den Entwurf prüfen muss.