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Am 5. Juli 2024 hat der Bundesrat die neuen verkehrsrechtlichen Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Cannabis-Legalisierung verabschiedet. Diese treten am 22. August 2024 in Kraft und setzen erstmalig spezifische THC-Grenzwerte für die Fahrtüchtigkeit fest.

Das neue Gesetz legt einen Grenzwert von 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum fest. Bisher galt ein Grenzwert von 1,0 ng/ml, aber die Expertengruppe aus Medizin, Recht, Verkehr und Polizei empfahl diesen neuen Wert, der einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille entspricht. Wer diesen Wert überschreitet und ein Fahrzeug führt, muss mit einem Bußgeld bis zu 3.000 Euro rechnen.

Für Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt ein generelles Verbot von THC am Steuer, ähnlich wie bei Alkohol. Zudem wird eine Kombination von THC mit Alkohol besonders streng geahndet.

Fahrzeugführer, die THC als Teil eines verschriebenen Arzneimittels einnehmen, sind von diesen Regelungen ausgenommen. Die Gesetzesänderungen, die am 21. August 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurden, sollen dazu beitragen, klare Richtlinien für die Verkehrssicherheit im Umgang mit Cannabis zu schaffen.

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