Die Hinweise zu Ergebnissen aus dem Flächenüberwachungssystem AMS für die Flächenkontrollen 2024 für den Gemeinsamen Antrag sind ab Ende August verfügbar. Die Anträge können bis 30. September 2024 geändert werden. Die Flächenkontrollen der Antragsgeometrien für alle Flächenmaßnahmen des Gemeinsamen Antrags mit Beteiligung von Finanzmitteln der Europäischen Union (EU) erfolgen auf Grundlage einer automatisierten Analyse von Sentinel-Satellitendatenbildreihen.
Die Ergebnisse aus dem AMS werden den Antragstellenden in System zur Flächeninformation und Online-Antrag (FIONA) zur Verfügung gestellt, damit aufgrund der Ergebnisse gegebenenfalls noch Antragsgeometrien beziehungsweise Angaben zur Fläche korrigiert werden können. Änderungen sind bis einschließlich 30. September 2024 über FIONA möglich. Damit die Änderungen gültig werden, ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag nach einer Änderung erneut eingereicht wird.
Die Hinweise aus der Satellitendatenauswertung für die beantragten Kulturarten sind für die antragstellenden Betriebe in FIONA verfügbar und können im Reiter „Karten“ unter der Kategorie „Kontrolle durch Monitoring“ in der Kartenebene „Kulturartenerkennung“ ab Ende August 2024 eingesehen werden.
Die Kartenebenen „Kulturartenerkennung“ und „Mindesttätigkeit/landwirtschaftliche Tätigkeit“ sind standardmäßig eingeblendet und das Ergebnis wird für den einzelnen Teilschlag in Ampelfarben angezeigt. Eine grüne Schraffierung bedeutet, dass die Antragsangaben bestätigt werden konnten. Eine gelbe Schraffierung bedeutet, dass das AMS kein eindeutiges Ergebnis für die Antragsgeometrie geliefert hat. Bei rot schraffierten Flächen konnten die Antragsangaben nicht bestätigt werden.
Für den Nachweis bei Teilschlägen mit rotem Ergebnis ist es möglich, dies durch ein Foto (Nachweis) von dem jeweiligen Teilschlag in der App profil (bw) aufzunehmen und hochzuladen. Ab Ende August 2024 werden zu Flächen mit roten Ergebnissen die entsprechenden Aufträge zur Einreichung der Nachweise in der App profil (bw) bereitgestellt.
Bei Teilschlägen mit gelbem Ergebnis besteht die Möglichkeit, bis einschließlich 30. September 2024 zu prüfen, ob die Antragsangaben tatsächlich den Gegebenheiten vor Ort entsprechen. Ist das nicht der Fall, sind die Antragsgeometrien beziehungsweise die Nutzungscodes der Fläche in FIONA entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen anzupassen oder die beantragte Maßnahme für diese Fläche wieder zurückzuziehen.
Weitere Fehler und Hinweise für den Antrag in FIONA können weiter bis zum 30. September 2024 korrigiert werden. Damit durchgeführte Änderungen rechtswirksam werden, muss der Antrag erneut elektronisch eingereicht werden.
Die Prüfungsergebnisse zur Kartenebene „Einhaltung Aussaattermin“ werden Ende August bereitgestellt. Die Prüfungsergebnisse zur Kartenebene „Einhaltung Schutzzeitraum“ werden Mitte September eingestellt.
Ausführliche Informationen können dem Merkblatt „Hinweise zum Flächenmonitoring“ (PDF) vom 26. August 2024 auf der FIONA-Homepage unter „Anleitungen und Handbücher“ entnommen werden.