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Der Rhein-Neckar-Kreis ist eine Gebietskörperschaft in Baden-Württemberg mit 555.352 Einwohnern (Stand: 31. Dezember 2022) und ist damit der bevölkerungsreichste Landkreis Baden-Württembergs. Er liegt im Nordwesten des Landes im Regierungsbezirk Karlsruhe und gehört zur Metropolregion Rhein-Neckar. Sitz des Landkreises ist Heidelberg, das selbst ein Stadtkreis ist und dem Landkreis nicht angehört. Die einwohnergrößte Stadt im Landkreis ist Weinheim.
Der Landkreis hat Anteil an der Oberrheinischen Tiefebene, am westlichen Kraichgau und am südlichen Odenwald. Die Landschaft am westlichen Rand des Odenwalds wird als Bergstraße bezeichnet, eine der wärmsten Gegenden Deutschlands. Der Landkreis grenzt direkt an Hessen und Rheinland-Pfalz und besitzt mit Badisch-Schöllenbach eine Exklave, die nur zwei Kilometer von Bayern entfernt ist.
Der Rhein-Neckar-Kreis entstand durch die Kreisreform in Baden-Württemberg am 1. Januar 1973 und umfasst nach Abschluss der Gemeindereform noch 54 Gemeinden, darunter 17 Städte und sechs „Große Kreisstädte“. Größte Stadt ist Weinheim, kleinste Gemeinde ist Heddesbach.
Die Einwohnerzahl des Landkreises ist im Laufe der Jahre gestiegen und beträgt zum 31. Dezember 2022 555.352 Einwohner. Der Landkreis verfügt über eine vielfältige Naturlandschaft mit mehreren Naturschutzgebieten. Infrastrukturell bietet der Landkreis gute Verkehrsanbindungen, darunter die Autobahnen A5, A61 und A6, sowie eine Reihe von Kreiseinrichtungen.
Der Landkreis ist auch Träger mehrerer beruflicher Schulen und Krankenpflegeschulen, sowie Gesellschafter der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gemeinnützige GmbH, die mehrere Kliniken und Pflegeeinrichtungen im Landkreis betreibt.
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Polizei und Staatsanwaltschaft: Unterbringungsbefehl nach Messerangriff in St. Leon-Rot
St. Leon-Rot - Nach einem Messerangriff in einer Obdachlosenunterkunft in St. Leon-Rot hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Unterbringungsbefehl gegen einen 24-jährigen Mann erlassen. Dies gab eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim bekannt.
Der Vorfall ereignete sich am vergangenen Samstag gegen 15:30 Uhr während eines Streitgesprächs zwischen dem Beschuldigten und einem 33-jährigen Mitbewohner. Nach Angaben der Ermittler soll der Beschuldigte das Küchenmesser gezogen und dem Geschädigten in den Hals gestochen haben. Glücklicherweise erlitt das Opfer nur oberflächliche Verletzungen und konnte sich gegen den Angriff zur Wehr setzen. Der Beschuldigte verließ daraufhin die Tatörtlichkeit, wurde jedoch von der Polizei in der Nähe des Tatorts festgenommen.
Bei der Festnahme ergaben sich Hinweise auf eine mögliche psychische Erkrankung des Beschuldigten, die als ursächlich für die Tat angesehen wird. Aufgrund der angenommenen Gefährlichkeit des Mannes beantragte die Staatsanwaltschaft Heidelberg einen Unterbringungsbefehl, der am 30. Juni 2024 von der Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg erlassen und vollstreckt wurde. Der Beschuldigte wurde daraufhin in die forensische Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen.
Zu Beginn der Ermittlungen bestand der Verdacht, dass möglicherweise eine weitere Person an dem Vorfall beteiligt war und geflohen sein könnte. Um diese Person zu finden, wurden umfangreiche Suchmaßnahmen eingeleitet, einschließlich des Einsatzes eines Polizeihubschraubers. Später wurde jedoch festgestellt, dass keine weitere Tatbeteiligung vorlag, woraufhin die Suchmaßnahmen eingestellt wurden.
Das Opfer wurde nach der Erstbehandlung im Krankenhaus entlassen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an, um den genauen Hergang und die Hintergründe der Tat weiter zu klären.
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